Erstwähler-Guide — So gehst du wählen
Key-Facts für Erstwähler
- Wahlalter Bundestag: 18 Jahre
- Wahlalter Europawahl: 16 Jahre (seit 2024)
- Was mitbringen: Personalausweis + Wahlbenachrichtigung
- Zwei Stimmen: Erststimme (Kandidat) + Zweitstimme (Partei)
- Briefwahl: Jederzeit ohne Angabe von Gründen möglich
- Wahlgeheimnis: Niemand darf sehen, was du ankreuzt
Dein erster Wahltag ist aufregender, als du denkst — und einfacher, als behauptet wird. Die erste Wahl steht an, und du fragst dich, wie das eigentlich genau funktioniert? Der Ablauf ist unkompliziert, und nach dem Lesen dieses Guides bist du bestens vorbereitet. Ob Bundestagswahl, Landtagswahl oder Europawahl — die Grundlagen sind ähnlich.
Rund vier Millionen junge Menschen sind bei jeder Bundestagswahl zum ersten Mal wahlberechtigt. Deine Stimme zählt genauso viel wie die eines erfahrenen Wählers — und sie kann Wahlen entscheiden. Bei der Bundestagswahl 2025 lagen in mehreren Wahlkreisen nur wenige hundert Stimmen zwischen Sieg und Niederlage.
Schritt 1: Die Wahlbenachrichtigung
Etwa vier bis sechs Wochen vor der Wahl erhältst du per Post die Wahlbenachrichtigung. Diese Karte enthält:
- Deinen Namen und deine Adresse
- Dein Wahllokal (Adresse und Raum)
- Die Öffnungszeiten des Wahllokals (8:00 bis 18:00 Uhr)
- Deinen Wahlkreis und die Nummer des Wahlbezirks
- Auf der Rückseite: Antrag auf Briefwahl
Wichtig: Wenn du keine Wahlbenachrichtigung erhältst, bist du möglicherweise nicht im Wählerverzeichnis deiner Gemeinde eingetragen. Das kann passieren, wenn du kürzlich umgezogen bist. In diesem Fall kannst du bis zum 21. Tag vor der Wahl bei deiner Gemeinde Einspruch einlegen.
Schritt 2: Informieren — Wen oder was wähle ich?
Bei einer Bundestagswahl hast du zwei Stimmen. Das ist das Herzstück des deutschen Wahlsystems:
Die Erststimme (linke Spalte auf dem Stimmzettel): Mit ihr wählst du eine Person — den Direktkandidaten deines Wahlkreises. Wer die meisten Erststimmen im Wahlkreis bekommt, zieht direkt in den Bundestag ein. Es gibt keinen zweiten Wahlgang — die einfache Mehrheit reicht.
Die Zweitstimme (rechte Spalte): Mit ihr wählst du eine Partei. Die Zweitstimme bestimmt, wie viele Sitze jede Partei insgesamt im Bundestag erhält. Sie ist die entscheidende Stimme für die Sitzverteilung.
Schritt 3: Der Wahltag — So läuft es im Wahllokal
Am Wahltag (immer ein Sonntag) hast du von 8:00 bis 18:00 Uhr Zeit. So funktioniert die Stimmabgabe:
- Anmeldung: Du zeigst deinen Personalausweis (oder Reisepass) und die Wahlbenachrichtigung vor. Ein Wahlhelfer streicht deinen Namen im Wählerverzeichnis durch.
- Stimmzettel: Du erhältst den Stimmzettel. Er ist groß — oft DIN A3 oder größer — und zeigt links die Direktkandidaten (Erststimme) und rechts die Parteien (Zweitstimme).
- Wahlkabine: Du gehst in eine der Wahlkabinen. Niemand darf sehen, was du ankreuzt — das Wahlgeheimnis ist in Artikel 38 des Grundgesetzes verankert.
- Ankreuzen: Setze genau ein Kreuz in der linken Spalte (Erststimme) und genau ein Kreuz in der rechten Spalte (Zweitstimme). Du kannst Erst- und Zweitstimme verschiedenen Parteien geben (sogenanntes „Stimmensplitting").
