Abstimmung — Wie der Bundestag entscheidet
Stellen Sie sich vor: 630 Abgeordnete müssen den Plenarsaal verlassen, sich vor drei Türen anstellen und einzeln hindurchgehen, um gezählt zu werden. Klingt nach Grundschule? Ist aber eine der offiziellen Abstimmungsformen im Deutschen Bundestag — der sogenannte Hammelsprung.
Natürlich läuft es im Alltag weniger dramatisch ab. Die meisten der hunderten Abstimmungen pro Jahr erledigt der Bundestag per Handzeichen oder Aufstehen. Aber wenn es eng wird, hat das Parlament einige bemerkenswerte Verfahren in petto.
Fünf Wege zur Entscheidung
| Form | Ablauf | Wann? |
|---|---|---|
| Handzeichen | Hand heben für Ja, Nein oder Enthaltung | Routineentscheidungen (häufigste Form) |
| Aufstehen/Sitzenbleiben | Wer zustimmt, erhebt sich | Bei unklarem Ergebnis per Handzeichen |
| Namentliche Abstimmung | Jeder gibt seine Stimme per Stimmkarte ab | Auf Antrag einer Fraktion oder 5 % der Mitglieder |
| Hammelsprung | Abgeordnete verlassen den Saal, betreten ihn durch Zähltüren | Bei strittigen Ergebnissen, sehr selten |
| Geheime Abstimmung | Verdeckte Stimmabgabe per Wahlkabine | Nur bei Personalwahlen (z. B. Kanzlerwahl) |
Das Grundgesetz hält es in Artikel 42 einfach: Der Bundestag beschließt „mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen“, sofern nichts anderes vorgeschrieben ist. Enthaltungen zählen dabei nicht mit — ein Detail, das gelegentlich für Überraschungen sorgt.
Nicht jede Mehrheit ist gleich
Je nachdem, worüber abgestimmt wird, braucht es unterschiedlich breite Zustimmung:
Einfache Mehrheit — mehr Ja- als Nein-Stimmen unter den Anwesenden. Der Normalfall für die meisten Gesetze. Theoretisch könnten drei Abgeordnete ein Gesetz beschließen, wenn nur sie anwesend wären (2:1).
Absolute Mehrheit (Kanzlermehrheit) — mindestens 316 von 630 Stimmen. Nötig bei der Kanzlerwahl und beim konstruktiven Misstrauensvotum. Hier zählt nicht, wer im Saal ist, sondern die Gesamtzahl aller Mitglieder.
Zweidrittelmehrheit — 420 von 630 Stimmen. Die höchste Hürde, reserviert für Änderungen des Grundgesetzes. Zusätzlich muss auch der Bundesrat mit Zweidrittelmehrheit zustimmen.
Der Hammelsprung — woher kommt der Name?
Der Name klingt kurios, hat aber einen konkreten Ursprung: Über den Zähltüren des alten Reichstagssal hing ein Relief, das eine Szene aus Homers Odyssee zeigt — den Zyklopen Polyphem, der seine Hammel zählt. Die Abgeordneten, die einzeln durch die Türen strömen, erinnerten offenbar an diese Szene. Der letzte Hammelsprung im Bundestag fand 2019 statt — es ging um das Gesetz zur geordneten Rückkehr von Geflüchteten.
Transparenz: Wer hat wie gestimmt?
Bei namentlichen Abstimmungen ist das Stimmverhalten jedes Abgeordneten öffentlich. Die Ergebnisse werden auf der Website des Bundestages veröffentlicht. Das macht die namentliche Abstimmung zu einem mächtigen Kontrollinstrument: Wähler können nachvollziehen, ob ihr Abgeordneter sich an seine Versprechen hält. Genau deshalb scheuen manche Fraktionen die namentliche Abstimmung — und genau deshalb fordern andere sie ein.
27. November 2024: Die absichtlich verlorene Abstimmung
Namentliche Abstimmungen sind meistens Werkzeuge der Transparenz. Manchmal sind sie Werkzeuge der Destruktion. Am 27. November 2024 stellte Bundeskanzler Olaf Scholz die Vertrauensfrage nach Art. 68 Grundgesetz — und wollte absichtlich verlieren.
