Wie viele Sitze hat der Bundestag?
Key-Facts: Sitze im Bundestag
- Aktuelle Regelgröße: 630 Sitze (seit Wahlrechtsreform 2023)
- Rekord: 736 Sitze im 20. Bundestag (2021–2025)
- Historisches Minimum: 402 Sitze (1. Bundestag, 1949)
- Überhangmandate: Seit 2023 abgeschafft
- Verteilungsverfahren: Sainte-Laguë/Schepers
- Sperrklausel: 5-Prozent-Hürde
630 Sitze — eine Zahl, die nach einem langen Kampf gegen den aufgeblähten Bundestag steht.
Die Frage nach der Größe des Bundestags klingt einfach — ist aber jahrzehntelang Gegenstand heftiger Debatten gewesen. Denn durch das System der Überhangmandate und Ausgleichsmandate konnte die tatsächliche Sitzzahl weit über die vorgesehene Regelgröße hinauswachsen. Erst die Wahlrechtsreform 2023 hat dem ein Ende gesetzt.
Seit der Bundestagswahl 2025 sitzen genau 630 Abgeordnete im Deutschen Bundestag. Die Sitze werden ausschließlich nach dem Zweitstimmenanteil (seit 2023 „Hauptstimme" genannt) auf die Parteien verteilt, die die Fünf-Prozent-Hürde überspringen.
Die Entwicklung der Bundestagsgröße seit 1949
Die Geschichte der Sitzanzahl im Bundestag ist eine Geschichte des Wachstums. Was 1949 mit 402 Abgeordneten begann, steigerte sich über die Jahrzehnte immer weiter — besonders nach der Wiedervereinigung 1990 und dem Aufkommen des Mehrstimmen-Problems.
| Wahlperiode | Zeitraum | Regelgröße | Tatsächliche Sitze | Überhang | Kanzler |
|---|---|---|---|---|---|
| 1. Bundestag | 1949–1953 | 400 | 402 | 2 | Adenauer (CDU) |
| 2. Bundestag | 1953–1957 | 484 | 487 | 3 | Adenauer (CDU) |
| 3. Bundestag | 1957–1961 | 494 | 497 | 3 | Adenauer (CDU) |
| 4. Bundestag | 1961–1965 | 494 | 499 | 5 | Adenauer / Erhard |
| 5. Bundestag | 1965–1969 | 496 | 496 | 0 | Erhard / Kiesinger |
| 6. Bundestag | 1969–1972 | 496 | 496 | 0 | Brandt (SPD) |
| 7. Bundestag | 1972–1976 | 496 | 496 | 0 | Brandt / Schmidt |
| 8. Bundestag | 1976–1980 | 496 | 496 | 0 | Schmidt (SPD) |
| 9. Bundestag | 1980–1983 | 496 | 497 | 1 | Schmidt / Kohl |
| 10. Bundestag | 1983–1987 | 496 | 498 | 2 | Kohl (CDU) |
| 11. Bundestag | 1987–1990 | 496 | 497 | 1 | Kohl (CDU) |
| 12. Bundestag | 1990–1994 | 656 | 662 | 6 | Kohl (CDU) |
| 13. Bundestag | 1994–1998 | 656 | 672 | 16 | Kohl (CDU) |
| 14. Bundestag | 1998–2002 | 656 | 669 | 13 | Schröder (SPD) |
| 15. Bundestag | 2002–2005 | 598 | 603 | 5 | Schröder (SPD) |
| 16. Bundestag | 2005–2009 | 598 | 614 | 16 | Merkel (CDU) |
| 17. Bundestag | 2009–2013 | 598 | 622 | 24 | Merkel (CDU) |
| 18. Bundestag | 2013–2017 | 598 | 631 | 33 | Merkel (CDU) |
| 19. Bundestag | 2017–2021 | 598 | 709 | 46 + Ausgleich | Merkel (CDU) |
| 20. Bundestag | 2021–2025 | 598 | 736 | 34 + Ausgleich | Scholz (SPD) |
| 21. Bundestag | seit 2025 | 630 | 630 | abgeschafft | Merz (CDU) |
Der Trend ist eindeutig: Zwischen 2009 und 2021 wuchs der Bundestag dramatisch. Der Rekord von 736 Sitzen machte den Deutschen Bundestag zum größten frei gewählten Parlament der Welt — größer als der US-Kongress (535 Mitglieder) oder das Europäische Parlament (720 Mitglieder).
