Kopftuchverbot: Wien und Rom trauen sich – Berlin diskutiert seit acht Jahren im Kreis
Kommentar von Stephan M. Czaja. Innerhalb einer einzigen Woche haben zwei europäische Regierungen entschieden, wie sie mit dem Kopftuch in Schulen umgehen wollen. Deutschland hat in derselben Zeit: nichts entschieden. Wieder nicht. Dieser Text ist kein Links-gegen-Rechts-Format – ich sage meine eigene Meinung, faktenbasiert, aber pointiert: Deutschland hat kein Neutralitätsproblem. Deutschland hat ein Entscheidungsproblem.
Österreich: zweiter Versuch nach der Niederlage vor Gericht
Seit dem 1. September 2026 gilt in Österreich ein neues Kopftuchverbot für Schülerinnen unter 14 Jahren an allen öffentlichen und privaten Schulen. Es ist bereits der zweite Anlauf: Ein erstes Verbot aus dem Herbst 2019 (für unter 10-Jährige) kassierte der Verfassungsgerichtshof im Dezember 2020 vollständig – weil das Gesetz explizit nur "islamische" Verhüllung nannte und damit gegen Gleichheitsgrundsatz und Religionsfreiheit verstieß. Die neue Version begründet das Verbot nicht mehr religiös-neutral, sondern über Kindeswohl und Entfaltungsfreiheit. Bei Verstößen drohen Eltern nach einem gestuften Verfahren (Gespräch → Schulbehörde → Jugendwohlfahrt) Geldstrafen zwischen 150 und 800 Euro.
Österreich hat das Problem nicht gelöst, sondern eine geschicktere Version des alten Problems gebaut: Eine neue Aufhebungsbeschwerde liegt bereits wieder beim Verfassungsgerichtshof. Das ist keine endgültige Lösung, wie es viele Schlagzeilen gerade verkaufen.
Italien: viel Ankündigung, wenig Substanz
Die Regierung von Giorgia Meloni kündigte Ende September 2026 ein Verbot von Burka und Nikab in Schulen an – ausdrücklich ohne das Hijab, das gewöhnliche Kopftuch, zu erwähnen. Damit bleibt das eigentliche gesellschaftliche Streitthema unberührt; verboten wird vor allem etwas, das in italienischen Klassenzimmern kaum vorkommt und teils schon seit einem Lombardei-Regionalbeschluss von 2015 (in der Praxis kaum durchgesetzt) untersagt war. Der politische Kontext: Wahlkampf gegen eine noch weiter rechts stehende Konkurrenzpartei ("National Future"), weniger eine kindswohlgetriebene Reform. Wer das als "Italien verbietet jetzt das Kopftuch" verkauft, hat den Gesetzestext nicht gelesen.
Deutschland: Warum es kein Bundesgesetz gibt – und wer es trotzdem immer wieder versucht
Ein bundesweites Schulverbot ist in Deutschland verfassungsrechtlich gar nicht möglich: Bildungspolitik liegt bei den 16 Ländern (Kulturhoheit der Länder). Die entscheidenden Leitplanken kommen aus Karlsruhe und Erfurt: Das Bundesverfassungsgericht erklärte 2015 ein pauschales Lehrerinnen-Kopftuchverbot für verfassungswidrig, das Bundesarbeitsgericht bestätigte 2020 diese Linie gegen Berlins Neutralitätsgesetz (Entschädigung: 5.159,88 Euro), 2023 wies Karlsruhe Berlins letzte Beschwerde ab. 2026 hat Berlin – als letztes Bundesland mit striktem Verbot – sein Neutralitätsgesetz entsprechend "gerichtsfest" gelockert.
Angestoßen wurde die Debatte auf Bundesebene immer wieder – von derselben Partei: Die AfD forderte ein Kopftuchverbot für Kinder 2018, 2020, 2023 und zuletzt am 16. April 2026 (Drucksache 21/5323). Jedes Mal wurde der Antrag in die Ausschüsse überwiesen, keiner kam je zur Abstimmung im Plenum. Gegen den jüngsten Antrag sprachen unter anderem Lamya Kaddor (Grüne) und Nicole Gohlke (Linke), für die Koalition Ellen Demuth und Ralph Edelhäußer (Union) sowie Saskia Esken (SPD).
Wo die Parteien stehen
- AfD: einzige Partei mit durchgängiger, wiederholter Forderung nach Verbot in Schulen/Kitas/öffentlichem Dienst.
- CDU/CSU: uneinheitlich – NRW-Fraktion für Neutralität im Gerichtssaal, Berlin-CDU 2026 an der Lockerung beteiligt.
- SPD: in Berlin über Jahre pro Verbot, 2026 Kurswechsel zur Lockerung.
- Grüne/Die Linke: fordern Abschaffung der Neutralitätsgesetze, sehen Verbote als Diskriminierung.
- FDP: historisch mit CDU/SPD für Verbot in Berlin, kein aktuelles bundesweites Programm-Statement.
- BSW: keine dokumentierte Position auffindbar.
Auflösung: kein Neutralitätsproblem, ein Entscheidungsproblem
Weder Österreichs neues Gesetz (schon wieder vor Gericht) noch Italiens Version (ohne Hijab de facto Show) sind eine Blaupause. Aber Deutschlands eigentliches Problem ist nicht fehlende Neutralität – es ist die systematische Weigerung der zuständigen 16 Landtage, das Thema selbst zu entscheiden, statt es Gericht für Gericht, Lehrerin für Lehrerin durchreichen zu lassen. Eine Regel, die bei jedem einzelnen Kopftuch neu vor Gericht verhandelt werden muss, ist keine Regel. Was du daraus machst, entscheidest du selbst.
Häufige Fragen
Seit 1. September 2026 für Schülerinnen unter 14 Jahren an allen öffentlichen und privaten Schulen. Ein erstes Verbot aus 2019 war im Dezember 2020 vom Verfassungsgerichtshof aufgehoben worden.
Nein. Meloni verbietet Burka und Nikab in Schulen – das gewöhnliche Kopftuch (Hijab) bleibt ausdrücklich unberührt.
Weil Schulpolitik Länderkompetenz ist (Kulturhoheit der Länder) – der Bund kann das gar nicht per Bundesgesetz regeln.
Die AfD, wiederholt: 2018, 2020, 2023 und zuletzt am 16. April 2026 (Drucksache 21/5323) – nie zur Abstimmung gebracht.
AfD durchgängig dafür, CDU/CSU uneinheitlich, SPD 2026 Kurswechsel zur Lockerung, Grüne/Linke gegen Verbote, FDP ohne klare Bundeslinie, BSW ohne dokumentierte Position.


