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Europawahl — Wahlurne vor EU-Flagge

Europawahl einfach erklärt — Ablauf, Sitze & Wahlrecht

Key-Facts: Europawahl

  • Turnus: Alle 5 Jahre (zuletzt 2024, nächste 2029)
  • Sitze: 720 Abgeordnete aus 27 Mitgliedstaaten
  • Wahlalter DE: Ab 16 Jahren (seit 2024)
  • Sperrklausel DE: Keine (ab 2029 voraussichtlich 2 %)
  • Wahlbeteiligung 2024: 50,7 % (EU-weit), 64,8 % (Deutschland)
  • Wahlsystem DE: Verhältniswahlrecht mit starren Listen

Die Europawahl ist die größte demokratische Wahl der Welt nach der indischen Parlamentswahl. Rund 360 Millionen EU-Bürger sind aufgerufen, alle fünf Jahre die Abgeordneten des Europäischen Parlaments zu wählen. Doch wie genau funktioniert diese Wahl? Wer darf abstimmen, wie werden die Sitze verteilt, und welche Rolle spielt die Sperrklausel? Dieser Ratgeber erklärt die Europawahl Schritt für Schritt.

Was wird bei der Europawahl gewählt?

Bei der Europawahl wählen die Bürger der 27 EU-Mitgliedstaaten die Abgeordneten des Europäischen Parlaments. Dieses Parlament ist das einzige direkt gewählte Organ der EU und vertritt rund 450 Millionen Menschen. Seit der Legislaturperiode 2024–2029 hat das Parlament 720 Sitze — eine Erhöhung gegenüber den 705 Sitzen der vorangegangenen Periode.

Die Abgeordneten sitzen nicht nach Nationalität, sondern nach politischen Fraktionen zusammen. So bilden etwa die christdemokratischen Parteien Europas die EVP-Fraktion, die Sozialdemokraten die S&D-Fraktion und die Liberalen die Renew-Fraktion. Derzeit gibt es sieben Fraktionen plus fraktionslose Abgeordnete.

Wer darf wählen?

Wahlberechtigt sind grundsätzlich alle Bürger eines EU-Mitgliedstaats, die das Mindestalter erreicht haben und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind. In Deutschland liegt das Wahlalter seit 2024 bei 16 Jahren — eine Absenkung von zuvor 18 Jahren, die durch eine Änderung des Europawahlgesetzes ermöglicht wurde.

Eine Besonderheit: EU-Bürger können entweder in ihrem Herkunftsland oder in ihrem Wohnsitzland wählen. Ein französischer Staatsbürger mit Wohnsitz in Berlin darf also entweder die deutschen oder die französischen EU-Abgeordneten wählen — aber nicht beide. Doppelte Stimmabgabe ist verboten und wird verfolgt. Mehr dazu im Ratgeber Wahlrecht zur Europawahl.

Wie werden die 720 Sitze verteilt?

Die Sitzverteilung folgt dem Prinzip der degressiven Proportionalität: Größere Länder erhalten absolut gesehen mehr Sitze, aber kleinere Länder sind im Verhältnis zu ihrer Bevölkerung stärker vertreten. So kommt auf einen deutschen EU-Abgeordneten rund 880.000 Einwohner, auf einen maltesischen dagegen nur 72.000.

Die Unter- und Obergrenze ist vertraglich festgelegt: Kein Land darf weniger als 6 und mehr als 96 Sitze haben (Art. 14 EUV). Deutschland schöpft als einziges Land das Maximum aus.

LandSitze 2024Bevölkerung (Mio.)Einwohner je Sitz
Deutschland9684,4879.000
Frankreich8168,1840.000
Italien7658,9775.000
Spanien6148,1788.000
Polen5336,8694.000
Rumänien3319,0576.000
Niederlande3117,9577.000
Belgien2211,7532.000
Österreich209,1455.000
Malta60,583.000
Luxemburg60,7117.000
Zypern60,9150.000

Auswahl von 12 der 27 Mitgliedstaaten. Quelle: Europäisches Parlament, Eurostat.

