Ungültige Stimmen — Wann ein Stimmzettel nicht zählt
Key-Facts
- Anteil: Typischerweise 0,5–1,5 % der abgegebenen Stimmen
- Erststimme 2021: ca. 369.000 ungültige (0,8 %)
- Zweitstimme 2021: ca. 226.000 ungültige (0,5 %)
- Wahlbeteiligung: Ungültige Stimmen zählen mit
- Sitzverteilung: Nur gültige Zweitstimmen relevant
Nicht jede Stimme, die bei einer Bundestagswahl abgegeben wird, fließt in das Ergebnis ein. Manche Stimmzettel werden als ungültig gewertet — sei es durch Fehler beim Ausfüllen, absichtliche Kennzeichnungen oder formale Mängel. Was genau einen Stimmzettel ungültig macht, wer darüber entscheidet und welche Auswirkungen ungültige Stimmen haben, erklärt dieser Ratgeber.
Wann ist eine Stimme ungültig?
Das Bundeswahlgesetz (§ 39) und die Bundeswahlordnung (§ 75) regeln die Ungültigkeit von Stimmen. Eine Stimme ist ungültig, wenn:
Kein amtlicher Stimmzettel: Nur der offizielle, vom Wahlvorstand ausgegebene Stimmzettel ist gültig. Kopien, selbst erstellte Zettel oder Stimmzettel aus einem anderen Wahlkreis zählen nicht.
Kein Kreuz gesetzt: Wer keinen Kandidaten und keine Partei ankreuzt, gibt eine ungültige Stimme ab. Ein leerer Stimmzettel wird als ungültig gewertet.
Mehr als ein Kreuz pro Stimme: Wer bei der Erststimme zwei Kandidaten oder bei der Zweitstimme zwei Parteien ankreuzt, macht die jeweilige Stimme ungültig. Wichtig: Erststimme und Zweitstimme werden getrennt bewertet. Eine ungültige Erststimme macht die Zweitstimme nicht automatisch ungültig.
Wählerwille nicht erkennbar: Wenn unklar ist, was der Wähler ankreuzen wollte (z. B. ein Kreuz genau zwischen zwei Feldern), ist die Stimme ungültig.
Zusätze oder Vorbehalte: Kommentare, Namen, Protestnachrichten oder Zeichnungen auf dem Stimmzettel machen ihn ungültig. Auch ein Kreuz mit dem Zusatz „unter Vorbehalt“ zählt nicht.
Beschädigter Stimmzettel: Ein Stimmzettel, der so beschädigt ist, dass der Wählerwille nicht mehr erkennbar ist, wird als ungültig gewertet.
Ungültige Stimmen bei den letzten Bundestagswahlen
| Bundestagswahl | Ungültige Erststimmen | Anteil | Ungültige Zweitstimmen | Anteil |
|---|---|---|---|---|
| 2009 | 634.385 | 1,4 % | 381.148 | 0,9 % |
| 2013 | 583.069 | 1,3 % | 286.783 | 0,6 % |
| 2017 | 586.726 | 1,2 % | 319.002 | 0,7 % |
| 2021 | 369.425 | 0,8 % | 226.145 | 0,5 % |
| 2025 | ca. 480.000 | ca. 1,0 % | ca. 290.000 | ca. 0,6 % |
Quelle: Bundeswahlleiter. Die Werte für 2025 sind vorläufig.
Absichtlich ungültig wählen — Protest oder verschenkt?
Manche Wähler geben bewusst einen leeren oder beschädigten Stimmzettel ab — als Ausdruck von Protest oder Unzufriedenheit mit allen Parteien. Rechtlich ist das völlig zulässig: Das Recht auf freie Wahl schließt das Recht ein, ungültig zu stimmen.
Politisch bleibt die Wirkung allerdings gering. Ungültige Stimmen werden in der öffentlichen Berichterstattung kaum beachtet, sie verändern nichts an der Sitzverteilung und werden von keiner Partei als Signal interpretiert. Faktisch haben sie denselben Effekt wie Nichtwählen — mit dem Unterschied, dass sie in der Wahlbeteiligung zählen.
Der Grenzfall: Wenn die Grenze zwischen gültig und ungültig fließt
Nicht jede Entscheidung des Wahlvorstands ist eindeutig. Tatsächlich gibt es eine ganze Kategorie von Fällen, in denen ein Kreuz „irgendwo zwischen“ zwei Feldern liegt, die Tintenfarbe uneinheitlich ist oder der Stimmzettel gefaltet war und das Kreuz sich leicht vervielfältigt hat. In diesen Fällen gilt der Grundsatz: Im Zweifel für die Gültigkeit (in dubio pro suffrago). Der Wahlvorstand muss versuchen, den Willersausdruck des Wählers zu ermitteln.
Konkrete Grenzfälle aus der Praxis:
- Durchgestrichenes Kreuz: Wenn ein Wähler zuerst eine Partei angekreuzt und dann dieses Kreuz durchgestrichen hat und ein anderes Kreuz gesetzt hat — ist das ungültig (zwei Kreuze) oder gültig (erkennbare Korrektur)? Nach Rechtsprechung: Wenn die Absicht eindeutig ist, gültig.
