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Vermittlungsausschuss erklärt

Key-Facts

  • Rechtsgrundlage: Art. 77 Abs. 2 Grundgesetz
  • Zusammensetzung: 16 Bundestagsabgeordnete + 16 Bundesratsmitglieder
  • Zweck: Kompromissfindung bei strittigen Gesetzen
  • Sitzungen: Grundsätzlich nicht öffentlich
  • Ergebnis: Änderungsvorschlag, Bestätigung oder Aufhebung

Der Vermittlungsausschuss ist eines der wichtigsten, aber am wenigsten bekannten Gremien im deutschen Gesetzgebungsprozess. Er tritt in Aktion, wenn Bundestag und Bundesrat sich bei einem Gesetz nicht einigen können – und sucht hinter verschlossenen Türen nach Kompromissen.

Aufgabe und Zusammensetzung

Der Vermittlungsausschuss besteht aus 32 Mitgliedern: 16 Abgeordnete des Bundestages und 16 Vertreter der Landesregierungen (Bundesrat). Die Bundestagsmitglieder werden nach Fraktionsstärke bestimmt, die Bundesratsmitglieder entsenden je ein Mitglied pro Bundesland.

Die Mitglieder des Vermittlungsausschusses sind in ihren Verhandlungen frei und nicht an Weisungen ihrer Fraktionen oder Landesregierungen gebunden. Diese Unabhängigkeit soll die Kompromissfindung erleichtern.

Wann wird der Vermittlungsausschuss eingeschaltet?

Das hängt von der Art des Gesetzes ab:

Wählerinnen und Wähler im Wahllokal bei der Stimmabgabe — Demokratie in Deutschland
Im Wahllokal: Bürgerinnen und Bürger geben ihre Stimme ab.
Gesetzestyp Wer kann anrufen? Folge bei Scheitern
Zustimmungsgesetz Bundesrat, Bundestag, Bundesregierung Gesetz scheitert ohne Zustimmung des Bundesrats
Einspruchsgesetz Bundesrat (kann Einspruch einlegen) Bundestag kann Einspruch überstimmen

Zustimmungsgesetze sind Gesetze, die die Interessen der Länder wesentlich berühren (z.B. Steuern, Verwaltungsverfahren). Sie machen etwa 35–45 % aller Bundesgesetze aus. Wenn der Bundesrat seine Zustimmung verweigert, kann das Gesetz ohne Einigung im Vermittlungsausschuss nicht in Kraft treten.

Ablauf des Vermittlungsverfahrens

  1. Anrufung: Eine der drei berechtigten Stellen (Bundesrat, Bundestag, Bundesregierung) ruft den Vermittlungsausschuss an.
  2. Verhandlung: Der Ausschuss berät hinter verschlossenen Türen. Es können mehrere Sitzungen stattfinden.
  3. Ergebnis: Der Ausschuss kann einen Änderungsvorschlag unterbreiten, die Aufhebung des Gesetzes empfehlen oder feststellen, dass keine Einigung möglich ist.
  4. Abstimmung: Der Vorschlag muss dann von Bundestag und Bundesrat gebilligt werden.
Politiker im vertraulichen Gespräch im Flur des Bundestages
Die Verhandlungen im Vermittlungsausschuss sind vertraulich – das soll Kompromissbereitschaft fördern.

Vertraulichkeit und Kritik

Die Sitzungen des Vermittlungsausschusses sind grundsätzlich nicht öffentlich. Diese Vertraulichkeit wird von Befürwortern als notwendig für ehrliche Verhandlungen angesehen – Kompromisse seien leichter möglich, wenn die Beteiligten nicht unter öffentlichem Druck stehen.

Kritiker monieren hingegen die mangelnde Transparenz. Wichtige Gesetze würden in einem Gremium verändert, das weder öffentlich tagt noch direkt gewählt ist. Das Bundesverfassungsgericht hat die Vertraulichkeit jedoch bestätigt.

Politische Bedeutung

Die Bedeutung des Vermittlungsausschusses hängt stark von der politischen Konstellation ab. Wenn die Regierungskoalition im Bundestag über keine Mehrheit im Bundesrat verfügt (sogenannte „gegenläufige Mehrheiten"), wird der Vermittlungsausschuss häufig angerufen.

In Zeiten, in denen die Regierung auch im Bundesrat eine Mehrheit hat, ist der Vermittlungsausschuss dagegen weniger relevant. Dies war beispielsweise in der Regierungszeit der Großen Koalition 2013–2017 der Fall.

