Nachdenklicher Mann in Magdeburg — Symbol für die Frage nach demokratischer Teilhabe in der DDR

Wahlen in der DDR — Demokratie als Inszenierung

Key-Facts: DDR-Wahlen

  • System: Einheitsliste der Nationalen Front (keine echte Auswahl)
  • Parteien: SED + 4 Blockparteien + Massenorganisationen
  • Offizielle Wahlbeteiligung: Stets über 98%
  • Offizielle Zustimmung: Stets über 99%
  • Wahlkabinen: Vorhanden, aber Nutzung galt als verdächtig
  • Letzte DDR-Wahl: 18. März 1990 (erste und einzige freie Wahl)

99,86% Wahlbeteiligung, 99,46% für die Einheitsliste — und alle wussten: Es war eine Lüge. Die Deutsche Demokratische Republik trug das Wort „demokratisch" im Namen, doch ihre Wahlen hatten mit Demokratie wenig gemein. Von 1949 bis 1989 fanden regelmäßige Wahlen statt — zur Volkskammer, zu Bezirkstagen und Kommunalvertretungen. Doch die Ergebnisse standen im Wesentlichen vorher fest: Eine Einheitsliste, zusammengestellt unter Führung der SED, erhielt stets über 99% Zustimmung. Dieser Artikel erklärt, wie das System funktionierte, warum die DDR trotzdem Wahlen abhielt und wie der Wahlbetrug 1989 zum Katalysator der friedlichen Revolution wurde.

Weit verbreiteter IrrtumRealität
„In der DDR gab es keine Wahlen"Es gab regelmäßige Wahlen — zur Volkskammer (alle 4–5 Jahre), zu Bezirkstagen, Kreistagen und Kommunalvertretungen. Allerdings stand das Ergebnis vorher fest.
„Es gab nur die SED"Es gab vier weitere Parteien (CDU Ost, LDPD, DBD, NDPD) plus Massenorganisationen. Alle waren jedoch der SED untergeordnet und hatten keine eigenständige Politik.
„Die Wahlbeteiligung war erzwungen"Es gab keine gesetzliche Wahlpflicht. Allerdings notierten Wahlhelfer, wer nicht erschien. Nichtwähler mussten mit Hausbesuchen und beruflichen Nachteilen rechnen.
„Die 99% waren komplett erfunden"Die Zustimmungsraten waren überhöht, aber nicht völlig frei erfunden. Der soziale Druck war so groß, dass tatsächlich die meisten Bürger die Einheitsliste „annahmen". Die Fälschung lag eher bei 5–15% als bei 50%.
„Gegenstimmen waren unmöglich"Man konnte in der Wahlkabine Kandidaten durchstreichen. Doch der Gang in die Kabine allein war schon ein politisches Statement und konnte Konsequenzen haben.
„Die Volkskammer war nur ein Stempel-Parlament"Überwiegend korrekt — aber in Einzelfällen gab es tatsächlich kontroverse Debatten. 1972 stimmten 14 CDU-Abgeordnete gegen das Gesetz zur Fristrenregelung beim Schwangerschaftsabbruch — eine der wenigen dokumentierten Gegenstimmen.

Das Wahlsystem der DDR

Formal garantierte die DDR-Verfassung das allgemeine, gleiche, direkte und geheime Wahlrecht. Die Ironie ist kaum zu übertreffen: Auf dem Papier war das DDR-Wahlrecht vorbildlich. In der Praxis war davon wenig übrig. Das System basierte auf drei Säulen:

Die Nationale Front

Alle in der DDR zugelassenen Parteien und Massenorganisationen waren in der Nationalen Front zusammengeschlossen. Dazu gehörten:

  • SED (Sozialistische Einheitspartei Deutschlands) — die führende Kraft
  • CDU (Ost-CDU) — Blockpartei
  • LDPD (Liberal-Demokratische Partei) — Blockpartei
  • DBD (Demokratische Bauernpartei) — Blockpartei
  • NDPD (National-Demokratische Partei) — Blockpartei
  • FDGB (Freier Deutscher Gewerkschaftsbund), FDJ, DFD und weitere Massenorganisationen

Die Nationale Front stellte eine gemeinsame Einheitsliste auf, auf der die Sitze vorab nach einem festen Schlüssel verteilt waren. Die SED erhielt stets die Mehrheit, die Blockparteien und Massenorganisationen die restlichen Sitze. Die Wähler konnten nur diese eine Liste annehmen oder ablehnen.