Auffällig: In den ersten Jahrzehnten blieb die Größe stabil bei rund 500 Sitzen. Erst nach der Wiedervereinigung 1990 stieg die Regelgröße auf 656 (wegen der neuen Bundesländer), und ab den 2000er-Jahren explodierten die Überhangmandate. Der 15. Bundestag (2002) senkte die Regelgröße auf 598, doch die tatsächlichen Zahlen stiegen trotzdem weiter.
Warum wuchs der Bundestag so stark?
Das deutsche Wahlsystem ist eine personalisierte Verhältniswahl. Die Wähler geben eine Erststimme (für einen Direktkandidaten im Wahlkreis) und eine Zweitstimme (für eine Parteiliste) ab. Eigentlich sollte die Zweitstimme über die Gesamtzusammensetzung entscheiden.
Das Problem: Wenn eine Partei über die Erststimme mehr Direktmandate gewann, als ihr nach dem Zweitstimmenanteil zustanden, entstanden Überhangmandate. Diese durfte die Partei behalten. Um die Verhältnismäßigkeit wiederherzustellen, erhielten die anderen Parteien Ausgleichsmandate. So konnte eine Handvoll Überhangmandate dutzende Ausgleichsmandate nach sich ziehen.
Die Wahlrechtsreform 2023
Nach jahrelanger Debatte beschloss der 20. Bundestag im März 2023 eine grundlegende Reform. Die wichtigsten Änderungen:
- Feste Größe: Der Bundestag hat genau 630 Sitze — nicht mehr, nicht weniger.
- Überhangmandate abgeschafft: Gewinnt eine Partei mehr Direktmandate als ihr nach Zweitstimmenanteil zustehen, werden die überzähligen Direktmandate nicht vergeben.
- Zweitstimme als Maßstab: Nur der Zweitstimmenanteil (jetzt „Hauptstimme") entscheidet über die Sitzverteilung.
- Grundmandatsklausel gestrichen: Parteien müssen die 5%-Hürde überspringen — drei Direktmandate reichen nicht mehr als Ersatz.
Die Reform war umstritten. CSU und Linke klagten vor dem Bundesverfassungsgericht, da die Streichung der Grundmandatsklausel sie benachteilige. Das Gericht bestätigte die Reform im Wesentlichen, verlangte aber eine Übergangsregel für die Grundmandatsklausel bis 2025.
Was die Reform für Wahlkreise bedeutet
Eine wenig beachtete, aber folgenreiche Konsequenz: Wenn eine Partei in einem Wahlkreis die meisten Erststimmen gewinnt, aber bundesweit zu wenig Zweitstimmen hat, zieht der Direktkandidat nicht mehr automatisch in den Bundestag ein. Stattdessen werden die Direktmandate mit den schwächsten Erststimmenergebnissen gestrichen, bis die Zahl zur Zweitstimmenquote passt. In der Praxis heisst das: Manche Wahlkreise können ohne „ihren" Direktabgeordneten bleiben — ein Novum in der deutschen Wahlgeschichte.
Achtung: Erststimme vs. Zweitstimme (Hauptstimme)
Seit der Reform 2023 heisst die bisherige „Zweitstimme" offiziell „Hauptstimme" und die „Erststimme" wird zur „Wahlkreisstimme". Die Umbenennung soll Verwechslungen vermeiden: Die „Zweit"-stimme war schon immer die wichtigere, da sie über die Zusammensetzung des Bundestags entscheidet. Im allgemeinen Sprachgebrauch werden aber weiterhin häufig die alten Bezeichnungen verwendet.