Bekannte Vermittlungsfälle

  • Steuerreform 2000: Unter Bundeskanzler Schröder wurde die Steuerreform im Vermittlungsausschuss erheblich verändert.
  • Hartz-IV-Gesetze (2003/2004): Intensive Verhandlungen führten zu erheblichen Änderungen am ursprünglichen Gesetzentwurf.
  • Bürgergeld (2022): Der Vermittlungsausschuss änderte den Gesetzentwurf in mehreren Punkten ab.

Der Vermittlungsausschuss im Gesetzgebungsverfahren

Der Vermittlungsausschuss ist ein zentrales Element des föderalen Gesetzgebungsprozesses. Er stellt sicher, dass die Interessen der Länder im Gesetzgebungsverfahren berücksichtigt werden, und verhindert, dass der Bundestag allein über Gesetze entscheidet, die die Länder betreffen.

Das Ja, das kein Ja war: Der Zuwanderungsgesetzkollaps im Bundesrat 2002

Am 22. März 2002 stimmte der Bundesrat über das Zuwanderungsgesetz von Innenminister Otto Schily ab. Das Land Brandenburg war gespalten: Ministerpräsident Manfred Stolpe (SPD) erklärte „Ja", Innenminister Jörg Schönbohm (CDU) sagte laut und deutlich „Nein" — live im Bundesratssaal, vor laufenden Kameras. Bundesratspräsident Klaus Wowereit (SPD) zählte das geteilte Votum als „Ja" — weil das Prinzip galt: Der Regierungschef spricht für das Land. CDU/CSU-Länder verließen protestierend den Saal. Das Bundesverfassungsgericht erklärte im Dezember 2002 das gesamte Gesetz für nichtig — wegen des ungeklärten Brandenburger Votums. Der Vermittlungsausschuss wurde eingesetzt, arbeitete 2003 monatelang — und scheiterte letztlich am politischen Klima vor der Wahl. Ein vollständiges Zuwanderungsgesetz trat erst 2005 in Kraft, drei Jahre später. Es war das drastischste Beispiel dafür, dass im Bundesrat ein einziges widerspruchsvolles Votum — 15 Sekunden lang — jahrelange Gesetzgebung aufhalten kann.

Bürgergeld 2022: Der Vermittlungsausschuss als letzter Ausweg

Im November 2022 blockierte der Bundesrat das Bürgergeld der Ampelkoalition — CDU/CSU-regierte Länder verweigerten die Zustimmung. Der Vermittlungsausschuss trat zusammen und einigte sich innerhalb von nur zwei Tagen auf einen Kompromiss: Die Karenzzeiten für Vermögen und Wohnungsgröße wurden gekürzt, Sanktionsregelungen leicht verschärft. Beide Seiten erklärten sich zum Sieger — ein typisches Ergebnis erfolgreicher Vermittlung. Das Bürgergeld trat am 1. Januar 2023 in Kraft. Der Fall gilt als Musterbeispiel dafür, wie der Vermittlungsausschuss in wenigen Sitzungen politisch festgefahrene Gesetzgebung retten kann, wenn beide Seiten Kompromisswillen zeigen.

Häufige Fragen

Was macht der Vermittlungsausschuss?

Der Vermittlungsausschuss sucht Kompromisse zwischen Bundestag und Bundesrat, wenn diese sich bei Gesetzesvorhaben nicht einigen können. Er besteht aus je 16 Mitgliedern beider Kammern.

Wann wird der Vermittlungsausschuss eingeschaltet?

Er wird eingeschaltet, wenn der Bundesrat einem Gesetz nicht zustimmt oder Einspruch einlegt. Auch Bundestag und Bundesregierung können ihn anrufen.

Sind die Verhandlungen im Vermittlungsausschuss öffentlich?

Nein. Die Sitzungen des Vermittlungsausschusses sind grundsätzlich nicht öffentlich. Diese Vertraulichkeit soll Kompromissbereitschaft fördern, wird aber auch kritisiert.

Wie oft wird der Vermittlungsausschuss angerufen?

Das variiert stark je nach politischer Konstellation. Bei unterschiedlichen Mehrheiten in Bundestag und Bundesrat wird der Ausschuss deutlich häufiger angerufen.

Mehr dazu: Forsa · Parteien im Überblick · Sonntagsfrage erklärt

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