Der Stimmzettel bei der Bundestagswahl — Aufbau, Regeln & Tipps
Key-Facts
- Zwei Stimmen: Erststimme (links) und Zweitstimme (rechts)
- Format: Amtlich gedruckt, weißes Papier, je nach Wahlkreis unterschiedlich
- Markierung: Ein Kreuz pro Spalte in den dafür vorgesehenen Kreisen
- Ungültig: Bei mehreren Kreuzen pro Stimme, Beschädigung oder unleserlichen Markierungen
- Stimmensplitting: Erst- und Zweitstimme dürfen an verschiedene Parteien gehen
Der Stimmzettel ist das zentrale Dokument jeder Bundestagswahl. Auf ihm trifft der Wähler seine Entscheidung — mit zwei Kreuzen, die über die Zusammensetzung des Bundestags mitentscheiden. Der Aufbau folgt einem einheitlichen Schema, die konkreten Kandidaten und Parteien variieren jedoch je nach Wahlkreis. Um Fehler zu vermeiden und sicherzustellen, dass die eigene Stimme zählt, lohnt sich ein genauer Blick auf Aufbau und Regeln.
Aufbau des Stimmzettels
Der Stimmzettel ist in zwei Spalten unterteilt. Die linke Spalte trägt die Überschrift „Erststimme" und listet die Direktkandidaten des Wahlkreises auf. Jeder Kandidat wird mit Namen, Beruf, Wohnort und Parteizugehörigkeit aufgeführt. Neben jedem Namen befindet sich ein Kreis, in dem das Kreuz gesetzt wird. Die Reihenfolge der Kandidaten richtet sich nach dem Zweitstimmenergebnis ihrer Partei bei der letzten Bundestagswahl.
Die rechte Spalte trägt die Überschrift „Zweitstimme" und listet die Parteien mit ihren Landeslisten auf. Für jede Partei werden die ersten fünf Listenkandidaten namentlich aufgeführt. Auch hier gibt es einen Kreis für das Kreuz. Die Reihenfolge der Parteien folgt ebenfalls dem Ergebnis der letzten Wahl.
| Merkmal | Erststimme (links) | Zweitstimme (rechts) |
|---|---|---|
| Was wird gewählt? | Direktkandidat im Wahlkreis | Landesliste einer Partei |
| Angezeigte Informationen | Name, Beruf, Wohnort, Partei | Parteiname, 5 Listenkandidaten |
| Anzahl Kreuze | Genau 1 | Genau 1 |
| Wahlprinzip | Relative Mehrheit | Verhältniswahl |
| Wirkung | Bestimmt den Direktmandatsträger | Bestimmt die Sitzverteilung |
Den Stimmzettel korrekt ausfüllen
Die korrekte Stimmabgabe ist einfach: In jeder Spalte genau ein Kreuz setzen. Das Kreuz muss deutlich innerhalb des vorgesehenen Kreises gesetzt werden. Es muss kein perfektes Kreuz sein — auch ein Haken, ein Punkt oder ein X werden akzeptiert, solange der Wählerwille eindeutig erkennbar ist.
Wichtig: Die beiden Stimmen sind unabhängig voneinander. Man kann die Erststimme einem Kandidaten der CDU und die Zweitstimme den Grünen geben. Dieses Stimmensplitting ist ausdrücklich erlaubt und wird von rund 20 bis 25 Prozent der Wähler genutzt.
Wann ist ein Stimmzettel ungültig?
Ein Stimmzettel ist ganz oder teilweise ungültig, wenn grundlegende Regeln nicht eingehalten werden. Die häufigsten Ungültigkeitsgründe:
Mehrere Kreuze in einer Spalte: Wer bei der Erststimme zwei Kandidaten ankreuzt, dessen Erststimme ist ungültig. Die Zweitstimme kann trotzdem gültig sein, wenn sie korrekt gesetzt wurde. Umgekehrt gilt das ebenso.
Kein Kreuz gesetzt: Wenn in einer Spalte kein Kreuz steht, ist diese Stimme nicht abgegeben, aber die andere Spalte kann trotzdem gültig sein.
Zusätzliche Markierungen: Kommentare, Unterschriften, Zeichnungen oder Beleidigungen auf dem Stimmzettel können zur Ungültigkeit führen, insbesondere wenn sie den Wählerwillen unklar machen oder die Identität des Wählers offenlegen.
Nicht amtlicher Stimmzettel: Nur der offiziell ausgegebene Stimmzettel ist gültig. Kopien oder selbst erstellte Zettel werden nicht gezählt.
Barrierefreie Stimmabgabe
Für sehbehinderte und blinde Wähler gibt es Stimmzettelschablonen, die über den Stimmzettel gelegt werden. Die Schablone hat tastbare Markierungen und Löcher, die den Kreisen auf dem Stimmzettel entsprechen. Dazu gibt es eine Audio-CD oder ein Dokument in Blindenschrift, das die Reihenfolge der Kandidaten und Parteien erläutert. Die Schablonen werden kostenlos vom Blinden- und Sehbehindertenverband ausgegeben.
