Mehrheit — Arten, Berechnung und Bedeutung im Parlament
316 von 630. Das ist die Zahl, die im Bundestag alles entscheidet: die Kanzlermehrheit. Wer den Bundeskanzler wählen will, braucht mindestens 316 Stimmen. Wer das Grundgesetz ändern will, braucht sogar 420. Und wer ein normales Gesetz durchbringen will? Oft reichen 50 — solange mehr Ja- als Nein-Stimmen fallen.
Mehrheit ist nicht gleich Mehrheit. Das Grundgesetz kennt verschiedene Stufen, je nachdem, wie weitreichend die Entscheidung ist.
| Mehrheitsart | Schwelle (630 Sitze) | Wofür? |
|---|---|---|
| Einfache Mehrheit | Mehr Ja als Nein (variiert) | Normale Gesetze |
| Absolute Mehrheit | Mindestens 316 | Kanzlerwahl |
| Relative Mehrheit | Meiste Stimmen | Direktmandate im Wahlkreis |
| Zweidrittelmehrheit | Mindestens 420 | Grundgesetzänderungen |
Bei der einfachen Mehrheit zählen Enthaltungen nicht als Nein-Stimmen. Das führt zu Situationen, die auf den ersten Blick absurd wirken: Ein Gesetz kann mit 200 Ja-Stimmen, 199 Nein-Stimmen und 231 Enthaltungen beschlossen werden — obwohl nur ein Drittel der Abgeordneten dafür gestimmt hat.
Als die Kanzlermehrheit Geschichte schrieb
Die Kanzlermehrheit klang lange wie ein theoretisches Konzept. Am 25. Februar 2025 wurde sie zur akuten politischen Krise. Friedrich Merz trat als Kandidat der CDU/CSU an — mit einer klar berechneten Mehrheit aus CDU/CSU und SPD. Der erste Wahlgang ergab 310 Stimmen. Gewählt war er nicht. 6 Stimmen aus der Koalition fehlten. Es war das erste Mal in der Geschichte der Bundesrepublik, dass ein Kandidat mit gesicherter Koalitionsmehrheit im ersten Anlauf an der Kanzlermehrheit scheiterte. Am nächsten Tag, 26. Februar 2025, wurde Merz im zweiten Anlauf mit 325 Stimmen zum Bundeskanzler gewählt. Die 6 Abweichler vom ersten Durchgang haben nie öffentlich erklärt, warum sie im ersten Wahlgang gegen den Kandidaten der eigenen Koalition gestimmt hatten.
Barzel 1972: 248 statt 249 — Der Misstrauensvotum-Krimi
Das konstruktive Misstrauensvotum ist die einzige Möglichkeit im deutschen Grundgesetz, einen Bundeskanzler zu stürzen — man braucht dafür gleichzeitig eine Mehrheit gegen den Amtsinhaber und für einen neuen Kandidaten. Am 27. April 1972 versuchte CDU/CSU-Fraktionsvorsitzender Rainer Barzel, Bundeskanzler Willy Brandt zu stürzen. Er brauchte eine absolute Mehrheit: 249 von 496 Stimmen. Das Ergebnis: 248 Stimmen. Barzel scheiterte um eine einzige Stimme. Bis heute gibt es glaubwürdige Verdachtsmomente, dass Mitglieder der CDU/CSU-Fraktion — möglicherweise im Auftrag des DDR-Auslandsgeheimdiensts MfS — mit „Nein“ gestimmt hatten, um Brandts Ostpolitik nicht zu gefährden. Bewiesen wurde es nie. Der Fall gehört zu den ungeklärten Rätseln der deutschen Nachkriegsgeschichte.
Die Ewigkeitsklausel
Bestimmte Verfassungsgrundsätze — Menschenwürde, Demokratie, Föderalismus, Sozialstaat — sind durch Artikel 79 Absatz 3 GG sogar jeder Mehrheit entzogen. Selbst eine einstimmige Entscheidung aller 630 Abgeordneten könnte diese Prinzipien nicht abschaffen. Eine Sicherung, die es so in wenigen Verfassungen der Welt gibt.
1957: Das Ausgleichsmandat entsteht – ein Kompromiss mit 70 Jahren Sprengkraft
Das Ausgleichsmandat wurde 1957 ins Wahlrecht eingebaut, um die Verhältnismäßigkeit zu sichern: Wenn eine Partei mehr Direktmandate gewinnt, als ihr nach Zweitstimmen zustehen, bekommen andere Parteien Ausgleichsmandate. Klingt fair. Wird aber gefährlich, wenn eine Partei viele Direktmandate bei wenig Zweitstimmen hält (wie CSU 2021). Dann explodiert der Bundestag: 2021 waren es 736 Abgeordnete statt 598. Die Wahlrechtsreform 2023 schaffte Ausgleichsmandate ab. Ergebnis 2025: Exakt 630 Sitze. Aber: Manche Direktkandidaten zogen nicht ein. Das Konzept bleibt umstritten.
Häufige Fragen
Was ist der Unterschied zwischen absoluter und relativer Mehrheit?
Die relative Mehrheit bedeutet, mehr Stimmen als jeder andere Kandidat zu erhalten. Die absolute Mehrheit erfordert mehr als die Hälfte aller abgegebenen oder möglichen Stimmen.
Welche Mehrheit braucht der Bundeskanzler zur Wahl?
Der Bundeskanzler wird mit der Kanzlermehrheit gewählt — das ist die absolute Mehrheit der Mitglieder des Bundestags, also mindestens 316 von 630 Stimmen.
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