Das Ergebnis der namentlichen Abstimmung: 207 Ja-Stimmen, 394 Nein-Stimmen, 116 Enthaltungen. Damit erhielt Scholz nicht das Vertrauen des Bundestages. Genau das war der Plan. Seit dem Koalitionsbruch mit der FDP am 6. November 2024 regierte er mit einer Minderheitsregierung. Die Vertrauensfrage war der einzige Weg, per Verfassung Neuwahlen herbeizuführen.
Per Art. 68 Abs. 1 GG konnte Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier den Bundestag nach dem gescheiterten Vertrauensvotum auf Antrag des Kanzlers innerhalb von 21 Tagen auflösen. Steinmeier tat dies am 27. Dezember 2024. Die Neuwahl wurde auf den 23. Februar 2025 festgesetzt.
Die Mechanik der kontrollierten Niederlage
Die Vertrauensfrage als Instrument zur Herbeiführung von Neuwahlen ist in der Bundesrepublik kein Novum. Helmut Kohl nutzte sie am 17. Dezember 1982 (nach dem Sturz Schmidts via konstruktivem Misstrauensvotum) ebenfalls bewusst zum Verlieren — Ergebnis: 8 Ja, 218 Nein, 248 Enthaltungen. Das Bundesverfassungsgericht bestätigte diese Praxis 1983 (BVerfGE 62, 1) unter Auflagen. Auch Gerhard Schröder setzte dasselbe Instrument 2005 ein. Scholz 2024 war der dritte Fall — aber der erste, bei dem das Vertrauen nicht durch interne Parteidisziplin, sondern durch aktiven Widerspruch der eigenen Koalitionspartner scheiterte. 116 Enthaltungen kamen aus den Reihen der SPD selbst.
324:195: Die Abstimmung, die das Grundgesetz international machte
Am 22. Juli 1994 stimmte der Bundestag mit 324:195 Stimmen (bei 3 Enthaltungen) dafür, die Bundeswehr erstmals außerhalb des NATO-Gebiets einzusetzen — in Somalia (UNOSOM II). Es war eine der folgenreichsten Abstimmungen in der Geschichte der Bundesrepublik: Deutschland gab seine Nachkriegsrolle als rein defensiver Staat auf. Das BVerfG hatte einen Tag zuvor, am 12. Juli 1994, die verfassungsrechtliche Grundlage — ein konstitutiver Parlamentsbeschluss sei bei Out-of-Area-Einsätzen erforderlich — bestätigt. Der Einsatz in Somalia war bereits angelaufen, als die Abstimmung erfolgte: 1.700 Bundeswehrsoldaten warteten auf die parlamentarische Rückbestätigung. 42 SPD-Abgeordnete stimmten entgegen der Fraktionslinie für den Einsatz; 34 CDU/CSU-Abgeordnete stimmten dagegen. Seit diesem Tag sind Auslandseinsätze der Bundeswehr ohne vorherigen Bundestags-Beschluss verfassungswidrig — ein Kontrollrecht, das in keinem anderen NATO-Land so stark ausgeprägt ist.
1957: Das Ausgleichsmandat entsteht – ein Kompromiss mit 70 Jahren Sprengkraft
Das Ausgleichsmandat wurde 1957 ins Wahlrecht eingebaut, um die Verhältnismäßigkeit zu sichern: Wenn eine Partei mehr Direktmandate gewinnt, als ihr nach Zweitstimmen zustehen, bekommen andere Parteien Ausgleichsmandate. Klingt fair. Wird aber gefährlich, wenn eine Partei viele Direktmandate bei wenig Zweitstimmen hält (wie CSU 2021). Dann explodiert der Bundestag: 2021 waren es 736 Abgeordnete statt 598. Die Wahlrechtsreform 2023 schaffte Ausgleichsmandate ab. Ergebnis 2025: Exakt 630 Sitze. Aber: Manche Direktkandidaten zogen nicht ein. Das Konzept bleibt umstritten.
Häufige Fragen
Wie entscheidet der Bundestag normalerweise?
Die häufigsten Formen sind Handzeichen und Aufstehen/Sitzenbleiben. Bei politisch brisanten Themen wird namentlich abgestimmt. Den Hammelsprung gibt es nur in Ausnahmefällen.
Kann man sehen, wie einzelne Abgeordnete gestimmt haben?
Nur bei namentlichen Abstimmungen. Die Ergebnisse werden auf bundestag.de veröffentlicht. Bei Handzeichen-Abstimmungen ist das Stimmverhalten nicht individuell nachvollziehbar.
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