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Petition — Definition, Ablauf und Wirkung

50.000 Unterschriften in vier Wochen — wer diese Schwelle knackt, bekommt eine öffentliche Anhörung im Bundestag. Die Petition ist das älteste Instrument der Bürgerbeteiligung: Schon im Mittelalter richteten Untertanen Bittschriften an ihre Herrscher. Heute ist das Recht in Artikel 17 des Grundgesetzes verankert — als Grundrecht, das jedem Menschen zusteht, nicht nur deutschen Staatsbürgern.

  1. Einreichung — Online auf epetitionen.bundestag.de oder schriftlich
  2. Prüfung — Zulässigkeit wird geprüft (einige Wochen)
  3. Mitzeichnung — Vier Wochen lang können andere unterschreiben
  4. Beratung — Ab 50.000: öffentliche Anhörung im Petitionsausschuss
  5. Beschluss — Empfehlung an die Regierung oder Weiterleitung

Jährlich gehen mehrere tausend Petitionen beim Bundestag ein. Die meisten enden mit einer höflichen Antwort, nicht mit einem Gesetz. Denn Petitionen sind nicht bindend. Aber politischer Druck entsteht trotzdem — besonders wenn Medien die Zahl der Mitzeichner aufgreifen.

Frau informiert sich am Tablet über politische Beteiligungsmöglichkeiten
Petitionen ermöglichen Bürgern eine direkte Beteiligung am politischen Prozess — auch außerhalb von Wahlen.

Auch die Landtage haben eigene Petitionsausschüsse. Wer ein Anliegen zur Bildung, Polizei oder Bauordnung hat, wendet sich an das Landesparlament. Und wer mehr will als eine Empfehlung, kann auf das Instrument der Volksabstimmung setzen — das ist allerdings ein deutlich längerer Weg.

Zahlen: Wie viele Petitionen kommen an?

JahrEingegangene PetitionenDavon öffentlichÜber 50.000 Unterschriften
201911.4032.73812
202014.5622.98418 (COVID-Petitionen)
202110.2082.6519
202212.3102.90314
202311.7452.84111

Wenn Petitionen tatsächlich etwas bewegen: drei Fallbeispiele

Petitionen haben in Deutschland ein Imageproblem: Viele enden folgenlos. Aber es gibt Ausnahmen, die zeigen, welche politische Kraft ein bürgerschaftliches Anliegen entwickeln kann.

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Demokratie in Aktion: Petition — Definition, Ablauf und Wirkung — Fakten und Einordnung.

Volksbegehren „Rettet die Bienen" (Bayern, 2019): Was als Petition begann, wurde zum größten Volksbegehren der bayerischen Geschichte. Innerhalb von zehn Tagen unterzeichneten 1,74 Millionen Bayern — fast 18 Prozent der Stimmberechtigten. Der Freistaat änderte daraufhin sein Naturschutzgesetz weitgehend gemäß den Forderungen. Dieses Beispiel zeigt das Eskalationspotenzial: Aus einer Unterschriftensammlung kann über das Volksbegehren ein Gesetz entstehen.

Netzneutralität (Bundestag, 2016): Eine Online-Petition zur Netzneutralität überschritt die 50.000-Grenze und wurde im Petitionsausschuss öffentlich erörtert. Das Ergebnis war zunächst ein Beschluss, der über die europarechtliche Regulierung hinaus wenig bewirkte. Dennoch: Das öffentliche Anhörungsverfahren erzeugte Medienaufmerksamkeit, die die Verhandlungen auf EU-Ebene beeinflusste.

Die Grenze zwischen Petition und Volksbegehren

Eine Petition ist unverbindlich — das Parlament muss sie nur beraten, nicht beschließen. Ein Volksbegehren hingegen kann, wenn die Quoren erreicht werden, eine direkte gesetzliche Wirkung entfalten. Auf Bundesebene gibt es kein Volksbegehren. Wer bundesweite Politik ändern will, bleibt auf die Petition angewiesen — oder auf die indirekte Wirkung durch öffentliche Debatte und Mediendruck.

Historische Wurzeln: Das Petitionsrecht ist kein modernes Internet-Phänomen. Schon im Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation konnten Untertanen Bittschriften an Kaiser und Stände richten. In der Paulskirche 1848/49 gingen Hunderttausende Unterschriften ein — unter anderem zum Thema Pressefreiheit und Grundrechte. Das Grundgesetz übernahm das Recht in Art. 17 als bewährtes Instrument — auch in dem Wissen, dass es einen sicheren Ventil-Mechanismus für Unzufriedenheit schafft, ohne die parlamentarische Souveränität einzuschränken.

2012: „Stoppt ACTA" – die Petition, die Europa änderte

Im Januar 2012 unterzeichneten innerhalb weniger Tage über 2,5 Millionen Europäer eine Onlinepetition gegen das Handelsabkommen ACTA, das Internetfreiheiten einschränken sollte. In Deutschland gab es Zehntausende Mitzeichner beim Bundestag, in anderen Ländern gingen Menschen auf die Straße. Das Europäische Parlament lehnte ACTA im Juli 2012 mit 478 zu 39 Stimmen ab — eine der klarsten Niederlagen eines Abkommens in der EU-Geschichte. Das Beispiel zeigt: Petitionen können in der digitalen Ära von nationalen zu europäischen Bewegungen werden und tatsächlich politische Entscheidungen umkehren — wenn die Mobilisierung groß genug ist.

Häufige Fragen

Was ist eine Petition?

Eine Petition ist eine schriftliche Bitte oder Beschwerde an das Parlament oder eine Behörde. Das Petitionsrecht ist ein Grundrecht (Art. 17 GG) und steht jedem Menschen offen — nicht nur deutschen Staatsbürgern.

Wie viele Unterschriften braucht eine Petition beim Bundestag?

Ab 50.000 Mitzeichnungen innerhalb von vier Wochen wird eine öffentliche Petition im Petitionsausschuss des Bundestags in einer öffentlichen Sitzung beraten.

Mehr dazu: Volksentscheid · Volksabstimmung · Demokratie

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