Der Stimmzettel bei der Briefwahl
Bei der Briefwahl ist der Stimmzettel identisch mit dem im Wahllokal verwendeten. Er wird zusammen mit dem Wahlschein, einem blauen Stimmzettelumschlag und einem roten Wahlbriefumschlag zugestellt. Der ausgefüllte Stimmzettel kommt in den blauen Umschlag, um das Wahlgeheimnis zu wahren. Erst bei der Auszählung wird der blaue Umschlag geöffnet.
Ungültige Stimmen in Zahlen
Bei der Bundestagswahl 2021 waren 0,8 Prozent der Erststimmen und 0,8 Prozent der Zweitstimmen ungültig. Das entspricht jeweils rund 375.000 Stimmen. Der Anteil ist seit Jahrzehnten relativ stabil. Nicht alle ungültigen Stimmen sind Fehler — manche Wähler machen ihren Stimmzettel bewusst ungültig, um ihren Protest gegen das Parteiensystem auszudrücken.
Der längste Stimmzettel Deutschlands: Berlin 2021 mit 4 Zetteln und 2 Wahlen gleichzeitig
Am 26. September 2021 erhielten Berliner Wähler vier separate Stimmzettel: Erststimme Bundestag, Zweitstimme Bundestag, Erststimme Abgeordnetenhaus, Zweitstimme Abgeordnetenhaus. Dazu zeitgleich ein Volksbegehren („Deutsche Wohnen & Co. enteignen"). Fünf verschiedene Dokumente in einer Wahlkabine. Die Folgen waren katastrophal: In 94 der 2.256 Berliner Wahllokale wurden falsche Stimmzettel ausgegeben — etwa Brandenburger statt Berliner Bezirkszettel. Einige Wahllokale gingen den Stimmzetteln aus; Wähler warteten bis zu zwei Stunden. In einem Wahllokal in Pankow wurde um 18:04 Uhr noch gewählt, nachdem längst die Hochrechnungen liefen. Der Berliner Verfassungsgerichtshof ordnete am 16. November 2022 die vollständige Wiederholung der Abgeordnetenhauswahl an — das erste Mal in der Geschichte der Bundesrepublik, dass eine Landesparlamentsw ahl komplett neu durchgeführt werden musste. Am 12. Februar 2023 wählte Berlin erneut.
1956: Die Briefwahl wurde eingeführt – aus einem einfachen Grund: Mobilität
Die Briefwahl wurde 1957 für die Bundestagswahl eingesetzt. Hintergrund: Wächsende Mobilität der Deutschen (Wirtschaftswunder, Urlaubsreisen) machte Abwesenheit am Wahltag wahrscheinlicher. Anfangs: Keine 5 Prozent nutzten sie. Heute: Fast 47 Prozent (2021). Briefwahl-Rekord für Corona: 2021 war COVID-bedingt die Briefwahlquote explodiert. Das Sicherheitsniveau der deutschen Briefwahl gilt als hoch: Stimmzettel-Fälschungen sind selten und schwer durchführbar. Kritik: Familieneinfluss (Wähler kann unter Druck gewählt werden) und Ausschluss von Spät-Entscheidern.
Stimmzettelentwicklung: Wie der Zettel früher aussah
Der heutige Stimmzettel mit zwei Spalten ist das Ergebnis einer langen Entwicklung. Bei der ersten Bundestagswahl 1949 gab es noch kein einheitliches Format. Einige Länder verwendeten einspaltige Zettel nur mit Parteinamen, andere hatten Kandidatenlisten ohne klare Strukturierung. Das zweispaltige Format mit expliziter Erst- und Zweitstimme wurde erst nach der Bundestagswahl 1953 standardisiert.
Der Stimmzettel ist ein amtliches Dokument, das nach jeder Wahl vernichtet wird. Die Vernichtung erfolgt nach Abschluss der Wahlprüfung und der Aufbewahrungsfrist von 60 Tagen nach der Wahl. Die Auszählung der Stimmzettel ist öffentlich und kann von jedermann beobachtet werden.
Externe Quellen: Bundeswahlleiter: Glossar Stimmzettel · Wikipedia: Stimmzettel (Deutschland)
Häufige Fragen
Wie ist der Stimmzettel aufgebaut?
Der Stimmzettel hat zwei Spalten: links die Erststimme für den Direktkandidaten im Wahlkreis, rechts die Zweitstimme für die Landesliste einer Partei. Jeder Wähler setzt in jeder Spalte genau ein Kreuz.
Wann ist ein Stimmzettel ungültig?
Ein Stimmzettel ist ungültig, wenn mehr als ein Kreuz pro Stimme gesetzt wird, er nicht amtlich ist, oder der Wählerwille nicht eindeutig erkennbar ist. Einzelne Spalten können ungültig sein, während die andere gültig bleibt.
Darf man Erst- und Zweitstimme verschiedenen Parteien geben?
Ja, das ist erlaubt und wird Stimmensplitting genannt. Rund 20 bis 25 Prozent der Wähler machen davon Gebrauch.
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