Das Wahlsystem: Verhältniswahlrecht

Alle EU-Mitgliedstaaten müssen ein Verhältniswahlrecht anwenden — das ist die einzige verbindliche Vorgabe des EU-Direktwahlakts von 1976. Im Detail unterscheiden sich die nationalen Regelungen jedoch erheblich:

  • Deutschland: Starre Bundeslisten, Wahl einer Partei (keine Vorzugsstimmen), Sainte-Laguë/Schepers-Verfahren zur Sitzberechnung
  • Frankreich: Landesweite Liste, 5-Prozent-Hürde, D’Hondt-Verfahren
  • Italien: Fünf Wahlkreise, 4-Prozent-Hürde, Vorzugsstimmen möglich
  • Irland: Single Transferable Vote (STV) in vier Wahlkreisen
  • Österreich: Landesweite Liste, 4-Prozent-Hürde, Vorzugsstimmen

In Deutschland wählt man also eine Partei, nicht eine einzelne Person. Die Reihenfolge der Kandidaten auf der Liste bestimmt, wer ins Parlament einzieht. Allerdings treten manche Parteien mit Bundes-, andere mit Landeslisten an. CDU und CSU treten getrennt an (CSU nur in Bayern).

Die Sperrklausel: Eine deutsche Besonderheit

Die Frage der Sperrklausel hat in Deutschland eine bewegte Geschichte. Bei der Europawahl 2009 galt noch eine 5-Prozent-Hürde, die das Bundesverfassungsgericht 2011 für verfassungswidrig erklärte. Die daraufhin eingeführte 3-Prozent-Klausel wurde 2014 ebenfalls gekippt. Die Begründung: Anders als im Bundestag müsse das EU-Parlament keine stabile Regierung tragen, daher sei eine Sperrklausel nicht notwendig.

Die Folge: Bei der Europawahl 2024 zogen in Deutschland zahlreiche Kleinparteien ins Parlament ein — darunter Volt, Die Partei, Freie Wähler, die Familienpartei und die Tierschutzpartei. Im Juni 2024 beschloss der EU-Rat jedoch eine Änderung des Direktwahlakts, die ab 2029 eine Mindestschwelle von 2–5 % in Ländern mit mehr als 60 Sitzen verpflichtend macht. Deutschland plant, eine 2-Prozent-Hürde einzuführen.

Der Wahltag: Wann und wie?

Die Europawahl findet traditionell an einem Donnerstag bis Sonntag statt — der genaue Tag variiert je nach Land. In Deutschland wird am Sonntag gewählt. Die Wahl 2024 erstreckte sich vom 6. bis 9. Juni: Die Niederlande wählten am Donnerstag, Irland am Freitag, Lettland und Malta am Samstag, die übrigen 23 Staaten am Sonntag.

Die Wahllokale in Deutschland öffnen von 8:00 bis 18:00 Uhr. Briefwahl ist möglich und wurde 2024 von rund 30 % der deutschen Wähler genutzt. Die Auszählung beginnt in allen Ländern erst nach Schließung des letzten Wahllokals um 23:00 Uhr (MEZ) in Italien.

Wahlbeteiligung: Ein europäisches Problem?

Die Wahlbeteiligung bei Europawahlen war traditionell niedriger als bei nationalen Wahlen. Nach einem Tiefpunkt von 42,6 % im Jahr 2014 stieg sie 2019 auf 50,7 % und hielt dieses Niveau 2024. Deutschland lag 2024 mit 64,8 % deutlich über dem EU-Durchschnitt.

EU-Parlamentsgebäude in Straßburg

Was passiert nach der Wahl?

