So entsteht ein Gesetz
Key-Facts
- Initiativrecht: Bundesregierung, Bundestag (Fraktion/5 %), Bundesrat
- Drei Lesungen: Vorstellung, Detailabstimmung, Schlussabstimmung
- Bundesrat: Mitwirkung bei allen Gesetzen, Zustimmung bei ca. 35–45 %
- Vermittlungsausschuss: Bei Uneinigkeit zwischen Bundestag und Bundesrat
- Ausfertigung: Durch den Bundespräsidenten, Verkündung im Bundesgesetzblatt
Wie wird aus einer politischen Idee ein geltendes Gesetz? Das Gesetzgebungsverfahren in Deutschland ist ein mehrstufiger Prozess, der Bundestag, Bundesrat, Bundesregierung und Bundespräsident einbezieht. Es soll sicherstellen, dass Gesetze gründlich geprüft, demokratisch legitimiert und rechtsstaatlich einwandfrei sind.
Schritt 1: Die Gesetzesinitiative
Am Anfang steht der Gesetzentwurf. Das Initiativrecht liegt bei drei Verfassungsorganen:
- Bundesregierung: Die meisten Gesetze werden von der Bundesregierung eingebracht. Ministerien erarbeiten die Entwürfe, das Kabinett beschließt sie. Regierungsentwürfe gehen zunächst an den Bundesrat zur Stellungnahme.
- Bundestag: Eine Fraktion oder mindestens 5 % der Abgeordneten können einen Gesetzentwurf einbringen. Diese „Initiativgesetze“ werden direkt im Bundestag beraten.
- Bundesrat: Auch die Länderkammer kann Gesetze initiieren. Bundesratsentwürfe werden der Bundesregierung zur Stellungnahme übermittelt.
Schritt 2: Die drei Lesungen im Bundestag
Jeder Gesetzentwurf durchläuft im Bundestag drei Lesungen. Details dazu finden Sie im Ratgeber Erste, zweite, dritte Lesung.
| Lesung | Inhalt | Abstimmung |
|---|---|---|
| 1. Lesung | Vorstellung und allgemeine Aussprache; Überweisung an Ausschüsse | Keine Sachentscheidung |
| 2. Lesung | Detailberatung: Abstimmung über einzelne Paragrafen und Änderungsanträge | Einzelabstimmungen |
| 3. Lesung | Schlussaussprache und Gesamtabstimmung | Annahme oder Ablehnung des Gesetzes |
Schritt 3: Ausschussberatung
Zwischen der ersten und zweiten Lesung findet die eigentliche inhaltliche Arbeit statt: Der federführende Ausschuss und beteiligte Ausschüsse beraten den Entwurf im Detail. Sie hören Sachverständige an, prüfen Alternativen und erarbeiten Änderungsempfehlungen. In dieser Phase findet auch Lobbyarbeit statt.
Schritt 4: Beteiligung des Bundesrats
Nach der Verabschiedung durch den Bundestag geht das Gesetz an den Bundesrat. Dieser hat je nach Gesetzestyp unterschiedliche Möglichkeiten:
- Zustimmungsgesetz: Der Bundesrat muss ausdrücklich zustimmen. Verweigert er die Zustimmung, kann der Vermittlungsausschuss angerufen werden.
- Einspruchsgesetz: Der Bundesrat kann Einspruch einlegen, den der Bundestag mit absoluter Mehrheit überstimmen kann.
Schritt 5: Ausfertigung und Verkündung
Das verabschiedete Gesetz wird dem Bundespräsidenten zur Ausfertigung vorgelegt. Dieser prüft das Gesetz auf formale Verfassungsmäßigkeit (ob das Verfahren korrekt war) und unterzeichnet es. Anschließend wird das Gesetz im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und tritt zu dem im Gesetz genannten Zeitpunkt in Kraft.
