Immunität von Abgeordneten
Key-Facts
- Rechtsgrundlage: Art. 46 Grundgesetz
- Zweck: Schutz der Arbeit des Parlaments (nicht persönlicher Schutz)
- Aufhebung: Durch Beschluss des Bundestages möglich
- Indemnität: Dauerhafter Schutz für Äußerungen im Parlament
- Ausnahme: Festnahme auf frischer Tat immer zulässig
Abgeordnete des Deutschen Bundestages genießen parlamentarische Immunität. Das bedeutet: Sie können ohne Genehmigung des Bundestages nicht strafrechtlich verfolgt, verhaftet oder in ihrer Freiheit beschränkt werden. Doch dieser Schutz ist kein Freibrief – er hat klare Grenzen und dient einem bestimmten Zweck.
Immunität und Indemnität – die Unterschiede
Artikel 46 des Grundgesetzes kennt zwei unterschiedliche Schutzrechte für Abgeordnete:
| Merkmal | Indemnität (Art. 46 Abs. 1) | Immunität (Art. 46 Abs. 2–4) |
|---|---|---|
| Schutzgegenstand | Äußerungen und Abstimmungen im Bundestag | Strafrechtliche Verfolgung allgemein |
| Dauer | Dauerhaft (auch nach Ende des Mandats) | Nur während der Legislaturperiode |
| Aufhebbar? | Nein | Ja, durch Bundestagsbeschluss |
| Ausnahme | Verleumderische Beleidigungen | Festnahme auf frischer Tat |
Zweck der Immunität
Die Immunität dient nicht dem persönlichen Schutz des einzelnen Abgeordneten, sondern dem Schutz des Parlaments als Institution. Sie soll verhindern, dass die Exekutive (Regierung, Staatsanwaltschaft) missliebige Abgeordnete durch Strafverfolgung an der Ausübung ihres Mandats hindert.
Historisch geht die Immunität auf den Kampf der Parlamente gegen monarchische Willkür zurück. Heute ist sie ein wichtiges Element der Gewissensfreiheit der Abgeordneten und der Unabhängigkeit des Parlaments.
Das Aufhebungsverfahren
Wenn die Staatsanwaltschaft einen Bundestagsabgeordneten strafrechtlich verfolgen möchte, muss sie über das Bundesjustizministerium einen Antrag auf Aufhebung der Immunität an den Bundestag stellen. Der Ablauf:
- Antrag der Staatsanwaltschaft an das Bundesjustizministerium
- Weiterleitung an den Präsidenten des Bundestages
- Prüfung durch den Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung
- Empfehlung des Ausschusses an das Plenum
- Abstimmung im Bundestag
In der Praxis wird die Immunität in den allermeisten Fällen aufgehoben. Der Bundestag stellt sich selten schützend vor einzelne Abgeordnete, wenn ein konkreter Strafverdacht besteht.
Aktuelle Fälle und Debatten
In den letzten Legislaturperioden wurde die Immunität mehrerer Abgeordneter aufgehoben – aus verschiedenen Gründen, von Steuerhinterziehung über Betrug bis hin zu Körperverletzung. Die Fälle zeigen, dass die Immunität kein Schutzschild gegen strafrechtliche Konsequenzen ist, sondern lediglich ein verfahrenstechnisches Hindernis, das vom Bundestag regelmräßig aus dem Weg geräumt wird.
Internationaler Vergleich
Die meisten Demokratien kennen eine Form der parlamentarischen Immunität. In Frankreich und Italien ist der Schutz ähnlich wie in Deutschland geregelt. In Großbritannien genießen Abgeordnete keine strafrechtliche Immunität, sondern nur Schutz vor zivilrechtlichen Klagen wegen Äußerungen im Parlament (Indemnität). In den USA schützt die „Speech or Debate Clause" Kongressmitglieder für Äußerungen im Kongress.
48 Stunden: Die schnellste Immunitätsaufhebung der Bundestagsgeschichte
Am 4. März 2021 leitete die Staatsanwaltschaft München II einen Antrag zur Aufhebung der Immunität von CSU-Abgeordnetem Georg Nüßlein ein — wegen Verdacht der Bestechlichkeit im Zusammenhang mit Corona-Maskengeschäften. Nüßlein soll 660.000 Euro Provision erhalten haben, vermittelt über seine Kanzlei. Der Bundestag hatte damals kein formales Schnellverfahren — die Aufhebung dauerte theoretisch Wochen. Doch der politische Druck war immens: Am 5. März 2021 erklärte Nüßlein seinen Austritt aus der CSU-Fraktion. Am 6. März 2021 legte er sein Bundestagsmandat nieder. Damit war die Immunitätsfrage obsolet: Als Nicht-Abgeordneter genoss er keinen Schutz mehr. Die Staatsanwaltschaft konnte sofort ermitteln. Der Fall demonstrierte einen paradoxen Mechanismus: Immunität, die Abgeordnete vor politischer Einschüchterung schützen soll, war durch den Mandatsverzicht de facto mit 48 Stunden Vorwarnzeit aufhebbar.
Gregor Gysi und die dreifache Immunitätsaufhebung — ein parlamentarisches Unikum
Gregor Gysi (PDS/Linke) erlebte eine für die Bundesrepublik seltene Situation: Seine Immunität wurde im Laufe seiner parlamentarischen Karriere mehrfach aufgehoben. Besonders bekannt ist das Verfahren wegen des Vorwurfs der Verletzung des Anwaltsgeheimnisses (sogenannte Spitzelvorwürfe aus DDR-Zeiten). Der Bundestag hob die Immunität auf, die Staatsanwaltschaft ermittelte — und stellte das Verfahren schließlich ein. Gysis Fälle zeigen: Die Immunität schützt nicht vor Ermittlungen, sondern nur vor dem ungehinderten Zugriff. Hat der Bundestag erst einmal zugestimmt, ist der Abgeordnete wie jeder andere Bürger der Strafverfolgung ausgesetzt.
Häufige Fragen
Was bedeutet parlamentarische Immunität?
Parlamentarische Immunität schützt Abgeordnete davor, ohne Zustimmung des Bundestages strafrechtlich verfolgt, verhaftet oder in ihrer Freiheit beschränkt zu werden. Sie dient dem Schutz des Parlaments, nicht dem persönlichen Schutz des Abgeordneten.
Kann die Immunität aufgehoben werden?
Ja. Der Bundestag kann die Immunität eines Abgeordneten auf Antrag der Staatsanwaltschaft aufheben. Der Immunitätsausschuss prüft den Antrag und gibt eine Empfehlung ab, über die das Plenum entscheidet.
Was ist der Unterschied zwischen Immunität und Indemnität?
Indemnität schützt Abgeordnete dauerhaft vor Verfolgung wegen Äußerungen und Abstimmungen im Bundestag (außer bei verleumderischen Beleidigungen). Immunität schützt vor allgemeiner strafrechtlicher Verfolgung und kann aufgehoben werden.
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