Nachwahl — Wenn eine Bundestagswahl wiederholt werden muss
Key-Facts
- Definition: Wiederholung der Wahl in einem Wahlkreis nach dem regulären Wahltag
- Rechtsgrundlage: § 43 und § 44 Bundeswahlgesetz
- Gründe: Tod eines Kandidaten, höhere Gewalt, Wahlprüfung
- Frist: Spätestens 6 Wochen nach dem Hauptwahltag (§ 43 BWahlG)
- Bekanntestes Beispiel: Teilwiederholung der Bundestagswahl 2021 in Berlin (2024)
In der Regel finden Bundestagswahlen an einem einzigen Sonntag in ganz Deutschland statt. Doch es gibt Situationen, in denen die Wahl in einzelnen Wahlkreisen wiederholt werden muss: wenn ein Kandidat stirbt, wenn Naturkatastrophen die Durchführung verhindern oder wenn die Wahl nachträglich für ungültig erklärt wird. Dieses Verfahren heißt Nachwahl.
Wann findet eine Nachwahl statt?
Das Bundeswahlgesetz sieht zwei Hauptgründe für eine Nachwahl vor:
Grund 1: Tod eines Kandidaten (§ 43 BWahlG)
Stirbt ein zugelassener Kreiswahlvorschlag (Direktkandidat) zwischen der Zulassung der Wahlvorschläge und dem Wahltag, wird die Wahl im betroffenen Wahlkreis nicht am regulären Wahltag durchgeführt. Stattdessen wird eine Nachwahl angesetzt, bei der ein neuer Kandidat antreten kann.
Stirbt ein Listenkandidat, findet hingegen keine Nachwahl statt — die Partei rückt einfach den nächsten Kandidaten auf der Liste nach.
Grund 2: Höhere Gewalt
Wenn die Wahl in einem Wahlkreis wegen höherer Gewalt (Naturkatastrophe, Epidemie, technisches Versagen) nicht durchgeführt werden kann, wird ebenfalls eine Nachwahl angesetzt. Dieser Fall ist in der Praxis extrem selten.
Grund 3: Wahlprüfung (§ 44 BWahlG)
Wird eine Wahl nachträglich im Rahmen der Wahlprüfung für ungültig erklärt — sei es durch den Wahlprüfungsausschuss des Bundestags oder durch das Bundesverfassungsgericht — kann eine Wiederholungswahl angeordnet werden. Dies geschieht, wenn Wahlfehler so schwerwiegend waren, dass sie das Ergebnis beeinflusst haben könnten.
Der Fall Berlin 2024: Die größte Wahlwiederholung der Geschichte
Das bekannteste Beispiel einer Nachwahl in der jüngeren Geschichte betrifft die Bundestagswahl 2021 in Berlin. Am Wahltag kam es in zahlreichen Berliner Wahllokalen zu erheblichen Pannen: fehlende oder falsche Stimmzettel, stundenlange Wartezeiten und Wahllokale, die weit nach 18 Uhr noch geöffnet waren.
Das Bundesverfassungsgericht ordnete im Dezember 2022 eine Teilwiederholung der Wahl in 455 von 2.256 Berliner Wahlbezirken an. Die Wiederholungswahl fand am 11. Februar 2024 statt — fast zweieinhalb Jahre nach der ursprünglichen Wahl. Das Ergebnis führte dazu, dass ein Berliner Bundestagsmandat die Partei wechselte.
| Nachwahl / Wiederholung | Wahlkreis(e) | Grund | Datum |
|---|---|---|---|
| 2005 | Dresden I (WK 160) | Tod der NPD-Direktkandidatin | 2. Oktober 2005 |
| 2024 | Teile von Berlin (455 Wahlbezirke) | Organisatorische Pannen (BVerfG) | 11. Februar 2024 |
Ablauf einer Nachwahl
Schritt 1 — Anordnung: Der Kreiswahlleiter (bei Tod eines Kandidaten) oder das Bundesverfassungsgericht (bei Wahlprüfung) ordnet die Nachwahl an.
Schritt 2 — Neuer Termin: Die Nachwahl muss spätestens sechs Wochen nach dem Hauptwahltag stattfinden (§ 43 BWahlG). Bei einer Wiederholungswahl nach Wahlprüfung kann der Zeitrahmen größer sein.
Schritt 3 — Neue Kandidaten: Im Fall des Todes eines Direktkandidaten kann die betroffene Partei einen neuen Kandidaten aufstellen. Die Landeslisten bleiben unverändert.
Schritt 4 — Durchführung: Die Nachwahl läuft wie eine normale Wahl ab — mit Wahllokalen, Briefwahl, Wahlhelfern und Stimmenauszählung.