Die Einheitsliste

Auf dem Stimmzettel stand keine Auswahl verschiedener Parteien, sondern eine einzige Liste mit vorbestimmten Kandidaten. Die Sitzverteilung in der Volkskammer war festgelegt:

Partei/OrganisationSitze in der VolkskammerAnteil
SED12725,4%
CDU (Ost)5210,4%
LDPD5210,4%
DBD5210,4%
NDPD5210,4%
FDGB6813,6%
FDJ408,0%
DFD357,0%
Kulturbund224,4%
Gesamt500100%

Da FDGB, FDJ und die meisten anderen Massenorganisationen von der SED kontrolliert wurden, hatte die Partei de facto stets eine komfortable Mehrheit — auch wenn sie formal nur ein Viertel der Sitze hielt.

Wahlurne auf einem Schreibtisch — in der DDR war der Gang zur Urne Pflicht, aber keine echte Wahl
Die Wahlurne: In der Bundesrepublik Symbol der Demokratie — in der DDR Teil einer Inszenierung.

Die „Faltwahl" — So lief ein Wahltag ab

Ablauf einer DDR-„Wahl" — Schritt für Schritt

  1. Wahlbenachrichtigung: Jeder Bürger ab 18 erhielt eine Benachrichtigungskarte. Wer bis zum Mittag nicht erschienen war, bekam Besuch vom „Agitator" — einem Nachbarn oder Kollegen, der zum Wählen aufforderte.
  2. Erscheinen im Wahllokal: Die meisten Wahllokale befanden sich in Schulen, Kulturhäusern oder Betrieben. Oft gab es Musik, Kuchen und ein Festprogramm — der Wahltag war inszeniert als „Feiertag der Demokratie".
  3. Stimmzettel empfangen: Der Wähler zeigte seinen Personalausweis und erhielt den Stimmzettel mit der Einheitsliste der Nationalen Front.
  4. Die „Faltwahl": Der übliche Vorgang: Den Stimmzettel falten, in die Urne werfen, fertig. Dauer: unter 30 Sekunden. Keine Kabine, kein Stift, keine Markierung.
  5. Oder: Die Kabine (für Mutige): Wer die Einheitsliste ablehnen wollte, musste in die Wahlkabine gehen und alle Kandidaten einzeln durchstreichen. Das wurde vom Wahlvorstand beobachtet und notiert.
  6. Mobile Wahlurne: Für Kranke und Ältere kam die Urne nach Hause — mit Agitator. Auch hier wurde die „Stimmabgabe" erwartet.

Hintergrund: Die Staatssicherheit (MfS) führte Statistiken darüber, wie viele Bürger die Wahlkabine aufsuchten. In manchen Wahllokalen wurden die Namen der Kabinen-Nutzer erfasst.

Stimmzettel und Wahlurne — Abstimmung bei der Bundestagswahl in Deutschland
Die Stimmabgabe — Herzstück der deutschen Demokratie.

Der typische Ablauf einer Wahl in der DDR hatte wenig mit dem gemeinsam, was in westlichen Demokratien üblich war. Der Wähler erhielt seinen Stimmzettel mit der Einheitsliste, faltete ihn zusammen und warf ihn in die Urne — ohne die Wahlkabine aufzusuchen. Diese „Faltwahl" war der Normalfall und wurde im Volksmund auch als „Zettel falten gehen" bezeichnet.

