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Wahlkreiseinteilung — Wie Deutschlands 299 Wahlkreise festgelegt werden

Key-Facts

  • Anzahl: 299 Wahlkreise für die Bundestagswahl
  • Durchschnitt: Rund 280.000 Einwohner pro Wahlkreis
  • Toleranz: Maximal 25 % Abweichung vom Durchschnitt, Neuprüfung ab 15 %
  • Zuständig: Wahlkreiskommission (Empfehlung) + Bundestag (Gesetz)
  • Grundsatz: Grenzen folgen Gemeinde-/Kreisgrenzen, keine Zerteilung von Gemeinden

Die Einteilung der Wahlkreise ist ein zentrales Element des deutschen Wahlsystems. Sie bestimmt, in welchem Wahlkreis jeder Bürger seine Erststimme abgibt und welcher Direktkandidat ihn im Bundestag vertritt. Damit die Wahl fair ist, müssen die Wahlkreise möglichst gleich groß sein — denn nur dann hat jede Stimme dasselbe Gewicht.

Rechtliche Grundlagen

Die Wahlkreiseinteilung ist im Bundeswahlgesetz (BWahlG) geregelt. § 3 BWahlG legt die Kriterien fest, nach denen die Wahlkreise abgegrenzt werden müssen. Die konkrete Einteilung findet sich in der Anlage zum Bundeswahlgesetz, die bei Bedarf durch den Gesetzgeber angepasst wird.

Die Wahlkreise werden auf die 16 Bundesländer verteilt — proportional zur Bevölkerungszahl. Ein Bundesland mit zehn Millionen Einwohnern erhält also deutlich mehr Wahlkreise als eines mit einer Million. Innerhalb der Bundesländer gelten dann weitere Regeln für den Zuschnitt.

Kriterien für den Wahlkreiszuschnitt

Das Bundeswahlgesetz nennt mehrere Kriterien, die bei der Einteilung beachtet werden müssen:

Wählerinnen und Wähler im Wahllokal bei der Stimmabgabe — Demokratie in Deutschland
Im Wahllokal: Bürgerinnen und Bürger geben ihre Stimme ab.

Bevölkerungszahl: Die Einwohnerzahl eines Wahlkreises soll möglichst nah am Bundesdurchschnitt liegen. Weicht sie um mehr als 15 % ab, soll eine Neuabgrenzung geprüft werden. Bei mehr als 25 % Abweichung muss neu eingeteilt werden. Dieser Rahmen stellt sicher, dass jede Stimme annähernd gleiches Gewicht hat (Wahlgleichheit nach Art. 38 GG).

Zusammenhang: Jeder Wahlkreis muss ein zusammenhängendes Gebiet bilden. Exklaven — also vom restlichen Wahlkreis getrennte Gebiete — sind nicht zulässig.

Verwaltungsgrenzen: Wahlkreisgrenzen sollen möglichst bestehenden Gemeinde-, Kreis- und Bezirksgrenzen folgen. Gemeinden sollen nicht zerteilt werden. Nur wenn die Bevölkerungsvorgaben anders nicht eingehalten werden können, darf von diesem Grundsatz abgewichen werden.

Landesgrenzen: Kein Wahlkreis darf Landesgrenzen überschreiten. Jeder Wahlkreis gehört vollständig zu einem Bundesland.

Die Wahlkreiskommission

Zur Überprüfung und Anpassung der Wahlkreise gibt es die Wahlkreiskommission. Dieses unabhängige Gremium besteht aus dem Präsidenten des Statistischen Bundesamtes, einem Richter des Bundesverwaltungsgerichts und fünf weiteren Mitgliedern, die der Bundespräsident beruft.

Die Wahlkreiskommission legt dem Bundestag innerhalb von 15 Monaten nach Beginn einer Wahlperiode einen Bericht vor, in dem sie prüft, ob die bestehenden Wahlkreise noch den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Bei Bedarf schlägt sie Neueinteilungen vor. Der Bundestag entscheidet dann per Gesetz über die Umsetzung.

Paar spaziert durch einen Park in Düsseldorf und spricht über Politik
Wahlkreise verbinden Bürger mit ihren Abgeordneten — der Zuschnitt bestimmt, wer für wen zuständig ist.

Wahlkreise nach Bundesländern

BundeslandWahlkreiseBevölkerung (ca.)Einwohner/Wahlkreis (ca.)
Nordrhein-Westfalen6418,1 Mio.283.000
Bayern4613,2 Mio.287.000
Baden-Württemberg3811,1 Mio.292.000
Niedersachsen308,0 Mio.267.000
Hessen226,3 Mio.286.000
Sachsen164,1 Mio.256.000
Berlin123,7 Mio.308.000
Rheinland-Pfalz154,1 Mio.273.000
Schleswig-Holstein112,9 Mio.264.000
Brandenburg102,6 Mio.260.000
Sachsen-Anhalt92,2 Mio.244.000
Thüringen82,1 Mio.263.000
Hamburg61,9 Mio.317.000
Mecklenburg-Vorpommern61,6 Mio.267.000
Saarland41,0 Mio.250.000
Bremen20,7 Mio.350.000

Gerrymandering — Gibt es Manipulation in Deutschland?