- Falten und einwerfen: Falte den Stimmzettel so, dass niemand deine Kreuze sehen kann, und wirf ihn in die Wahlurne.
Was kann schiefgehen? Nur wenig. Der Stimmzettel ist ungültig, wenn du mehr als ein Kreuz pro Spalte machst, den Zettel beschädigst oder ihn nicht faltest. Wenn du einen Fehler machst, kannst du vor dem Einwerfen einen neuen Stimmzettel verlangen.
Alternative: Briefwahl
Wenn du am Wahltag nicht ins Wahllokal kannst — oder einfach keine Lust hast, dorthin zu gehen — kannst du Briefwahl beantragen. Das geht so:
- Fülle den Antrag auf der Rückseite deiner Wahlbenachrichtigung aus und schicke ihn an deine Gemeinde. Viele Gemeinden bieten auch eine Online-Beantragung an.
- Du erhältst per Post: Stimmzettel, Stimmzettelumschlag (blau), Wahlschein und Wahlbriefumschlag (rot).
- Fülle den Stimmzettel zu Hause aus, stecke ihn in den blauen Umschlag und diesen zusammen mit dem unterschriebenen Wahlschein in den roten Umschlag.
- Sende den roten Umschlag per Post zurück (portofrei) — er muss spätestens am Wahltag um 18:00 Uhr bei der Gemeinde eingehen.
Bei der Bundestagswahl 2025 wählten über 47% der Wähler per Briefwahl — ein Rekord. Die Briefwahl ist längst kein Ausnahmefall mehr.
Wie finde ich heraus, wen ich wählen soll?
Das ist die wichtigste Frage — und die persönlichste. Hier einige Hilfestellungen:
| Hilfsmittel | Was es bietet | Kosten |
|---|---|---|
| Wahl-O-Mat | 38 Thesen, Abgleich mit Parteipositionen | Kostenlos (bpb) |
| Kandidaten-Check | Positionen deiner Direktkandidaten | Kostenlos (abgeordnetenwatch.de) |
| Wahlprogramme | Offizielle Programme aller Parteien | Kostenlos (Partei-Websites) |
| Sonntagsfrage | Aktuelle Umfragewerte aller Parteien | Kostenlos |
| Koalitionsrechner | Welche Bündnisse sind möglich? | Kostenlos |
Tipp: Entscheide dich nicht nur nach einer einzigen Quelle. Lies das Kurzprogramm deiner favorisierten Partei, schaue dir die Kandidaten im Wahlkreis an und nutze den Wahl-O-Mat als Orientierung — nicht als alleinige Entscheidungsgrundlage.
Dein erster Wahltag — 8 Schritte von der Tür bis zur Urne
So läuft dein Wahltag ab — Schritt für Schritt, ohne Stress:
8 Schritte: Dein erster Wahltag
- Wahlbenachrichtigung einstecken. Du hast sie per Post bekommen. Darauf steht die Adresse deines Wahllokals. Nicht gefunden? Kein Drama — du kannst auch nur mit Ausweis hin.
- Personalausweis oder Reisepass mitnehmen. Ohne amtlichen Lichtbildausweis geht es nicht. Ein Führerschein reicht nicht aus.
- Zum Wahllokal gehen. Es ist in der Regel nah bei dir — Schule, Turnhalle, Rathaus. Öffnungszeiten: 8:00 bis 18:00 Uhr. Kein Zeitdruck, nimm dir ein paar Minuten.
- Anmeldung am Tisch. Du zeigst Ausweis und Wahlbenachrichtigung. Ein Wahlhelfer sucht deinen Namen im Wählerverzeichnis und streicht ihn durch.
- Stimmzettel entgegennehmen. Du bekommst einen großen Zettel — links die Direktkandidaten (Erststimme), rechts die Parteien (Zweitstimme).
- Ab in die Wahlkabine. Dort bist du allein. Niemand darf zuschauen. Mach je ein Kreuz in der linken und rechten Spalte. Du kannst Erst- und Zweitstimme verschiedenen Parteien geben.
- Stimmzettel falten. So falten, dass niemand deine Kreuze sieht. Das ist Pflicht — das Wahlgeheimnis schützt dich.