Wahlkabinen waren zwar vorhanden — sie mussten nach Gesetz aufgestellt werden — doch wer sie benutzte, machte sich verdächtig. Denn wer die Einheitsliste ablehnen wollte, musste in der Kabine alle Kandidaten durchstreichen. Das Aufsuchen der Kabine war daher gleichbedeutend mit einer Gegenstimme und konnte Konsequenzen haben: Besuch durch die Staatssicherheit, Benachteiligungen bei Wohnung, Studienplatz oder Karriere. Ein Witz, der in der DDR kursierte, brachte es auf den Punkt: „Warum braucht man keine Wahlkabine? — Weil man sich für seine Meinung nicht zu schämen braucht."

Wahlbeteiligung und Ergebnisse: Die 99%-Fiktion

Die offiziellen Wahlergebnisse der DDR lesen sich wie aus einer anderen Welt:

WahlWahlbeteiligungZustimmung zur Einheitsliste
Volkskammerwahl 195098,53%99,72%
Volkskammerwahl 195498,51%99,46%
Volkskammerwahl 195898,90%99,87%
Volkskammerwahl 196399,25%99,95%
Volkskammerwahl 197198,48%99,85%
Volkskammerwahl 197698,58%99,86%
Volkskammerwahl 198199,21%99,86%
Volkskammerwahl 198699,74%99,94%

Diese Zahlen waren gefälscht. Wie stark, wurde später durch interne Unterlagen der Staatssicherheit belegt. Die tatsächliche Ablehnungsquote lag deutlich höher als die offiziellen 0,1–0,5% — in einigen Bezirken bei 5–15%.

Warum hielt die DDR überhaupt Wahlen ab?

Wenn das Ergebnis ohnehin feststand, warum dann der Aufwand? Die Wahlen erfüllten für das SED-Regime mehrere Funktionen:

  1. Legitimation: Die DDR wollte sich als demokratischer Staat darstellen — nach innen wie nach außen
  2. Kontrolle: Die Wahlbeteiligung diente als Loyalitätsmesser. Wer nicht zur Wahl ging, fiel auf
  3. Mobilisierung: Der Wahltag war ein inszeniertes Volksfest mit Musik, Essen und kulturellem Programm
  4. Internationale Anerkennung: Regelmäßige Wahlen sollten die DDR als „normalen" Staat erscheinen lassen

1989: Wahlbetrug als Zündschnur der Revolution

Die Kommunalwahlen vom 7. Mai 1989 wurden zum Wendepunkt. Erstmals kontrollierten Bürgerrechtler systematisch die Stimmauszählung in zahlreichen Wahllokalen. Das Ergebnis: Die offizielle Ablehnungsquote von 1,15% war nachweislich gefälscht — die tatsächliche lag bei mindestens 10–20%.

Der nachgewiesene Wahlbetrug mobilisierte die Opposition wie nichts zuvor. Jeden 7. eines Monats versammelten sich Bürgerrechtler, um an die Fälschung zu erinnern. Die Emporüng über den Betrug wurde zu einem der Auslöser der friedlichen Revolution im Herbst 1989.

18. März 1990: Die erste und einzige freie DDR-Wahl

Nach dem Fall der Mauer fand am 18. März 1990 die erste und einzige freie Volkskammerwahl statt. Die Wahlbeteiligung lag bei 93,4% — ein Zeichen des enormen demokratischen Aufbruchs. Die „Allianz für Deutschland" (CDU Ost + DSU + DA) gewann mit 48,0% überraschend deutlich. Die SPD, die in Umfragen vorn gelegen hatte, kam nur auf 21,9%. Die PDS (Nachfolgerin der SED) erhielt 16,4%.

Diese Wahl ebnete den Weg zur schnellen Wiedervereinigung. Am 3. Oktober 1990 trat die DDR der Bundesrepublik bei.

Die Nachwirkungen: Wahlskepsis in Ostdeutschland

Die 40-jährige Erfahrung mit Scheinwahlen hat Spuren hinterlassen. In den neuen Bundesländern ist die Wahlbeteiligung seit 1990 durchgehend niedriger als im Westen — bei der Bundestagswahl 2021 betrug der Unterschied rund 5 Prozentpunkte. Politikwissenschaftler führen das teilweise auf die DDR-Erfahrung zurück: Wer 40 Jahre lang erlebt hat, dass eine Stimmabgabe bedeutungslos ist, für den ist der Gang zur Wahlurne keine Selbstverständlichkeit.