Auswirkungen auf die Bundestagswahl 2025
Bei der Bundestagswahl am 23. Februar 2025 wurde die Reform erstmals vollständig angewandt. Das Ergebnis: Exakt 630 Abgeordnete — kein einziger Sitz mehr oder weniger. Mehrere Direktkandidaten, die ihren Wahlkreis gewonnen hatten, zogen dennoch nicht in den Bundestag ein, weil ihre Partei insgesamt zu wenig Hauptstimmen erhielt. Das betraf insbesondere Kandidaten der CSU in Bayern, wo die Partei traditionell besonders viele Direktmandate gewinnt.
Die Kosten eines zu großen Parlaments
Der Streit um die Bundestagsgröße war nicht nur eine akademische Debatte — er hatte handfeste finanzielle Auswirkungen. Jeder zusätzliche Abgeordnete kostet den Steuerzahler rund 500.000 bis 600.000 Euro pro Jahr (Diäten, Mitarbeiterpauschale, Büro, Reisekosten). Bei 736 statt 598 Abgeordneten waren das jährliche Mehrkosten von rund 80 Millionen Euro.
Hinzu kamen Platzprobleme: Das Reichstagsgebäude war für maximal 650 Abgeordnete ausgelegt. Bei 736 Sitzen mussten zusätzliche Büros angemietet und der Plenarsaal umgebaut werden. Die Verkleinerung auf 630 Sitze spart nicht nur Geld, sondern löst auch logistische Probleme.
Internationaler Vergleich: Parlamentsgrößen
| Parlament | Sitze | Einwohner | Einwohner pro Sitz |
|---|---|---|---|
| Bundestag (Deutschland) | 630 | 84,4 Mio. | 134.000 |
| House of Commons (UK) | 650 | 67,0 Mio. | 103.000 |
| Assemblée nationale (Frankreich) | 577 | 68,0 Mio. | 118.000 |
| US-Repräsentantenhaus | 435 | 335 Mio. | 770.000 |
| Europäisches Parlament | 720 | 450 Mio. | 625.000 |
Deutschland hat im europäischen Vergleich ein eher großes Parlament. Mit 630 Sitzen ist der Bundestag nach dem britischen House of Commons das zweitgrößte nationale Parlament in der EU-Nachbarschaft. Im Verhältnis zur Bevölkerung liegt Deutschland im Mittelfeld.
Wie werden die 630 Sitze verteilt?
Die Sitzverteilung folgt dem Sainte-Laguë/Schepers-Verfahren. Vereinfacht funktioniert es so:
- Nur Parteien über der 5%-Hürde werden berücksichtigt.
- Die 630 Sitze werden proportional zum Zweitstimmenanteil verteilt.
- Innerhalb jeder Partei werden die Sitze auf die Landeslisten aufgeteilt.
- Direktmandate werden von den Landeslisten-Sitzen abgezogen.
- Überstehen mehr Direktkandidaten als Listensitze vorhanden sind, entfallen die schwächsten Direktmandate.
Berechnen Sie die aktuelle Sitzverteilung selbst — basierend auf den neuesten Umfragewerten.
Auswirkungen der festen Größe auf die parlamentarische Arbeit
Die Reduzierung von 736 auf 630 Sitze hat spürbare Folgen für den parlamentarischen Alltag. Mit weniger Abgeordneten werden die Ausschüsse kleiner, was die Arbeit dort effizienter machen kann — aber auch dazu führt, dass einzelne Abgeordnete mehr Ausschussplätze besetzen müssen und damit stärker belastet werden. Kleinere Fraktionen sind besonders betroffen: Sie müssen mit weniger Personal alle 25 ständigen Ausschüsse abdecken. In der Praxis bedeutet das, dass ein Abgeordneter einer Dreißig-Personen-Fraktion in vier oder fünf Ausschüssen gleichzeitig sitzen kann — eine Arbeitsbelastung, die eine vertiefte Facharbeit kaum noch zulässt. Die Reform hat damit die großen Fraktionen relativ bevorteilt, weil sie ihre Mitglieder gezielter einsetzen können.
