Abgeordneter am Laptop — Symbolbild für Nebentätigkeiten

Nebeneinkünfte von Abgeordneten — Wer verdient wie viel neben dem Mandat?

Key-Facts: Nebeneinkünfte

  • Erlaubt: Ja, Nebentätigkeiten sind grundsätzlich zulässig
  • Anzeigepflicht: Alle entgeltlichen Nebentätigkeiten müssen beim Bundestagspräsidenten gemeldet werden
  • Veröffentlichung: 10 Stufen von 1.000 bis über 250.000 Euro jährlich
  • Seit 2022: Verschärfte Regeln — genaue Beträge auf Euro und Cent
  • Sanktionen: Ordnungsgeld bis zur Höhe der Jahresdiät (ca. 135.000 €)
  • Transparenz: Einsehbar auf bundestag.de und abgeordnetenwatch.de

Dürfen Bundestagsabgeordnete neben ihrem Mandat Geld verdienen? Die Antwort lautet: Ja, grundsätzlich schon. Das Grundgesetz kennt kein Berufsverbot für Parlamentarier. Viele Abgeordnete behalten Tätigkeiten bei, die sie vor ihrem Einzug in den Bundestag ausgeübt haben — als Anwälte, Landwirte, Ärzte oder Unternehmensberater. Andere übernehmen bezahlte Vorträge, Aufsichtsratsmandate oder publizistische Tätigkeiten.

Manche Abgeordnete verdienen im Nebenjob mehr als im Bundestag. Das ist legal — aber ist es richtig? Die Frage ist nicht, ob Abgeordnete nebenbei verdienen dürfen, sondern wie transparent das geschieht — und ob Nebentätigkeiten die Unabhängigkeit des Mandats gefährden. Seit der „Maskenaffäre" 2021 wurden die Regeln deutlich verschärft.

Die konkreten Nebentätigkeiten der einzelnen Abgeordneten finden Sie in den Profilen unserer Abgeordneten-Datenbank. Dort können Sie jeden der 630 Abgeordneten des 21. Bundestags nach Partei und Wahlkreis suchen.

Nebeneinkuenfte Abgeordnete
Bundestag: Parlamentarische Demokratie in Deutschland | BWU Redaktion

Rechtsgrundlage: Was das Gesetz vorschreibt

Die Transparenzregeln für Nebeneinkünfte sind im Abgeordnetengesetz (AbgG) und in den Verhaltensregeln für Mitglieder des Deutschen Bundestages festgelegt. Die wichtigsten Punkte:

  • Anzeigepflicht: Jede entgeltliche Nebentätigkeit muss dem Bundestagspräsidenten innerhalb von 30 Tagen nach Aufnahme angezeigt werden.
  • Veröffentlichungspflicht: Die gemeldeten Tätigkeiten und Einkünfte werden auf der Webseite des Bundestags veröffentlicht.
  • Betragsstufen: Seit 2022 müssen Einkünfte auf Euro und Cent genau angegeben werden (vorher nur in groben Stufen).
  • Verbot: Bezahlte Lobby-Tätigkeit (direkte Interessenvertretung gegenüber dem Bundestag) ist seit 2021 verboten.

Die 10 Anzeigestufen (bis 2022)

Bis zur Reform 2022 wurden Nebeneinkünfte in zehn Stufen veröffentlicht. Diese Stufen galten für jährliche Einkünfte aus einer einzelnen Tätigkeit:

Wahlumfrage-Auswertung am Laptop — Meinungsforschung und Sonntagsfrage Deutschland
Seit der Maskenaffäre 2021 gelten für Bundestagsabgeordnete verschärfte Transparenzpflichten: Nebeneinkünfte müssen auf Euro und Cent genau gemeldet werden.
StufeEinkunftsspanne
11.000 bis 3.500 €
23.500 bis 7.000 €
37.000 bis 15.000 €
415.000 bis 30.000 €
530.000 bis 50.000 €
650.000 bis 75.000 €
775.000 bis 100.000 €
8100.000 bis 150.000 €
9150.000 bis 250.000 €
10über 250.000 €

Seit 2022 müssen die genauen Beträge auf Euro und Cent veröffentlicht werden. Das Stufensystem gilt nur noch ergänzend für die Übersichtsdarstellung.

