Die Landesliste erklärt — Listenplätze, Aufstellung & Bedeutung
Key-Facts
- Definition: Geordnete Kandidatenliste einer Partei für ein Bundesland
- Aufstellung: Durch Delegierte auf Landesparteitagen in geheimer Wahl
- Funktion: Vergabe der Listenmandate nach Zweitstimmenanteil
- Doppelkandidatur: Wahlkreis + Landesliste gleichzeitig möglich
- CSU-Besonderheit: Keine Landesliste, nur Wahlkreiskandidaten in Bayern
Die Landesliste ist das zentrale Instrument, über das die Verhältniswahl im deutschen Wahlsystem umgesetzt wird. Während die Erststimme den Direktkandidaten im Wahlkreis bestimmt, entscheidet die Zweitstimme über die Gesamtzahl der Sitze pro Partei. Die Landesliste legt fest, in welcher Reihenfolge Kandidaten über die Zweitstimme in den Bundestag einziehen. Ein sicherer Listenplatz ist daher häufig genauso wertvoll wie ein sicherer Wahlkreis — manchmal sogar wertvoller.
Wie wird die Landesliste aufgestellt?
Die Aufstellung der Landesliste ist ein innerparteilicher Prozess, der im Bundeswahlgesetz geregelt ist. Jede Partei muss für jedes Bundesland, in dem sie antritt, eine eigene Liste einreichen. Die Reihenfolge der Kandidaten wird auf Landesparteitagen oder in Mitgliederversammlungen in geheimer Wahl beschlossen.
Der Ablauf ist demokratisch formalisiert: Für jeden Listenplatz können sich Kandidaten bewerben. Die Delegierten stimmen über jeden Platz einzeln ab. In der Praxis gibt es oft Vorschläge des Landesvorstands, die aber nicht bindend sind. Kampfkandidaturen um begehrte Listenplätze sind keine Seltenheit und sorgen regelmäßig für innerparteiliche Spannung.
Die meisten Parteien achten bei der Listenaufstellung auf eine ausgewogene Mischung aus Regionen, Geschlechtern, Altersgruppen und politischen Strömungen. Einige Parteien wie die Grünen und die Linke haben verbindliche Quotenregelungen: Ungerade Listenplätze werden an Frauen vergeben, gerade an Männer (oder umgekehrt). Die CDU, SPD und FDP haben weniger strikte Regelungen.
Wie funktioniert der Einzug über die Liste?
Nach der Wahl wird zunächst ermittelt, wie viele Sitze jeder Partei in jedem Bundesland nach dem Zweitstimmenanteil zustehen. Dafür wird das Sainte-Laguë-Verfahren angewendet. Von diesen Sitzen werden zunächst die gewonnenen Direktmandate abgezogen. Die verbleibenden Sitze werden in der Reihenfolge der Landesliste besetzt.
Ein Beispiel: Partei X stehen in Nordrhein-Westfalen 25 Sitze zu. Sie hat 18 Wahlkreise direkt gewonnen. Die restlichen 7 Sitze gehen an die Kandidaten auf den Plätzen 1 bis 7 der Landesliste — sofern diese nicht bereits ein Direktmandat gewonnen haben. Kandidaten, die sowohl im Wahlkreis als auch auf der Liste antreten und ihren Wahlkreis gewinnen, werden auf der Liste übersprungen.
Doppelkandidatur: Wahlkreis und Liste
Die allermeisten Kandidaten treten sowohl in einem Wahlkreis als auch auf der Landesliste an. Diese Doppelkandidatur dient als Absicherung: Verliert ein Kandidat seinen Wahlkreis, kann er über einen guten Listenplatz trotzdem in den Bundestag einziehen. Prominente Politiker stehen meist auf Platz 1 der Landesliste und treten zusätzlich in einem „sicheren“ Wahlkreis an.
| Bundesland | Wahlkreise | Typische Listenlänge (große Partei) | Bevölkerung (ca.) |
|---|---|---|---|
| Nordrhein-Westfalen | 64 | 50–70 | 18,1 Mio. |
| Bayern | 46 | 40–60 | 13,2 Mio. |
| Baden-Württemberg | 38 | 35–50 | 11,1 Mio. |
| Niedersachsen | 30 | 25–40 | 8,0 Mio. |
| Hessen | 22 | 20–30 | 6,3 Mio. |
| Sachsen | 16 | 15–25 | 4,1 Mio. |
| Berlin | 12 | 12–20 | 3,7 Mio. |
| Bremen | 2 | 5–10 | 0,7 Mio. |
Die Tabelle zeigt: Die Zahl der Listenplätze korreliert mit der Größe des Bundeslandes. In bevölkerungsreichen Ländern wie Nordrhein-Westfalen haben deutlich mehr Kandidaten eine realistische Chance auf den Einzug in den Bundestag als in kleinen Stadtstaaten wie Bremen.
Die Sonderrolle der CSU
Die CSU nimmt eine Sonderstellung ein: Sie tritt ausschließlich in Bayern an und stellt dort eine Landesliste auf. Da die CSU traditionell fast alle 46 bayerischen Wahlkreise direkt gewinnt, haben Listenplätze bei der CSU eine geringere Bedeutung als bei anderen Parteien. Dennoch dient die Landesliste als Absicherung für den Fall, dass Wahlkreise verloren gehen. Mit der Wahlrechtsreform 2023 könnte die CSU-Landesliste an Bedeutung gewinnen, da überzählige Direktmandate nun verfallen.
