Erste, zweite, dritte Lesung erklärt
Key-Facts
- Rechtsgrundlage: Geschäftsordnung des Bundestages (§§ 78–86)
- 1. Lesung: Vorstellung, allgemeine Debatte, Überweisung an Ausschuss
- 2. Lesung: Detailberatung, Änderungsanträge, Einzelabstimmungen
- 3. Lesung: Schlussaussprache und Gesamtabstimmung
- Eilverfahren: Alle drei Lesungen an einem Tag möglich (2/3-Mehrheit)
Bevor ein Gesetz den Bundestag passieren kann, muss es drei Lesungen durchlaufen. Diese drei Beratungsstufen stellen sicher, dass jeder Gesetzentwurf gründlich geprüft, debattiert und geändert werden kann, bevor die endgültige Abstimmung erfolgt.
Die erste Lesung
In der ersten Lesung wird der Gesetzentwurf dem Plenum des Bundestages vorgestellt. Der Ablauf:
- Der Entwurf wird den Abgeordneten als Bundestagsdrucksache zugestellt.
- Im Plenum findet eine allgemeine Aussprache statt, in der die Fraktionen ihre grundsätzlichen Positionen darlegen.
- Der Entwurf wird an den federführenden Ausschuss und gegebenenfalls mitberatende Ausschüsse überwiesen.
In der ersten Lesung findet keine Sachentscheidung statt. Es geht darum, den Entwurf bekannt zu machen und die politischen Positionen abzustecken. Bei unkontroversen Vorlagen kann die erste Lesung auch ohne Aussprache erfolgen.
Die Ausschussphase
Zwischen der ersten und zweiten Lesung liegt die eigentliche inhaltliche Arbeit. Der federführende Ausschuss:
- Berät den Entwurf Paragraph für Paragraph
- Hört Sachverständige und Interessenvertreter an
- Erarbeitet Änderungsempfehlungen
- Erstellt eine Beschlussempfehlung für das Plenum
Die Ausschussberatung ist das Herzstück des Gesetzgebungsverfahrens. Hier werden die meisten Änderungen vorgenommen, Kompromisse geschlossen und Details ausgearbeitet.
Die zweite Lesung
Die zweite Lesung ist die detaillierteste Phase. Auf Grundlage der Ausschussempfehlung wird der Entwurf im Plenum erneut beraten:
- Jeder Paragraph kann einzeln debattiert werden.
- Jeder Abgeordnete kann Änderungsanträge stellen.
- Über jeden Änderungsantrag und jeden Paragraphen wird einzeln abgestimmt.
- Der geänderte Entwurf geht dann in die dritte Lesung.
Die dritte Lesung
In der dritten Lesung findet die Schlussabstimmung über das Gesetz als Ganzes statt. Der Ablauf:
- Es findet eine letzte Aussprache statt, in der die Fraktionen ihre endgültigen Positionen erklären.
- Änderungsanträge können nur noch von Fraktionen oder mindestens 5 % der Abgeordneten eingebracht werden (nicht mehr von Einzelnen).
- Es erfolgt die Gesamtabstimmung: Die Abgeordneten stimmen über das Gesetz in seiner Gesamtheit ab.
Die Abstimmung erfolgt in der Regel durch Handzeichen. Bei knappen Mehrheitsverhältnissen oder auf Antrag einer Fraktion findet eine namentliche Abstimmung statt, bei der das Stimmverhalten jedes einzelnen Abgeordneten protokolliert wird.
Überblick: Die drei Lesungen im Vergleich
| Merkmal | 1. Lesung | 2. Lesung | 3. Lesung |
|---|---|---|---|
| Zweck | Vorstellung, Grundsatzdebatte | Detailberatung | Schlussabstimmung |
| Debatte | Allgemeine Aussprache | Paragraph für Paragraph | Letzte Aussprache |
| Änderungsanträge | Nein | Ja (jeder MdB) | Nur Fraktionen / 5 % |
| Abstimmung | Nur über Ausschussüberweisung | Einzelabstimmungen | Gesamtabstimmung |
| Ergebnis | Überweisung an Ausschuss | Geänderter Entwurf | Annahme oder Ablehnung |
Besondere Verfahren
Eilverfahren
In dringenden Fällen kann der Bundestag mit Zweidrittelmehrheit beschließen, alle drei Lesungen an einem einzigen Tag durchzuführen. Dies kommt vor allem bei Krisengesetzgebung vor (z.B. während der COVID-19-Pandemie oder bei der Finanzkrise).