Pressestatement eines Abgeordneten — Transparenz in der Politik
Abgeordnete stehen unter öffentlicher Beobachtung — auch bei ihren Nebeneinkünften.

Die Verschärfungen seit 2021

Die sogenannte „Maskenaffmäre" im Frühjahr 2021 löste eine der größten Transparenzreformen in der Geschichte des Bundestags aus. Mehrere Abgeordnete hatten sechsstellige Provisionen für die Vermittlung von Schutzmaskengeschäften an Bundesbehörden kassiert.

Die darauf folgenden Änderungen:

  1. Verbot bezahlter Lobbytätigkeit: Abgeordnete dürfen keine Vergütung für die Vertretung von Interessen Dritter gegenüber dem Bundestag oder der Bundesregierung annehmen.
  2. Genaue Beträge: Statt grober Stufen müssen exakte Einkünfte genannt werden.
  3. Anzeige von Unternehmensbeteiligungen: Beteiligungen an Kapital- oder Personengesellschaften über 5% müssen angezeigt werden.
  4. Aktiengeschäfte: Meldepflicht für börsliche Geschäfte, die in Zusammenhang mit der parlamentarischen Tätigkeit stehen könnten.
  5. Erhöhte Sanktionen: Das Ordnungsgeld wurde auf bis zu die Hälfte der jährlichen Abgeordnetenentschädigung angehoben.

Welche Nebentätigkeiten sind typisch?

Die häufigsten Nebentätigkeiten von Bundestagsabgeordneten lassen sich in Kategorien einteilen:

  • Freiberufliche Tätigkeiten: Anwälte, Steuerberater, Ärzte — oft Tätigkeiten, die vor dem Mandat ausgeübt wurden.
  • Aufsichtsrats- und Beiratsmandate: Mitgliedschaft in Kontrollgremien von Unternehmen oder Organisationen.
  • Vorträge und Publizistik: Bezahlte Vorträge, Bücher, Kolumnen.
  • Land- und Forstwirtschaft: Besonders bei Abgeordneten aus ländlichen Wahlkreisen.
  • Ehrenämter mit Aufwandsentschädigung: Stiftungsvorstände, Vereinsvorsitzende.

Die häufigsten Nebeneinkünfte nach Berufsgruppen

Eine Auswertung der veröffentlichungspflichtigen Angaben zeigt, dass bestimmte Berufsgruppen im Bundestag besonders hohe Nebeneinkünfte erzielen. Die folgende Tabelle gibt einen anonymisierten Überblick nach Branchen:

Branche / TätigkeitTypische Einkunftsspanne (jährlich)Häufigkeit unter MdBTransparenzrisiko
Rechtsanwälte / Kanzleien30.000–500.000+ €Ca. 40–60 AbgeordneteHoch (Mandantenschutz vs. Offenlegung)
Aufsichtsratsmandate10.000–150.000 €Ca. 30–50 AbgeordneteMittel (Börsennotierte Unternehmen transparent)
Unternehmensberatung20.000–200.000 €Ca. 15–25 AbgeordneteHoch (Auftraggeber teils unklar)
Bezahlte Vorträge5.000–100.000 €Ca. 30–50 AbgeordneteMittel (Einzelhonorare teils über 10.000 €)
Publizistik / Bücher1.000–50.000 €Ca. 20–40 AbgeordneteGering
Land- und Forstwirtschaft5.000–80.000 €Ca. 15–25 AbgeordneteGering (EU-Subventionen teils separat)
Medizin / Ärzte10.000–100.000 €Ca. 10–15 AbgeordneteMittel (Kassenarztpraxis schwer vereinbar)
Vereins-/Verbandstätigkeit1.000–30.000 €Ca. 50–80 AbgeordneteGering (Aufwandsentschädigung)

Auffällig ist die Spannbreite: Während die Mehrheit der Abgeordneten (etwa 60–70%) keine oder nur geringe Nebeneinkünfte unterhalb von 10.000 Euro jährlich meldet, erzielen einzelne Abgeordnete sechsstellige Beträge. Die höchsten gemeldeten Nebeneinkünfte in der 20. Legislaturperiode lagen bei über 500.000 Euro jährlich — überwiegend aus anwaltlicher Tätigkeit.