Statistik: Gesetze pro Legislaturperiode
| Legislaturperiode | Verabschiedete Gesetze (ca.) | Davon Regierungsentwürfe |
|---|---|---|
| 17. BT (2009–2013) | 553 | Ca. 80 % |
| 18. BT (2013–2017) | 555 | Ca. 80 % |
| 19. BT (2017–2021) | 548 | Ca. 75 % |
| 20. BT (2021–2025) | Ca. 500 | Ca. 80 % |
Quelle: Deutscher Bundestag, Statistik der Gesetzgebung.
Acht Jahre Verzögerung: Das Gleichberechtigungsgesetz und die verspasste Frist
Artikel 3 Abs. 2 des Grundgesetzes trat am 23. Mai 1949 in Kraft: „Männer und Frauen sind gleichberechtigt.“ Gleichzeitig sah Artikel 117 GG vor, dass entgegenstehendes Recht bis spätestens 31. März 1953 anzupassen sei. Der Bundestag verpasste diese Frist. Ergebnis: Hunderte Paragraphen des Bürgerlichen Gesetzbuches — die dem Mann das Entscheidungsrecht über den Beruf der Ehefrau, ihre Vermögensverwaltung und das Aufenthaltsbestimmungsrecht gaben — waren ab April 1953 formal verfassungswidrig, aber weiterhin in Kraft. Gerichte mussten im Einzelfall entscheiden, ob das alte Recht noch anwendbar war. Am 18. Juni 1957 verabschiedete der Bundestag endlich das Gleichberechtigungsgesetz — acht Jahre und zwei Monate nach dem Grundgesetz, vier Jahre und drei Monate nach der abgelaufenen Frist. Es war ein einzigartiger Fall, in dem das Gesetzgebungsverfahren nicht versagte, sondern schlicht nicht stattfand — mit realen Konsequenzen für Millionen Frauen.
2025: Das Sondervermögen – ein Gesetzgebungsverfahren in 48 Stunden
Im Februar 2025, kurz vor der Konstituierung des 21. Bundestags, verabschiedete der noch amtierende 20. Bundestag ein 500-Milliarden-Euro-Sondervermögen für Infrastruktur und Verteidigung — mit Zwei-Drittel-Mehrheit und damit als Verfassungsänderung. Das Gesetzgebungsverfahren wurde bewusst im alten Bundestag abgeschlossen, weil im neuen 21. Bundestag eine Zwei-Drittel-Mehrheit ohne die AfD kaum möglich gewesen wäre. Ein strategisch geplantes Gesetzgebungsverfahren: Die Wahl des richtigen Parlaments zum richtigen Zeitpunkt entschied über das Ergebnis.
Häufige Fragen
Wer darf in Deutschland Gesetze einbringen?
Gesetzentwürfe können von der Bundesregierung, aus der Mitte des Bundestages (Fraktion oder 5 % der Abgeordneten) oder vom Bundesrat eingebracht werden. Die meisten Gesetze gehen auf Regierungsentwürfe zurück.
Was sind die drei Lesungen im Bundestag?
In der ersten Lesung wird der Entwurf vorgestellt und debattiert. In der zweiten Lesung wird über einzelne Artikel und Änderungsanträge abgestimmt. In der dritten Lesung erfolgt die Schlussabstimmung.
Was ist ein Zustimmungsgesetz?
Ein Zustimmungsgesetz benötigt die ausdrückliche Zustimmung des Bundesrats. Dies gilt für Gesetze, die die Länderinteressen wesentlich berühren. Etwa 35–45 % aller Bundesgesetze sind zustimmungspflichtig.
Wie lange dauert ein Gesetzgebungsverfahren?
Die Dauer variiert stark. Eilgesetze können in wenigen Wochen verabschiedet werden, komplexe Reformvorhaben benötigen oft Monate oder sogar Jahre. Im Durchschnitt dauert das Verfahren etwa 6–9 Monate.
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