Partei — Definition, Aufgaben und Parteienlandschaft
In Deutschland sind derzeit über 100 politische Parteien beim Bundeswahlleiter registriert. Die allermeisten wird nie jemand auf einem Stimmzettel finden. Nur ein halbes Dutzend schafft es regelmäßig in den Bundestag. Doch was genau macht eine Vereinigung zur Partei — und was unterscheidet sie von einem Verein oder einer Bürgerinitiative?
Das Grundgesetz gibt in Artikel 21 die Antwort: Parteien „wirken bei der politischen Willensbildung des Volkes mit“. Das Parteiengesetz konkretisiert: demokratische innere Ordnung, ein Programm, regelmäßige Wahlteilnahme, jährliche Rechenschaftsberichte. Wer sechs Jahre lang an keiner Wahl teilnimmt, verliert den Status.
Wer sitzt im 21. Bundestag?
| Partei | Ergebnis 2025 | Sitze | Rolle |
|---|---|---|---|
| CDU/CSU | 28,5% | 220 | Regierung |
| AfD | 20,8% | 160 | Opposition |
| SPD | 20,5% | 158 | Regierung |
| Grüne | 11,6% | 89 | Opposition |
| BSW | 4,97% | 2 (Gruppe) | Opposition |
Die Fünf-Prozent-Hürde (Sperrklausel) ist der Filter. Bei der Wahl 2025 scheiterten FDP (4,3%) und Die Linke (3,8%) daran und sind im 21. Bundestag nicht vertreten. Das BSW schaffte es mit 4,97% und 2 gewonnenen Direktwahlkreisen gerade noch — sitzt aber als Gruppe (nicht als Fraktion) im Bundestag, da es die Mindestsitzzahl für Fraktionsstatus nicht erreichte.
Was Parteien tun — und was sie kosten
Parteien bündeln Interessen, bilden Personal aus und stellen Kandidaten auf. Über die Landeslisten bestimmen sie, wer als Abgeordneter ins Parlament einzieht. Das ist ihre offizielle Funktion. Ihre Finanzierung kommt aus drei Quellen: Mitgliedsbeiträge, Spenden und staatliche Teilfinanzierung.
Die staatliche Finanzierung richtet sich nach dem Wahlergebnis: Mehr Stimmen bedeuten mehr Geld. Das schafft einen Anreiz, auch bei aussichtslosen Wahlen anzutreten. Und es erklärt, warum es so viele Kleinstparteien gibt — auch sie erhalten ab 0,5% der Stimmen eine Wahlkampfkostenerstattung.
Parteienverbot: Nur zweimal in der Geschichte der Bundesrepublik
Artikel 21 Abs. 2 GG erlaubt das Verbot von Parteien, die die freiheitlich-demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen suchen. Nur das Bundesverfassungsgericht kann das aussprechen. In der Geschichte der Bundesrepublik ist das genau zweimal passiert:
1952: SRP. Die Sozialistische Reichspartei, eine Nachfolgeorganisation der NSDAP, wurde am 23. Oktober 1952 vom BVerfG verboten. Ihre Führer, teils ehemalige hochrangige Nationalsozialisten, hatten offen an Nazi-Symbolik angeknüpft.
1956: KPD. Die Kommunistische Partei Deutschlands wurde am 17. August 1956 verboten. Die Entscheidung war politisch umstritten — die KPD war zu diesem Zeitpunkt bereits bedeutungslos (<2% bei der Wahl 1953). Das Verbot galt als Produkt des Kalten Krieges und des Adenauer-Antikommunismus.
Seitdem gab es zwei Versuche, die NPD/rechtsextreme Parteien zu verbieten: 2013 stellte der Bundesrat einen Antrag beim BVerfG, der jedoch 2017 scheiterte — nicht weil die NPD nicht verfassungswidrig war, sondern weil sie zu bedeutungslos sei, um eine echte Bedrohung darzustellen. Das Gericht setzte damit einen neuen Maßstab: Verfassungsfeindlichkeit allein reicht nicht — es muss auch Gefährlichkeitspotenzial bestehen.
Ein Fakt, der überrascht
Weniger als 2% der deutschen Bevölkerung sind Mitglied einer Partei. 1990 waren es noch über 4%. Die beiden großen Volksparteien CDU und SPD haben seit der Wiedervereinigung jeweils rund die Hälfte ihrer Mitglieder verloren. Gleichzeitig gründeten sich in den letzten Jahren so viele neue Parteien wie selten zuvor. Die Parteienlandschaft wird vielfältiger — während die einzelne Partei schrumpft.
16. Dezember 1999: Kohl schweigt — und Angela Merkel übernimmt
Am 16. Dezember 1999 veröffentlichte die damalige CDU-Generalsekretärin Angela Merkel einen Gastbeitrag in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung — gerichtet gegen ihren politischen Ziehvater Helmut Kohl. Wenige Tage zuvor hatte Kohl öffentlich zugegeben, zwischen 1993 und 1998 insgesamt rund 2 Millionen DM in bar angenommen zu haben — als illegale Parteispenden außerhalb des Rechenschaftssystems. Die Namen der Spender wollte er nicht nennen. Nie. Das sei sein Ehrenwort.
Merkel schrieb, die CDU müsse „laufen lernen“ — ohne Kohl. Es war eine politische Hinrichtung mit der Feder. Die CDU-Spendenaffäre kostete die Partei am Ende 41 Millionen DM Strafe (die höchste, die je gegen eine Bundespartei verhängt wurde), Kohls Ehrenvorsitz und seinen historischen Ruf. Das Parteiengesetz wurde 2002 drastisch versschärft: Barspenden über 1.000 Euro verboten, Transparenzpflichten ausgeweitet. Die Affäre machte Kohl zum Symbol der alten, intransparenten Politikfinanzierung — und Merkel zu seiner Nachfolgerin.
1990: Das Grundmandats-Prinzip rettet die PDS – 3 Direktmandate, 5 Prozent egal
Die Grundmandatsklausel: Wer mindestens 3 Direktmandate gewinnt, zieht in den Bundestag ein – unabhängig vom Zweitstimmenergebnis. 1994 nutzte die PDS (Nachfolgerin der SED) diesen Paragrafen: Sie gewann 4 Direktmandate in Berlin-Ost, obwohl sie bundesweit nur 4,4 Prozent hatte. Sie bildete eine Gruppe von 30 Abgeordneten. 2002: PDS scheiterte mit 4,0 Prozent an der Fünf-Prozent-Hürde, gewann aber 2 Direktmandate – zu wenig für den Fraktionseinzug (nur 2 Abgeordnete). 2005 fusionierte PDS mit WASG zur Linken. Die Grundmandatsklausel ist ein Ventil gegen absoluten Ausschluss regionaler Kräfte.
Häufige Fragen
Was ist eine politische Partei?
Eine politische Partei ist eine Vereinigung von Bürgern, die dauerhaft auf die politische Willensbildung Einfluss nehmen und an Wahlen teilnehmen wollen. Parteien sind im Grundgesetz (Art. 21) verankert.
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