Schritt 5 — Integration: Das Ergebnis der Nachwahl wird zum Gesamtergebnis der Bundestagswahl hinzugerechnet. Die Sitzverteilung wird neu berechnet.
Besonderheiten und Probleme
Kenntnis des Zwischenergebnisses: Bei einer Nachwahl kennen die Wähler bereits das Ergebnis in allen anderen Wahlkreisen. Das kann zu taktischem Wahlverhalten führen: Wähler könnten gezielt ihre Stimme einsetzen, um ein bestimmtes Koalitionsergebnis herbeizuführen. Dieses Problem zeigte sich 2005 in Dresden, wo die Nachwahl zwei Wochen nach dem Hauptwahltag stattfand.
Wahlbeteiligung: Die Wahlbeteiligung bei Nachwahlen ist häufig niedriger als am Hauptwahltag, da die mediale Aufmerksamkeit geringer ist und manche Wähler das Gefühl haben, das Ergebnis stehe bereits fest.
Verfassungsrechtliche Fragen: Die Tatsache, dass Wähler in verschiedenen Wahlkreisen zu verschiedenen Zeitpunkten wählen, wirft Fragen nach der Gleichheit der Wahl auf. Das Bundesverfassungsgericht hat diese Bedenken anerkannt, hält die Nachwahl aber für verfassungsgemäß, da die Alternative — eine Wahlwiederholung im gesamten Bundesgebiet — unverhältnismäßig wäre.
2. Oktober 2005: Dresden wählt nach — und die Taktiker nutzten das Wissen über das Gesamtergebnis
Als die NPD-Direktkandidatin Kerstin Lorenz am 5. September 2005 kurz vor der Bundestagswahl starb, musste Wahlkreis 160 (Dresden I) die Wahl verschieben. Die Nachwahl fand am 2. Oktober 2005 statt — zwei Wochen nach dem Rest Deutschlands. Damit wussten die Dresdner Wähler bereits: CDU/CSU und SPD hatten je 226 Sitze, ein Patt. Ein starkes CDU-Zweitstimmenergebnis in Dresden könnte der Union einen zusätzlichen Überhangmandat verschaffen. Die CDU startete eine gezielte Kampagne: „Gebt uns die Zweitstimme — es geht um die Macht.“ Das Ergebnis: Die CDU erhielt in Dresden I deutlich stärkere Zweitstimmen als in anderen sächsischen Wahlkreisen. Die Union gewann den zusätzlichen Sitz. Die SPD erhob Einspruch wegen taktischen Wahlverhaltens auf Basis des bekannten Gesamtergebnisses — eine in der Geschichte der Bundesrepublik einmalige Situation. Der Wahlprüfungsausschuss wies den Einspruch zurück: Informiertes Wahlverhalten sei verfassungsrechtlich nicht verboten. Die Schwachstelle im Nachwahl-System war damit dokumentiert — geändert wurde sie nie.
1949: Direktmandat-Gewinner ohne Einzug – was 2025 erstmals geschah
Bei der Bundestagswahl 2025 gewännen mehrere CDU-Direktkandidaten ihren Wahlkreis – aber zogen nicht in den Bundestag ein. Der Grund: Die neue Regel des Bundeswahlgesetzes 2023. Wenn eine Partei mehr Direktmandate gewinnt, als ihr nach Zweitstimmen-Proporz zustehen, fallen überzählige Direktmandate weg – vom höchsten Listenplatz beginnend. Der Kandidat mit dem niedrigsten Erststimmenanteil unter den überzähligen fällt raus. Dieser Fall war in der 75-jährigen Geschichte der Bundesrepublik beispiellos. Die betroffenen Kandidaten und Wähler: empört. Das Bundesverfassungsgericht hatte die Regel aber für verfassungskonform erklärt.
Häufige Fragen
Was ist eine Nachwahl?
Eine Nachwahl ist eine Wiederholung der Wahl in einem oder mehreren Wahlkreisen, die nach dem regulären Wahltag stattfindet. Sie wird angeordnet, wenn die Wahl dort nicht durchgeführt werden konnte oder wenn sie nachträglich für ungültig erklärt wurde.
Wann muss eine Nachwahl stattfinden?
Eine Nachwahl muss stattfinden, wenn ein Kandidat zwischen Zulassung und Wahltag stirbt, wenn die Wahl wegen höherer Gewalt nicht durchgeführt werden konnte oder wenn das Bundesverfassungsgericht die Wahl für ungültig erklärt.
Wie wirkt sich eine Nachwahl auf das Gesamtergebnis aus?
Die Stimmen aus der Nachwahl werden zum Gesamtergebnis hinzugezählt. Bis zur Nachwahl bleibt das Ergebnis des betroffenen Wahlkreises offen. Theoretisch kann eine Nachwahl die Sitzverteilung verändern.
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