Nach der Auszählung bilden die nationalen Parteien transnationale Fraktionen im EU-Parlament. Anschließend beginnen die Verhandlungen über den Spitzenkandidaten für das Amt des Kommissionspräsidenten. Das Parlament wählt seinen Präsidenten, bildet Ausschüsse und beginnt die Legislaturarbeit. Die Gesetzgebung startet in der Regel wenige Monate nach der Konstituierung.

2024: EP-Wahl bringt Rechtsverschiebung – EVP bleibt groß, aber Mitte verliert Mehrheit

Bei der Europawahl vom 6.–9. Juni 2024 verlor das Pro-EU-Lager (EVP+S&D+Renew) zum ersten Mal knapp seine komfortable Dreiparteienmehrheit. EVP gewann (189 Sitze), aber Renew verlor stark (77 Sitze, vorher 102). Rechtsaußen-Gruppen (EKR + ID) gewannen deutlich dazu. In Frankreich gewann Le Pens RN 31,4 Prozent; Macron löste daraufhin sofort die Nationalversammlung auf. In Deutschland erzielten CDU/CSU 30,0 Prozent, SPD 13,9 Prozent (schlechtestes EP-Ergebnis). Die Wahl wurde zum Testfeld für EU-weite Rechtspopulismus-Trends und hatte direkte nationale Konsequenzen in Frankreich, Österreich und Belgien.

Häufige Fragen

Wann findet die nächste Europawahl statt?

Die letzte Europawahl fand am 6.–9. Juni 2024 statt. Die nächste Europawahl ist für 2029 geplant, der genaue Termin wird vom Rat der EU festgelegt.

Gibt es bei der Europawahl eine Sperrklausel?

In Deutschland galt bis 2014 eine Sperrklausel, die das Bundesverfassungsgericht kippte. Ab 2029 wird voraussichtlich eine 2-Prozent-Hürde gelten. Andere Länder wie Frankreich (5 %) und Österreich (4 %) haben bereits Hürden.

Wie viele Sitze hat Deutschland im EU-Parlament?

Deutschland stellt mit 96 von 720 Sitzen die größte nationale Delegation im Europäischen Parlament — das ist das vertraglich festgelegte Maximum pro Mitgliedstaat.

Wer darf bei der Europawahl wählen?

Wahlberechtigt sind alle EU-Bürger ab 16 Jahren (in Deutschland seit 2024), die in einem EU-Mitgliedstaat ihren Wohnsitz haben. Auch EU-Ausländer können im Wohnsitzland wählen, müssen sich aber ins Wählerverzeichnis eintragen lassen.

SonntagsfrageCDU/CSU24,0%SPD13,0%Grüne13,8%AfD26,3%BSW3,8%FDP3,8%Linke10,3%YouGov · 15.04.BTW 2025CDU/CSU28,5%SPD20,5%Grüne11,6%AfD20,8%BSW5,0%FDP4,3%Linke3,8%FAZ Politik Besoldungsreform: Wie Bundesbeamte künftig bezahlt werden sollenSpiegel Politik Jan van Aken hört als Co-Vorsitzender der Linken aufWelt Politik „Mein Vertrauen in diesen Staat ist erloschen“, schreibt Shapiras Mutter in einem BrandbriefTagesschau Van Aken tritt nicht erneut als Linken-Chef anWelt Politik „Aus gesundheitlichen Gründen“ – Jan van Aken will Parteivorsitz niederlegenFAZ Politik Holocaust: Die Stimmen der Überlebenden bewahrenWelt Politik Klingbeil stellt Deutsche auf „längeren Energiepreisschock“ ein – und kritisiert die USAFAZ Politik Liveblog Irankrieg: Merz reist am Freitag zu Hormus-Beratungen nach ParisSpiegel Politik Zukunftsängste: Es ist gar nicht so leicht, ein Mensch zu sein (und zu bleiben) - MeinungSpiegel Politik Produkthaftung: Dieses Gesetzes-Update dürfte Verbrauchern gefallenTagesschau Warkens Sparpaket: Was auf Patienten zukommen könnte

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