Transparenzregeln im Detail

Seit der Reform 2022 gelten die schärfsten Transparenzregeln in der Geschichte des Bundestags. Kernpunkte:

  • Centgenaue Angaben: Nebeneinkünfte müssen auf den Cent genau veröffentlicht werden — das alte Stufensystem reicht nicht mehr aus.
  • 30-Tage-Frist: Neue Nebentätigkeiten müssen innerhalb von 30 Tagen nach Aufnahme gemeldet werden.
  • Rückwirkende Aktualisierung: Ändern sich Einkünfte wesentlich, muss die Meldung zeitnah aktualisiert werden.
  • Unternehmensbeteiligungen: Beteiligungen ab 5% an Kapital- oder Personengesellschaften sind anzeigepflichtig.
  • Aktiengeschäfte: Börsengeschäfte, die in Zusammenhang mit der parlamentarischen Tätigkeit stehen könnten, müssen gemeldet werden.
  • Verbot bezahlter Lobbytätigkeit: Seit 2021 dürfen Abgeordnete keine Vergütung für Interessenvertretung gegenüber Bundestag oder Regierung annehmen.

Quelle: Verhaltensregeln für Mitglieder des Deutschen Bundestages (Anlage 1 zur GO-BT), abgeordnetenwatch.de

Problematische Grenzfälle

Die Frage, wann eine Nebentätigkeit legitim ist und wann sie das Mandat beeinträchtigt, lässt sich nicht immer eindeutig beantworten. Einige typische Grenzfälle:

  • Anwälte mit Mandanten aus der regulierten Branche: Wenn ein Abgeordneter, der im Gesundheitsausschuss sitzt, gleichzeitig eine Anwaltskanzlei betreibt, die Pharmakonzerne vertritt, entsteht ein Interessenkonflikt — auch wenn die Tätigkeit legal und ordnungsgemäß gemeldet ist.
  • Aufsichtsratsmandate bei Staatsunternehmen: Abgeordnete sitzen häufig in Aufsichtsräten von Unternehmen, an denen der Bund beteiligt ist (Deutsche Bahn, Telekom-Beteiligungen). Die Vergütung ist transparent, aber die Frage der Unabhängigkeit bleibt.
  • Bezahlte Vorträge bei Lobbyveranstaltungen: Ein Vortrag bei einer Branchenkonferenz für 15.000 Euro Honorar ist legal und meldepflichtig. Ob er die politische Unabhängigkeit tangiert, ist Auslegungssache.
  • Buchverträge und Medienauftritte: Prominente Abgeordnete verdienen teils erhebliche Summen durch Bücher und TV-Auftritte. Das ist transparent und öffentlich, aber Kritiker fragen, ob die politische Prominenz nicht erst durch das Mandat entsteht.

Kritik und Debatten

Die Debatte um Nebeneinkünfte dreht sich um einen Kernkonflikt: Einerseits sollen Abgeordnete ihre berufliche Kompetenz einbringen und wirtschaftliche Unabhängigkeit bewahren. Andererseits darf das parlamentarische Mandat nicht zur Nebensache werden.

Organisationen wie abgeordnetenwatch.de, Transparency International und LobbyControl fordern seit Jahren noch schärfere Regeln — etwa ein vollständiges Verbot entgeltlicher Nebentätigkeiten oder eine Obergrenze für Nebeneinkünfte. Dem steht das Argument entgegen, dass ein Berufsverbot die Vielfalt im Parlament einschränken und wirtschaftlich unabhängige Kandidaten abschrecken könnte.

Zusammenhang mit dem Lobbyregister

Seit 2022 existiert in Deutschland ein verpflichtendes Lobbyregister. Es ergänzt die Transparenzregeln für Nebeneinkünfte, indem es die andere Seite beleuchtet: Nicht nur Abgeordnete müssen offenlegen, sondern auch Lobbyisten müssen ihre Kontakte zum Bundestag und zur Bundesregierung melden.