- In die Urne werfen. Der Wahlhelfer öffnet den Schlitz, du wirfst den gefalteten Zettel ein. Fertig. Du hast gewählt.
Zeitaufwand: Die meisten Erstwähler berichten, dass der gesamte Vorgang weniger als 10 Minuten dauert — inklusive kurzer Warteschlange. Außerhalb der Stoßzeiten (vormittags, früher Nachmittag) ist es oft noch schneller.
Typische Fragen von Erstwählern
Darf ich im Wahllokal ein Foto machen? Nein. Fotografieren im Wahllokal ist verboten, um das Wahlgeheimnis zu schützen. Auch Selfies mit dem Stimmzettel sind nicht erlaubt — auch nicht als „Beweis" für Social Media.
Kann ich meine Stimme ändern? Nur vor dem Einwurf in die Urne. Sobald der Stimmzettel in der Urne liegt, ist die Wahl unwiderruflich. Bei Briefwahl gilt: Nach dem Verschließen des Umschlags ist Rückgängigmachen nicht mehr möglich.
Was ist, wenn ich mich verschreibe? Bitte die Wahlhelfer um einen neuen Stimmzettel. Der alte wird vernichtet. Das kommt häufiger vor, als du denkst — niemand urteilt darüber.
Muss ich beide Stimmen abgeben? Nein. Du kannst auch nur die Erst- oder nur die Zweitstimme abgeben. Die jeweils andere zählt trotzdem.
Darf ich jemanden mitnehmen? Ins Wahllokal darfst du gerne in Begleitung kommen. In die Wahlkabine darfst du aber nur allein — es sei denn, du benötigst aufgrund einer Behinderung eine Hilfsperson.
Was, wenn mein Wahllokal nicht barrierefrei ist? Auf der Wahlbenachrichtigung ist angegeben, ob das Wahllokal barrierefrei ist. Wenn nicht, kannst du Briefwahl beantragen oder eine andere Hilfstellung bei der Gemeinde anfordern.
Stimmensplitting: Erst- und Zweitstimme trennen
Viele Erstwähler wissen nicht, dass sie Erst- und Zweitstimme an verschiedene Parteien vergeben können. Das nennt sich Stimmensplitting und ist völlig legal. Ein Beispiel: Du findest den Direktkandidaten der CDU in deinem Wahlkreis überzeugend, möchtest mit der Zweitstimme aber die Grünen unterstützen. Das geht.
In der Praxis splitten bei Bundestagswahlen rund 20–25% der Wähler ihre Stimmen. Besonders häufig geschieht das bei bürgerlichen Wählern (Erststimme CDU, Zweitstimme FDP) und im linken Lager (Erststimme SPD, Zweitstimme Grüne). Ob Splitting strategisch sinnvoll ist, hängt vom Wahlkreis ab — informiere dich vorher, welche Kandidaten realistische Chancen auf das Direktmandat haben.
Was nach der Wahl passiert
Um 18:00 Uhr schließen die Wahllokale. Dann passieren drei Dinge gleichzeitig:
1. Die erste Hochrechnung: Infratest dimap und die Forschungsgruppe Wahlen veröffentlichen um 18:00 Uhr die ersten Prognosen — basierend auf Nachwahlbefragungen (Exit Polls), nicht auf ausgezählten Stimmen. Diese Zahlen sind erstaunlich genau, können sich im Laufe des Abends aber noch verschieben.
2. Die Auszählung: In deinem Wahllokal öffnen die Wahlhelfer die Urne und zählen die Stimmen öffentlich aus. Du kannst zuschauen — als Wahlbeobachter hat jeder Zugang. Die Ergebnisse gehen an den Kreiswahlleiter, der sie an den Landeswahlleiter und schließlich den Bundeswahlleiter weiterleitet.
3. Hochrechnungen im Laufe des Abends: Im Fernsehen und online siehst du, wie sich die Ergebnisse verdichten. Meistens steht das Ergebnis gegen 22 Uhr weitgehend fest. Das amtliche Endergebnis wird allerdings erst Wochen später vom Bundeswahlleiter festgestellt.