Historisch betrachtet folgt die deutsche Debatte über die Parlamentsgröße einem Muster, das auch in anderen Ländern zu beobachten ist: Parlamente wachsen leichter als sie schrumpfen. Das britische House of Lords etwa hat über 780 Mitglieder, das italienische Parlament wurde erst 2020 per Volksabstimmung von 945 auf 600 Parlamentarier verkleinert. In Frankreich scheiterte Präsident Macrons Plan, die Nationalversammlung um ein Drittel zu reduzieren, am Widerstand des Senats. Dass der Deutsche Bundestag es geschafft hat, seine eigene Größe per Gesetz zu begrenzen, gilt international als bemerkenswert — auch wenn die Reform erst unter dem öffentlichen Druck der Rekordgröße von 736 Sitzen zustande kam.
27. September 2021: 736 Sitze — das größte demokratisch gewählte Parlament Europas
An einem einzigen Wahltag erschuf das deutsche Wahlrecht das größte national gewählte Parlament Europas. Die CDU/CSU gewann 2021 so viele Direktmandate — 143, obwohl ihr Zweitstimmenanteil nur 24,1 Prozent betrug —, dass 34 Überhangmandate entstanden. Zur Kompensation wurden 69 Ausgleichsmandate nötig. Endergebnis: 736 Sitze statt der gesetzlich vorgesehenen 598 Regelgröße. Der 20. Bundestag kostete den Steuerzahler schätzungsweise 50 Millionen Euro mehr pro Jahr als ein normalgroßes Parlament. Pro extra Sitz kamen jährlich rund 374.000 Euro an Kosten hinzu (Diäten, Büros, Mitarbeiter, Reisekosten). Die politische Beschämung durch diese Zahl erzwang das, was jahrelang gescheitert war: Im November 2023 beschloss der Bundestag eine Wahlrechtsreform, die das Parlament auf 630 Sitze begrenze — auch wenn das bedeutet, dass Direktkandidaten ohne Listenabsicherung ihren Sitz nicht bekommen. Die 736 des 20. Bundestags bleiben der Rekord, von dem die Reform wegführt.
736 Sitze – wie der Bundestag 2021 zum größten Parlament Europas wurde
Nach der Bundestagswahl 2021 zählte der Bundestag 736 Abgeordnete – historischer Rekord und zugleich das größte national gewählte Parlament Europas. Ursache: 138 Überhang- und Ausgleichsmandate, entstanden weil CDU/CSU weit mehr Direktmandate gewann, als ihr nach dem Zweitstimmenergebnis von 24,1 Prozent zugestanden hätten. Die Mehrkosten: rund 50 Millionen Euro zusätzlich pro Jahr gegenüber einem Normalparlament. Die politische Beschämung erzwang, was jahrelang gescheitert war: Im März 2023 beschloss der Bundestag die Wahlrechtsreform (§6 BWahlG), die das Parlament auf maximal 630 Sitze begrenzt – auch wenn das bedeutet, dass Direktkandidaten ohne Listenabsicherung leer ausgehen. Die Bundestagswahl 2025 war die erste unter diesem neuen Recht. Der 736er-Bundestag bleibt der Rekord, von dem das Gesetz wegführt.
Häufige Fragen
Wie viele Sitze hat der Bundestag aktuell?
Seit der Bundestagswahl 2025 hat der Bundestag 630 Sitze. Die Wahlrechtsreform 2023 hat die Regelgröße auf 630 festgelegt und Überhangmandate abgeschafft.
Was sind Überhangmandate?
Überhangmandate entstanden, wenn eine Partei über die Erststimme mehr Direktmandate gewann, als ihr nach dem Zweitstimmenanteil zustanden. Sie wurden 2023 abgeschafft.
Warum war der Bundestag 2021 so groß?
Der 20. Bundestag (2021–2025) hatte 736 Sitze — ein Rekord. Grund waren zahlreiche Überhang- und Ausgleichsmandate durch das alte Wahlrecht.
Was hat die Wahlrechtsreform 2023 geändert?
Die Reform hat die Bundestagsgröße auf 630 Sitze gedeckelt, Überhangmandate abgeschafft und die Zweitstimme (jetzt Hauptstimme) zum alleinigen Maßstab für die Sitzverteilung gemacht.
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