Wahlrechtsreform erklärt

Was du in diesem Video lernst

  • Die Reform 2023 hat den Bundestag auf 630 Sitze begrenzt — Schluss mit dem aufgeblähten 736-Sitze-Parlament
  • Abgeschafft: Überhang- und Ausgleichsmandate, die den Bundestag immer größer machten
  • Umstritten: Die Grundmandatsklausel wurde zunächst abgeschafft, vom BVerfG 2024 teilweise wiederhergestellt
  • Konsequenz: Der 21. Bundestag hat exakt 630 Sitze — zum ersten Mal wieder kleiner als der Vorgänger
  • Manche Direktkandidaten gewannen ihren Wahlkreis, zogen aber trotzdem nicht in den Bundestag ein

Der 20. Deutsche Bundestag hatte 736 Sitze — der größte je gewählte Bundestag. Grund: Das alte Wahlrecht produzierte massenhaft Überhang- und Ausgleichsmandate. Die Reform von 2023 schürzte den gordischen Knoten: Fortan gibt es maximal 630 Sitze, Direktmandate werden notfalls gestrichen. Das führte nach der Wahl 2025 zu einer historischen Premiere: Einige Direktkandidaten, die in ihrem Wahlkreis die Mehrheit gewannen, kamen trotzdem nicht in den Bundestag.

Zum Thema

Ausführlicher Ratgeber mit allen Details, Tabellen und FAQ: Ratgeber: Wahlrechtsreform 2023

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