In den USA ist Gerrymandering ein bekanntes Phänomen: Wahlkreise werden gezielt so zugeschnitten, dass eine Partei möglichst viele Sitze gewinnt. In Deutschland gibt es mehrere Sicherungen gegen solche Manipulationen:

Die Wahlkreiskommission ist ein unabhängiges Gremium, dessen Mitglieder nicht vom Bundestag bestellt werden. Ihre Empfehlungen basieren auf objektiven Kriterien (Bevölkerungszahlen, Verwaltungsgrenzen). Zudem ist die personalisierte Verhältniswahl weniger anfällig für Gerrymandering als reine Mehrheitswahlsysteme, weil die Sitzverteilung primär über die Zweitstimme erfolgt.

Dennoch gibt es Kritik: Da der Bundestag letztlich über die Einteilung entscheidet, könnte die regierende Mehrheit theoretisch Wahlkreise zu ihrem Vorteil zuschneiden. In der Praxis ist dies bisher nicht nachgewiesen worden, doch die Wahlkreisreform 2024 hat die Diskussion neu entfacht.

Wahlkreise und Wahlumfragen

Für Wahlumfragen sind Wahlkreise vor allem bei der Prognose von Direktmandaten relevant. Die bundesweite Sonntagsfrage erhebt Zweitstimmenpräferenzen; für Wahlkreisprognosen wären 299 separate Erhebungen nötig, was kaum ein Institut leistet. Stattdessen werden statistische Modelle genutzt, die aus Bundestrends und historischen Wahlkreisergebnissen Prognosen ableiten.

Das größte Problem der Wahlkreiseinteilung: Gleiche Größe gibt es nur auf dem Papier

Das Bundeswahlgesetz schreibt vor, dass alle Wahlkreise möglichst gleich groß sein sollen — mit einer maximalen Abweichung von ±15 Prozent vom Bundesdurchschnitt (ca. 250.000 Wahlberechtigte pro Wahlkreis). In der Praxis driften die Größen regelmäßig auseinander, weil Bevölkerungsverschiebungen, Stadtflucht, Geburtenrückgänge und Zuwanderung die demographischen Karten neu mischen. Der Wahlkreis Cloppenburg-Vechta in Niedersachsen hatte bei der Bundestagswahl 2021 rund 283.000 Wahlberechtigte — der Wahlkreis Frankfurt am Main I nur ca. 191.000. Das bedeutet: Eine Stimme in Frankfurt hatte rechnerisch fast 50 Prozent mehr Gewicht bei der Direktmandats-Entscheidung als eine Stimme im Ländlichen. Das Bundesverfassungsgericht hat mehrfach betont, dass diese Ungleichheiten die Wahlrechtsgrundstätze berühren. Die Wahlkreiskommission, die nach jeder Wahl Neuzuschnitte empfiehlt, kämpft gegen politische Widerstände: Jeder Zuschnitt stärkt eine Partei und schwächt eine andere. Geographers nennen das Problem Mallapportionment — in Deutschland tritt es mild, aber strukturell auf.

Kriterien, Kommission und Gerrymandering – wie Deutschland Wahlkreis-Manipulation verhindert

§ 3 BWahlG schreibt vor: Wahlkreise dürfen maximal 25 % vom Bundesdurchschnitt abweichen; ab 15 % ist eine Neuprüfung Pflicht. Die Bundeswahlkreis-Kommission — bestehend aus dem Präsidenten des Statistischen Bundesamtes, einem Richter des Bundesverwaltungsgerichts und fünf vom Bundespräsidenten berufenen Mitgliedern — prüft nach jeder Wahl alle Wahlkreise und gibt Empfehlungen. Ein bekannter Streitfall: Der Wahlkreis Berchtesgadener Land war jahrzehntelang so zugeschnitten, dass die CSU praktisch unschlagbar war; nach der Reform 2024 wurde er zu Berchtesgaden-Traunstein zusammengelegt. In den USA ist Gerrymandering systemimmanent (Parteien zeichnen die Grenzen selbst). In Deutschland verhindert die unabhängige Kommission dies strukturell — kein Parteivertreter sitzt darin. Wahlkreisreform 2024 →

Häufige Fragen

Wie viele Bundestagswahlkreise gibt es?

Deutschland ist in 299 Bundestagswahlkreise eingeteilt. In jedem Wahlkreis wird per Erststimme ein Direktkandidat gewählt.

Wer entscheidet über die Wahlkreiseinteilung?

Die Wahlkreiskommission, ein unabhängiges Expertengremium, gibt Empfehlungen. Der Bundestag entscheidet dann per Gesetz über die endgültige Einteilung.

Wie groß muss ein Wahlkreis sein?

Die Bevölkerungszahl eines Wahlkreises darf maximal 25 % vom Bundesdurchschnitt abweichen. Bei mehr als 15 % Abweichung soll bereits eine Neuabgrenzung geprüft werden. Der Durchschnitt liegt bei rund 280.000 Einwohnern pro Wahlkreis.

Mehr dazu: Glossar · AfD Umfragen · Parteien im Überblick

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