Gleichzeitig gibt es eine Gegenreaktion: Die Demonstranten von 1989, die „Wir sind das Volk" riefen, haben die Demokratie buchstäblich erkämpft. Für viele Ostdeutsche, die die Wende bewusst erlebt haben, ist das Wahlrecht ein persönlich erkämpftes Gut — kein abstraktes Verfassungsrecht.

Quellen: bpb.de, Deutsches Historisches Museum, Bundesarchiv

7. Mai 1989: DDR-Bürger zählen heimlich nach — und dokumentieren den Wahlbetrug

Bei der DDR-Kommunalwahl vom 7. Mai 1989 tat die Opposition etwas noch nie Dagewesenes: Kirchengruppen, Bürgerrechtler und Einzelpersonen postierten sich in über 40 Wahllokalen in Ost-Berlin und anderen Städten, um die Auszählung zu beobachten und mitzuzählen. Das offizielle Ergebnis: 98,85% für die Einheitsliste. Die parallelen Bürgerauszählungen zeigten: In zahlreichen Bezirken hatten 20–30% der Wähler mit "Nein" gestimmt oder die Zettel ungültig gemacht. Systematisch zusammengeführt bildeten diese Dokumentationen den Beweis für DDR-weiten Wahlbetrug. Die Dissidenten erstatteten Anzeige — ohne Erfolg. Aber die Dokumentation überlebte: Sie wurde nach der Wende zum Fundament strafrechtlicher Ermittlungen gegen Egon Krenz und weitere SED-Führungskader wegen Wahlfälschung. Es war das erste Mal, dass DDR-Bürger das Regime juristisch zur Rechenschaft zogen.

Die Einheitsliste: Wie DDR-Wahlen technisch als „Wahl" getarnt wurden

Bei DDR-Volkskammerwahlen gab es formal eine Liste mit mehreren Parteien – SED, LDPD, NDPD, DBD und CDU. Was wie Pluralismus aussah, war ein abgesprochenes System: Die Sitzverteilung stand vor der Wahl fest, alle Parteien waren der SED untergeordnet, und die Kandidaten wurden zentral ausgewählt. Der Wahlzettel enthielt nur eine Einheitsliste ohne Alternativen. Wähler konnten „Ja" stimmen (nichts tun) oder „Nein" (in eine Kabine gehen – was registriert wurde). Die offiziellen Ergebnisse lagen stets zwischen 98,5 und 99,9 Prozent Zustimmung. Erst die Kommunalwahl 1989, bei der Oppositionsgruppen heimlich mitauszählten, lieferte den dokumentarischen Beweis für systematischen Wahlbetrug. Mehr zu freien Wahlen heute: Geschichte des Wahlrechts.

Häufige Fragen

Gab es in der DDR freie Wahlen?

Nein. Es gab zwar regelmäßige Wahlen, aber keine echte Auswahl. Alle Parteien und Massenorganisationen traten auf einer gemeinsamen Einheitsliste an, deren Zusammensetzung vorab von der SED festgelegt wurde. Erst am 18. März 1990 fand die erste freie Wahl in der DDR statt.

Was war die Nationale Front?

Die Nationale Front war der Zusammenschluss aller in der DDR zugelassenen Parteien und Massenorganisationen unter Führung der SED. Sie stellte die Einheitsliste auf, die bei Wahlen zur Abstimmung stand.

Wie hoch war die Wahlbeteiligung in der DDR?

Offiziell lag die Wahlbeteiligung stets über 98%, die Zustimmung zur Einheitsliste bei über 99%. Diese Zahlen galten als gefälscht. Der nachgewiesene Wahlbetrug bei den Kommunalwahlen 1989 wurde zum Auslöser der friedlichen Revolution.

Was war die Faltwahl?

Als „Faltwahl" bezeichnete man den üblichen Wahlvorgang in der DDR: Der Wähler faltete den Stimmzettel mit der Einheitsliste zusammen und warf ihn in die Urne — ohne die Wahlkabine zu nutzen. Wer die Kabine aufsuchte, machte sich verdächtig.

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