Warum deine Stimme zählt
Die Wahlbeteiligung junger Menschen ist traditionell niedriger als die älterer Generationen. Das hat Konsequenzen, die kaum jemand ausspricht: Wenn die Über-60-Jährigen 39% aller abgegebenen Stimmen stellen, aber die Unter-30-Jährigen nur 13%, dann bestimmen die Großeltern die Zukunft der Enkel. Jede junge Stimme verändert dieses Verhältnis.
Die Fünf-Prozent-Hürde zeigt, wie wenige Stimmen den Unterschied machen können: Bei der Bundestagswahl 2013 scheiterte die FDP mit 4,8% — nur wenige zehntausend Stimmen fehlten. Deine Stimme kann buchstäblich darüber entscheiden, welche Parteien im Bundestag vertreten sind.
19. November 1972: Wahlalter 18 — 3,7 Millionen neue Wähler entscheiden Brandts Schicksal
Als 1972 das Wahlalter von 21 auf 18 Jahre gesenkt wurde, strömten bei der Bundestagswahl am 19. November 3,7 Millionen neue Wählerinnen und Wähler an die Urne — so viele Erstwähler wie nie zuvor in der Geschichte der Bundesrepublik. Die Wahlbeteiligung erreichte 91,1% — bis heute unerreicht. Die jungen Wähler votierten überproportional für die SPD. Willy Brandt gewann mit 45,8% das beste SPD-Ergebnis aller Zeiten. Viele Politikwissenschaftler werteten die Stimmen der Erstwähler als entscheidend für Brandts Erdrutschsieg — die "Brandt-Wahl" wurde zur politischen Initiationserfahrung einer ganzen Generation. Seither ist die Wahlbeteiligung bei Erstwählern nie wieder auf dieses Niveau gestiegen.
BTW 2025: Wie wählten Erstwähler?
Bei der Bundestagswahl 2025 zeigte sich erneut eine starke Polarisierung unter jungen Erstwählerinnen und Erstwählern. Laut Nachwahlbefragungen (FORSA/infratest dimap) votierten junge Männer unter 25 Jahren überdurchschnittlich häufig für die AfD (bis zu 22 %), während junge Frauen derselben Altersgruppe deutlich häufiger die Grünen oder die SPD wählten. Dieses Gender-Gap bei Erstwählern ist ein neues Strukturmerkmal der deutschen Parteienlandschaft und lässt sich — anders als frühere Generationen — auf unterschiedliche Social-Media-Nutzung und verschiedene Zukunftsperspektiven zurückführen. Als Erstwähler stimmst du also nicht nur für heute — du prägst mit, wie sich diese Schere in Zukunft entwickelt.
Häufige Fragen
Was brauche ich zum Wählen?
Einen gültigen Personalausweis oder Reisepass und die Wahlbenachrichtigung. Ohne Wahlbenachrichtigung reicht auch der Ausweis, wenn du im Wählerverzeichnis stehst.
Was ist der Unterschied zwischen Erst- und Zweitstimme?
Mit der Erststimme wählst du einen Direktkandidaten aus deinem Wahlkreis. Mit der Zweitstimme wählst du eine Partei — sie bestimmt die Sitzverteilung im Bundestag und ist damit die wichtigere Stimme.
Kann ich Briefwahl machen?
Ja, jeder Wahlberechtigte kann ohne Angabe von Gründen Briefwahl beantragen. Der Antrag erfolgt über die Rückseite der Wahlbenachrichtigung oder online bei deiner Gemeinde.
Was passiert, wenn ich nicht wählen gehe?
In Deutschland gibt es keine Wahlpflicht. Es drohen keine rechtlichen Konsequenzen. Allerdings wird deine politische Stimme nicht gehört — und die Gründe für Nichtwahl zeigen, dass viele es später bereuen.
Ab welchem Alter darf ich wählen?
Bei Bundestagswahlen ab 18 Jahren. Bei Europawahlen seit 2024 ab 16 Jahren. Bei Landtags- und Kommunalwahlen variiert das Wahlalter je nach Bundesland (16 oder 18 Jahre).
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