Bundespräsident — Amt, Aufgaben und Wahl
Achtmal hat ein Bundespräsident die Unterzeichnung eines Gesetzes verweigert. Achtmal in über 75 Jahren — bei tausenden Gesetzen. Diese Zahl verdeutlicht die eigentümliche Position des höchsten Staatsamts: Der Bundespräsident hat formell erhebliche Befugnisse, nutzt sie in der Praxis aber fast nie. Seine wahre Macht liegt woanders — im gesprochenen Wort.
Wenn der Bundespräsident eine Rede hält, hört das Land zu. Richard von Weizsäckers Rede zum 40. Jahrestag des Kriegsendes (1985), Roman Herzogs „Ruck-Rede" (1997), Joachim Gaucks Ansprachen zur Freiheit — diese Momente haben die politische Debatte stärker geprägt als manches Gesetz.
Wahl durch die Bundesversammlung
Der Bundespräsident wird nicht vom Volk gewählt, sondern von der Bundesversammlung — einem Gremium, das nur zu diesem einen Zweck zusammentritt:
| Mitglieder | Herkunft | Anzahl (ca.) |
|---|---|---|
| Bundestagsabgeordnete | Alle Mitglieder des Bundestags | 630 |
| Landesdelegierte | Von den 16 Landtagen gewählt, proportional zur Bevölkerung | 630 |
| Gesamt | Bundesversammlung | ca. 1.260 |
Unter den Landesdelegierten sitzen übrigens nicht nur Politiker. Die Landtage entsenden regelmäßig Prominente aus Sport, Kultur und Gesellschaft — von Fussballern bis Schauspielern. Die Amtszeit beträgt fünf Jahre, eine einmalige Wiederwahl ist möglich.
Mehr als ein Grüßaugust
Völkerrechtliche Vertretung: Der Bundespräsident vertritt Deutschland nach außen, schließt Staatsverträge, empfängt Botschafter.
Ernennung und Entlassung: Er ernennt den vom Bundestag gewählten Bundeskanzler, die Bundesminister, Bundesrichter und hohe Beamte.
Gesetzesausfertigung: Kein Bundesgesetz tritt in Kraft, ohne seine Unterschrift. Dabei prüft er die formelle Verfassungsmäßigkeit — und in den erwähnten acht Fällen verweigerte ein Präsident die Unterschrift, weil er ein Gesetz für verfassungswidrig hielt.
Begnadigung: Auf Bundesebene hat der Präsident das Begnadigungsrecht (Art. 60 GG) — ein letztes Reserverecht, das selten, aber gelegentlich ausgeübt wird.
Alle zwölf Bundespräsidenten
| Nr. | Name | Partei | Amtszeit |
|---|---|---|---|
| 1 | Theodor Heuss | FDP | 1949–1959 |
| 2 | Heinrich Lübke | CDU | 1959–1969 |
| 3 | Gustav Heinemann | SPD | 1969–1974 |
| 4 | Walter Scheel | FDP | 1974–1979 |
| 5 | Karl Carstens | CDU | 1979–1984 |
| 6 | Richard von Weizsäcker | CDU | 1984–1994 |
| 7 | Roman Herzog | CDU | 1994–1999 |
| 8 | Johannes Rau | SPD | 1999–2004 |
| 9 | Horst Köhler | CDU | 2004–2010 |
| 10 | Christian Wulff | CDU | 2010–2012 |
| 11 | Joachim Gauck | parteilos | 2012–2017 |
| 12 | Frank-Walter Steinmeier | SPD | seit 2017 |
Nicht alle Amtszeiten endeten planmäßig. Horst Köhler trat 2010 überraschend zurück, nachdem Außerungen zum Afghanistan-Einsatz kritisiert worden waren. Christian Wulff trat 2012 infolge einer Affäre zurück. Zwei Rücktritte in drei Jahren — eine ungewöhnliche Krise für ein Amt, das Stabilität verkörpern soll.
17. Februar 2012, 11:00 Uhr: Wulff tritt zurück — nach einem Anruf, der nie hätte passieren dürfen
Am Silvestertag 2011 hatte Bundespräsident Christian Wulff dem Chefredakteur der Bild-Zeitung, Kai Diekmann, auf die Mobilbox gesprochen — und gedroht, die gesamte Medienbeziehung zwischen dem Präsidialamt und Springer zu beschädigen, wenn die Zeitung einen Bericht über einen privaten Kredit eines Unternehmerfreundes veröffentliche. Die Voicemail wurde geleakt. Der Inhalt war verheerend: Ein Bundespräsident, der ein freies Medium unter Druck zu setzen versucht. Am 17. Februar 2012 um 11:00 Uhr trat Wulff zurück — nachdem die Staatsanwaltschaft Hannover einen Tag zuvor die Aufhebung seiner Immunität beantragt hatte. Wulff war damit nach nur 1 Jahr und 7 Monaten das kürzeste Präsidialamt der Bundesgeschichte. Innerhalb von nur drei Jahren gab es zwei Präsidialrücktritte (Köhler 2010, Wulff 2012). Sein Nachfolger wurde Joachim Gauck — der Kandidat, den Wulff 2010 in der dritten Wahlrunde mit 625 zu 494 Stimmen nur knapp besiegt hatte.
Amtszeitlänge 5 Jahre, wiedergewählt einmal — was den Bundespräsidenten demokratisch legitimiert
Der Bundespräsident wird nicht direkt vom Volk gewählt, sondern von der Bundesversammlung — einem Gremium aus 736 Bundestagsabgeordneten plus gleich viele von Landtagen entsandte Vertreter (insgesamt 1.472 Mitglieder). Amtszeit: fünf Jahre, einmalige Wiederwahl möglich. Warum dieses indirekte System? Die Verfassungsväter wollten den Bundespräsidenten aus dem Parteienwettbewerb heraushalten — er soll repräsentieren, integrieren und mahnen, nicht regieren. Das ist der fundamentale Unterschied zum französischen Präsidenten (Direktwahl, echte Exekutivmacht). Bundeskanzler regiert, Bundespräsident legitimiert. Spannung entsteht nur, wenn der Präsident ein Gesetz nicht unterzeichnet (formales Prüfungsrecht) — das ist seit 1949 etwa 10 Mal vorgekommen. Alle Bundespräsidenten in der Übersicht.
Weiterfuehrende Quellen
Häufige Fragen
Wie wird der Bundespräsident gewählt?
Durch die Bundesversammlung, die aus allen Bundestagsabgeordneten und einer gleichen Anzahl von Landesdelegierten besteht. In den ersten beiden Wahlgängen braucht es eine absolute Mehrheit.
Kann der Bundespräsident ein Gesetz verhindern?
Theoretisch ja — er muss jedes Gesetz unterzeichnen und kann die Unterschrift verweigern. In der Praxis ist das äußerst selten und beschränkt sich auf Fälle formeller Verfassungswidrigkeit.
Wie lange ist die Amtszeit des Bundespräsidenten?
Der Bundespräsident wird für fünf Jahre gewählt und kann einmal wiedergewählt werden. Maximale Amtszeit sind also zehn Jahre. Gewählt wird er von der Bundesversammlung — nicht direkt vom Volk.
Wer ist aktuell Bundespräsident?
Frank-Walter Steinmeier (SPD) ist seit 2017 Bundespräsident und wurde 2022 für eine zweite Amtszeit wiedergewählt. Seine Amtszeit läuft bis 2027. Nach ihm stellt sich die Frage der Nachfolge zum nächsten Bundesversammlungs-Termin.
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