Der internationale Vergleich: Nebentätigkeiten in anderen Parlamenten

Deutschland steht mit der Erlaubnis von Nebentätigkeiten nicht allein, unterscheidet sich aber deutlich von anderen Ländern. Im Europäischen Parlament gelten seit 2012 strenge Regeln: Abgeordnete müssen alle Nebeneinkünfte über 500 Euro monatlich deklarieren, und bezahlte Lobbytätigkeit ist verboten. In Frankreich wurde 2017 unter Präsident Macron ein weitgehendes Verbot von Beratertätigkeiten für Parlamentarier eingeführt — Anlass war die „Affäre Fillon", in der ein Präsidentschaftskandidat seine Ehefrau als Scheinbeschäftigte bezahlt hatte. In Großbritannien hingegen ist die Tradition der Nebentätigkeiten tief verwurzelt — viele MPs arbeiten weiterhin als Anwälte, Berater oder Medienpersönlichkeiten. Der „Lobbying-Skandal" um den ehemaligen Premierminister David Cameron, der 2021 im Auftrag des Finanzdienstleisters Greensill bei der Regierung intervenierte, führte jedoch zu verschärften Transparenzregeln. Im internationalen Vergleich liegt Deutschland damit in einer mittleren Position: strenger als Großbritannien, weniger restriktiv als Frankreich, aber mit den schärfsten Verschärfungen seit 2021 auf einem klaren Kurs in Richtung mehr Transparenz.

März 2021: Der Masken-Skandal deckt auf, was Transparenz bedeutet

Als drei CDU/CSU-Abgeordnete im März 2021 wegen Masken-Provisionen zurücktraten, offenbarte die anschließende Transparenz-Debatte das ganze System der Nebeneinkünfte. Innerhalb weniger Wochen veröffentlichten Medien die Nebeneinkünfte-Register des Bundestags — und die Zahlen waren verblüffend: Mindestens 39 Abgeordnete verdienten mehr aus Nebentätigkeiten als aus ihrer parlamentarischen Diät von 10.012 Euro. Spitzenreiter in früheren Jahren: Friedrich Merz, der als Blackrock-Aufsichtsrat mehrere hunderttausend Euro jährlich erhielt, während er Bundestagsmitglied war. Die Reform, die im September 2021 beschlossen wurde, verpflichtete Abgeordnete erstmals zur stückenweisen Offenlegung aller Einkünfte über 1.000 Euro im Monat — eine Grenze, die vorher bei 10.000 Euro lag. Es ist kein Zufall, dass eine der größten Transparenzreformen des deutschen Parlaments nicht durch eigene Initiative, sondern durch einen Skandal ausgelöst wurde.

1994: Dieten-Skandal – Abgeordnete erhöhen sich heimlich Gehälter um 108 Prozent

Im August 1994 beschloss der Bundestag eine Erhöhung der Abgeordnetenentschädigung (Diäten) um 108 Prozent – in einer dünn besetzten Nachtssitzung. Die Öffentlichkeit erfuhr es erst Tage später. Die Empörung war enorm. Der Bundestag musste zurückrudern. Das Gesetz wurde modifiziert. Seitdem sind Diäten-Erhöhungen politisch heikel – und werden stets breit diskutiert. Die Diäten (2024: 10.632 Euro/Monat) sind seitdem an den Lebenshaltungsindex gekoppelt. Der "Diäten-Skandal" stärkte letztlich die Transparenz-Anforderungen ans Parlament.

Häufige Fragen

Dürfen Bundestagsabgeordnete nebenbei Geld verdienen?

Ja, Nebentätigkeiten sind grundsätzlich erlaubt. Das Bundestagsmandat ist zwar ein Vollzeitjob, aber kein Berufsverbot. Abgeordnete müssen ihre Nebeneinkünfte jedoch offenlegen.

Wo kann man Nebeneinkünfte von Abgeordneten einsehen?

Auf der offiziellen Webseite des Bundestags (bundestag.de) sind die veröffentlichungspflichtigen Angaben aller Abgeordneten einsehbar. Auch Plattformen wie abgeordnetenwatch.de bieten aufbereitete Übersichten.

Welche Strafen drohen bei Verstößen?

Bei verspäteter oder unterlassener Anzeige kann das Bundestagspräsidium ein Ordnungsgeld verhängen. Dieses kann bis zur Höhe der halben jährlichen Abgeordnetenentschädigung betragen — derzeit bis zu rund 67.000 Euro.

Wie hoch sind die Nebeneinkünfte im Durchschnitt?

Die Mehrheit der Abgeordneten hat keine oder nur geringe Nebeneinkünfte. Etwa 20–30% melden relevante Nebentätigkeiten. Einzelne Abgeordnete verdienen sechsstellige Beträge durch Anwalts- oder Beratertätigkeiten.

Mehr dazu: Große Koalition · Wahlbeteiligung

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