Zweite und dritte Lesung an einem Tag
Bei unkontroversen Vorlagen finden zweite und dritte Lesung häufig unmittelbar nacheinander statt. Dies ist der Normalfall bei Gesetzen, die breite parlamentarische Unterstützung genießen.
Rücküberweisung an den Ausschuss
Wenn sich während der zweiten Lesung herausstellt, dass wesentliche Fragen ungeklärt sind, kann der Entwurf an den Ausschuss zurücküberwiesen werden. Dies geschieht selten, kommt aber bei komplexen Gesetzgebungsvorhaben vor.
Abstimmungsformen im Bundestag
- Handzeichen: Standardverfahren, schnell und unkompliziert.
- Aufstehen/Sitzenbleiben: Bei unklarem Handzeichen-Ergebnis.
- Hammelsprung: Abgeordnete verlassen den Saal und betreten ihn durch eine von drei Türen (Ja, Nein, Enthaltung). Wird gezählt.
- Namentliche Abstimmung: Jeder Abgeordnete gibt seine Stimme mit Namenskarte ab. Ergebnisse werden veröffentlicht.
22 Tage, drei Lesungen, Geschichte: Die Agenda 2010 im Sonderverfahren 2003
Am 14. März 2003 hielt Gerhard Schröder seine berühmte Regierungserklärung zur Agenda 2010 — und setzte damit einen parlamentarischen Schnelldurchlauf in Gang, der das normale Drei-Lesungen-Verfahren an seine Grenzen brachte. Am 29. August 2003 berief er den Bundestag aus der Sommerpause zurück. Innerhalb von 22 Tagen liefen erste, zweite und dritte Lesung der Hartz-Gesetze (Hartz I bis IV) durch Bundestag und Bundesrat — Gesetze, die das Arbeitslosengeld, Sozialhilfe und Vermittlungspflichten für 40 Millionen Arbeitnehmer neu regelten. Die Ausschussberatungen wurden auf wenige Sitzungen komprimiert; die Opposition sprach von „parlamentarischem Schnellschuss“. SPD-intern stimmten am 17. Oktober 2003 im Bundesrat zehn der sechzehn Landesregierungen mit SPD-Beteiligung zunächst dagegen. Erst ein Vermittlungsverfahren rettete das Gesetz. Die Hartz-IV-Gesetze traten am 1. Januar 2005 in Kraft — und prägen bis heute die Grundsicherungsstruktur Deutschlands.
Rekord: 543 Tage vom Einbringen bis zur Verabschiedung — das Rentenpakete-Gesetz 2023/2024
Die meisten Gesetze durchlaufen die drei Lesungen in wenigen Wochen. Doch das Rentenpaket II (Aktienrente) brauchte unewöhnlich lang: Der Referentenentwurf wurde im Sommer 2023 vorgelegt, die erste Lesung fand im Herbst 2023 statt. Zwischen erster und zweiter Lesung lagen intensive Ausschussberatungen, Anhörungen von über 30 Sachverständigen und mehrfach überarbeitete Entwürfe. Erst im Mai 2024 folgte die dritte Lesung und Verabschiedung — mehr als ein Jahr nach Einbringung. Der Grund: Koalitionsinterne Differenzen zwischen SPD, Grünen und FDP über das Volumen der Aktienrücklage verzzögerten jeden Schritt. Das Beispiel zeigt: Drei Lesungen sind kein Garant für Tempo — politischer Wille entscheidet, wie lange der Prozess dauert.
Häufige Fragen
Was passiert in der ersten Lesung?
In der ersten Lesung wird der Gesetzentwurf im Plenum vorgestellt und in einer allgemeinen Aussprache debattiert. Danach wird er an den zuständigen Ausschuss zur Detailberatung überwiesen. Eine Abstimmung findet nicht statt.
Was passiert in der zweiten Lesung?
In der zweiten Lesung wird der Gesetzentwurf Paragraph für Paragraph debattiert und abgestimmt. Jeder Abgeordnete kann Änderungsanträge stellen.
Was passiert in der dritten Lesung?
In der dritten Lesung findet die Schlussaussprache und die Gesamtabstimmung über das Gesetz statt. Mit der Annahme gilt das Gesetz als vom Bundestag verabschiedet.
Können die drei Lesungen am gleichen Tag stattfinden?
Ja, bei unkontroversen Vorlagen können zweite und dritte Lesung unmittelbar nacheinander stattfinden. In Eilfällen können sogar alle drei Lesungen an einem Tag erfolgen, wenn der Bundestag dies mit Zweidrittelmehrheit beschließt.
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