- Kreuz im falschen Feld: Ein Kreuz, das klar im Zweitstimmen-Feld steht, aber zufällig an der Grenze zum nächsten Partei-Eintrag: Die Position zählt, nicht die Nähe.
- Nationalität oder Kommentar im leeren Feld: Ein Wähler schreibt „Protest“ auf den Stimmzettel und setzt kein Kreuz: ungültig. Schreibt er „Protest“ und setzt ein korrektes Kreuz: gültig.
Ungültige Stimmen und die Fünf-Prozent-Hürde
Die Fünf-Prozent-Hürde berechnet sich nach den gültigen Zweitstimmen. Das hat eine mathematische Konsequenz: Wenn viele Wähler absichtlich ungültig stimmen, sinkt die Zahl der gültigen Stimmen — und damit die absolute Stimmanzahl, die eine Partei für den Einzug in den Bundestag benötigt. Bei 40 Millionen gültigen Stimmen sind 5% genau 2 Millionen. Bei 38 Millionen gültigen Stimmen sind 5% nur 1,9 Millionen. Für Kleinstparteien kann das einen Unterschied machen — theoretisch. In der Praxis ist der Effekt vernachlässigbar.
Wer entscheidet über die Gültigkeit?
Im Wahllokal entscheidet der Wahlvorstand über die Gültigkeit jedes Stimmzettels. Bei Zweifeln stimmt der Wahlvorstand (bestehend aus Wahlvorsteher, Schriftführer und Beisitzern) ab. Im Zweifel gilt der Grundsatz: Im Zweifel für die Gültigkeit. Ein leicht versetztes Kreuz, das dennoch eindeutig einem Feld zugeordnet werden kann, wird als gültig gewertet.
Gegen die Entscheidung kann nach der Wahl Wahleinspruch beim Bundestag eingelegt werden. Der Wahlprüfungsausschuss prüft solche Einsprüche und kann im Extremfall eine Teilwiederholung der Wahl anordnen.
22. September 2002: 6.027 Stimmen Vorsprung — und 275.000 ungültige Zweitstimmen
Die knappste Bundestagswahl der deutschen Geschichte endete mit einem Vorsprung von 6.027 Stimmen für die SPD gegenüber CDU/CSU. Gleichzeitig gab es bei dieser Wahl rund 275.000 ungültige Zweitstimmen. Das bedeutet: Die Zahl der Stimmzettel, die gar nicht gewertet wurden, war 46-mal größer als der entscheidende Abstand zwischen den Führenden. Wären nur 3.014 der ungültigen Stimmen stattdessen gültig für die CDU/CSU abgegeben worden — Gerhard Schröder hätte verloren. Der Wahlprüfungsausschuss des Bundestags wurde nach der Wahl mit mehreren Einsprüchen befasst, die auf die knappe Marge hinwiesen. Keine Fälschungen wurden festgestellt — nur 275.000 Wähler, die einen leeren Stimmzettel eingeworfen oder ihren Willen so unklar formuliert hatten, dass keine Wertung möglich war. Für die Statistik: Bei der Bundestagswahl 2002 waren die ungültigen Stimmen rechnerisch stärker als die FDP (7,4%), die PDS (4,0%) und fast alle Kleinparteien zusammen.
Bundestagswahl 2025: Rund 480.000 ungültige Erststimmen — und was dahintersteckt
Bei der Bundestagswahl am 23. Februar 2025 gaben nach vorläufigen Zahlen rund 480.000 Wählerinnen und Wähler eine ungültige Erststimme ab (ca. 1,0 %), bei der Zweitstimme waren es rund 290.000 (ca. 0,6 %). Ein Teil der ungültigen Stimmen ist auf das neue Wahlrecht zurückzuführen: Erstmals fielen einige Direktmandate weg, obwohl die Kandidaten gewonnen hatten — was in einzelnen Wahlkreisen zu Unsicherheit beim Ausfüllen führte. Außerdem riefen einzelne Gruppierungen im Netz gezielt zur ungültigen Stimmabgabe als Protestform auf. Der Bundeswahlleiter bestätigte, dass keine systematischen Fälschungen festgestellt wurden. Die Zahlen lagen leicht über dem Niveau von 2021 (369.000 bzw. 226.000), aber unter den Spitzenwerten von 2009.
Häufige Fragen
Wann ist eine Stimme bei der Bundestagswahl ungültig?
Eine Stimme ist ungültig, wenn der Stimmzettel nicht amtlich ist, kein Kreuz gesetzt wurde, mehr als ein Kreuz pro Stimme gesetzt wurde, der Wählerwille nicht eindeutig erkennbar ist oder Zusätze vermerkt sind.
Wie viele ungültige Stimmen gibt es bei Bundestagswahlen?
Bei der Bundestagswahl 2021 waren rund 0,8 % der Erststimmen und 0,5 % der Zweitstimmen ungültig. Das entspricht etwa 369.000 ungültigen Erststimmen und 226.000 ungültigen Zweitstimmen.
Zählen ungültige Stimmen zur Wahlbeteiligung?
Ja. Ungültige Stimmen werden bei der Berechnung der Wahlbeteiligung mitgezählt. Sie fließen aber nicht in die Berechnung der Sitzverteilung ein — die Fünf-Prozent-Hürde bezieht sich auf die gültigen Zweitstimmen.
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