Sichere und unsichere Listenplätze
Nicht jeder Listenplatz hat die gleiche Aussicht auf Erfolg. In der politischen Praxis spricht man von „sicheren“, „aussichtsreichen“ und „aussichtslosen“ Listenplätzen. Ein sicherer Platz liegt so weit oben auf der Liste, dass der Kandidat nach allen realistischen Prognosen einzieht. Ein aussichtsloser Platz steht so weit unten, dass ein Einzug nur bei einem außergewöhnlich starken Wahlergebnis möglich wäre.
Die Einschätzung, welche Plätze sicher sind, basiert auf den Umfragewerten und historischen Wahlergebnissen. Bei einer Partei, die in Nordrhein-Westfalen regelmäßig 20 Prozent der Zweitstimmen erhält, wären die Plätze 1 bis etwa 8 als sicher zu betrachten. Die Plätze 9 bis 12 wären aussichtsreich, alles darüber hinaus eher unwahrscheinlich.
Kritik am Listensystem
Das Listensystem steht in der Kritik, weil die Wähler keinen Einfluss auf die Reihenfolge der Kandidaten haben. Sie wählen eine Partei, nicht eine Person. Welche konkreten Listenkandidaten einziehen, wurde bereits Monate vor der Wahl auf Parteitagen entschieden. Kritiker fordern offene Listen, bei denen die Wähler einzelne Kandidaten bevorzugen können (Präferenzstimmen). Dieses System existiert in vielen anderen Ländern, etwa in Schweden oder Finnland.
Befürworter des geschlossenen Listensystems argumentieren, dass es den Parteien ermöglicht, ausgewogene Listen zusammenzustellen, und dass die innerparteiliche Demokratie bei der Aufstellung ausreichend Mitsprache bietet.
22. September 2013: Sichere Listenplätze — und trotzdem draußen
Die Kandidaten der FDP hatten alles richtig gemacht: Rainer Brüderle stand auf Platz 1 der rheinland-pfälzischen Landesliste. Philipp Rösler (Parteivorsitzender und Vizekanzler) auf Platz 1 in Niedersachsen. Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (Bundesjustizministerin) auf Platz 1 in Bayern. Insgesamt standen 93 FDP-Kandidaten auf sicheren oder aussichtsreichen Listenplätzen — von der Politik als gesichert eingestuft. Um 18:00 Uhr am Wahlabend: 4,8 Prozent. Unter der 5-Prozent-Hürde. Kein einziger Wahlkreis direkt gewonnen. Das Ergebnis: Kein einziger FDP-Kandidat zog in den 18. Bundestag ein — egal auf welchem Listenplatz. Minister, Fraktionsvorsitzende, langjährige Abgeordnete: alle raus. Auf einen Schlag verlor die FDP alle 93 Bundestagsmandate, die sie vier Jahre zuvor noch gehalten hatte. Es war das erste Mal seit 1949, dass eine im Bundestag vertretene Regierungspartei nicht mehr einzog. Die Botschaft an alle, die auf „sichere“ Listenplätze gesetzt hatten: Die Landesliste schützt nur dann, wenn die Partei die Sperrklausel überwindet.
1990: Das Sainte-Lague-Verfahren – warum Deutschland sein Rechenverfahren wechselte
Deutschland nutzte bis 2008 das d'Hondt-Verfahren zur Sitzverteilung. Es begünstigte große Parteien. 2008 wechselte der Bundestag zum Sainte-Lague-Verfahren: Division durch ungerade Zahlen (1, 3, 5, 7...) statt ganzer Zahlen. Ergebnis: Fairere Verteilung zwischen großen und kleinen Parteien. Verlierer: CDU/CSU, SPD (verloren je 1-2 Sitze). Gewinner: Grüne, FDP, Linke. Das Verfahren ist mathematisch komplizierter, aber gerechter. Wenige Wähler kennen den Unterschied – aber er hat reale Auswirkungen auf die Parlamentszusammensetzung.
Häufige Fragen
Was ist eine Landesliste?
Eine Landesliste ist eine von einer Partei aufgestellte Reihenfolge von Kandidaten für ein Bundesland. Über sie werden die Listenmandate vergeben, die einer Partei nach ihrem Zweitstimmenanteil zustehen.
Wer bestimmt die Reihenfolge auf der Landesliste?
Die Reihenfolge wird von den Delegierten auf Landesparteitagen in geheimer Wahl beschlossen. Jeder Listenplatz wird einzeln abgestimmt. Der Landesvorstand kann Vorschläge machen, die aber nicht bindend sind.
Kann man auf der Landesliste und als Direktkandidat gleichzeitig antreten?
Ja. Die meisten Kandidaten treten sowohl im Wahlkreis als auch auf der Landesliste an. Gewinnen sie den Wahlkreis, entfällt ihr Listenplatz und der nächste Kandidat rückt nach.
Seit wann gibt es Landeslisten in Deutschland?
Landeslisten wurden mit dem Bundeswahlgesetz von 1949 eingeführt. Sie sind Teil des personalisierten Verhältniswahlrechts, das Deutschland von reinen Mehrheitswahlsystemen wie in Großbritannien unterscheidet. Mehr: Wahlsystem erklärt.
Wie viele Mandate werden über Landeslisten vergeben?
Von den 630 Sitzen im Bundestag werden 299 als Direktmandate über die Erststimme vergeben. Die restlichen 331 Sitze werden über Landeslisten (Zweitstimme) vergeben — sofern nicht alle Sitze durch Direktmandate abgedeckt sind.
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