Briefwahl beantragen — Schritt-für-Schritt-Anleitung
Key-Facts
- Antragswege: Online, per Post, per E-Mail oder persönlich
- Voraussetzung: Eintrag im Wählerverzeichnis (automatisch bei Meldung)
- Frist: Spätestens Freitag vor der Wahl, 18:00 Uhr
- Kein Grund nötig: Jeder darf ohne Begründung per Brief wählen
- Rückversand: Innerhalb Deutschlands portofrei
Die Briefwahl ist die bequemste Möglichkeit, an einer Bundestagswahl teilzunehmen, ohne am Wahltag persönlich im Wahllokal erscheinen zu müssen. Seit 2008 kann jeder Wahlberechtigte ohne Angabe von Gründen die Briefwahl beantragen. Bei der Bundestagswahl 2021 nutzten 47,3 Prozent aller Wähler diesen Weg. Die Beantragung ist unkompliziert — vorausgesetzt, man kennt den Ablauf und beachtet die Fristen.
Schritt 1: Wahlbenachrichtigung abwarten
Spätestens 21 Tage vor der Wahl erhält jeder Wahlberechtigte eine Wahlbenachrichtigung per Post. Dieses Dokument enthält die Adresse des Wahllokals, die Wahlkreisnummer und — in den meisten Gemeinden — einen Antrag auf Briefwahl auf der Rückseite oder einen QR-Code für den Online-Antrag.
Wer keine Wahlbenachrichtigung erhält, obwohl er wahlberechtigt ist und am Hauptwohnsitz gemeldet ist, sollte umgehend bei der Gemeindeverwaltung nachfragen. Die Benachrichtigung ist keine Voraussetzung für die Briefwahl — der Antrag kann auch ohne sie gestellt werden.
Schritt 2: Briefwahl beantragen
Es gibt mehrere Wege, die Briefwahlunterlagen zu beantragen:
Online-Antrag
Die meisten Gemeinden bieten ein Online-Formular an. Der Link findet sich auf der Wahlbenachrichtigung, auf der Website der Gemeinde oder über den QR-Code. Man gibt seinen Namen, das Geburtsdatum und die Adresse ein, an die die Unterlagen geschickt werden sollen. Der Online-Antrag ist der schnellste und einfachste Weg.
Per Post
Auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung befindet sich in der Regel ein vorgedruckter Antrag. Diesen ausfüllen, ausschneiden und an die Gemeindeverwaltung senden. Alternativ genügt ein formloser Brief mit Name, Geburtsdatum, Anschrift und der Bitte um Briefwahlunterlagen.
Per E-Mail oder Fax
Viele Gemeinden akzeptieren den Antrag auch per E-Mail oder Fax. Ein Scan oder Foto des ausgefüllten Antragsformulars reicht in der Regel aus. Telefonisch ist die Beantragung aus Sicherheitsgründen nicht möglich.
Persönlich
Man kann die Briefwahlunterlagen auch persönlich im Rathaus oder Bürgeramt abholen und dort sofort ausfüllen und abgeben (sogenannte Sofortwahl). Dafür wird der Personalausweis benötigt.
| Antragsweg | Bearbeitungszeit | Benötigte Unterlagen | Empfehlung |
|---|---|---|---|
| Online | 1–3 Werktage (Postweg) | Wahlbenachrichtigung oder persönliche Daten | Schnellster Weg |
| Per Post | 3–7 Werktage | Ausgefüllter Antrag | Rechtzeitig absenden |
| E-Mail/Fax | 1–3 Werktage (Postweg) | Scan des Antrags | Abhängig von Gemeinde |
| Persönlich | Sofort | Personalausweis | Für Last-Minute-Anträge |
Schritt 3: Unterlagen erhalten und ausfüllen
Die Briefwahlunterlagen kommen per Post und enthalten: den Stimmzettel für den eigenen Wahlkreis, einen blauen Stimmzettelumschlag, einen roten Wahlbriefumschlag mit vorgedruckter Rücksendeadresse, den Wahlschein mit eidesstattlicher Versicherung sowie eine bebilderte Anleitung.
Der Ablauf: Den Stimmzettel ausfüllen (jeweils ein Kreuz für Erststimme und Zweitstimme), in den blauen Umschlag stecken und zukleben. Die eidesstattliche Versicherung auf dem Wahlschein unterschreiben (sehr wichtig — ohne Unterschrift ist die Stimme ungültig). Wahlschein und blauen Umschlag in den roten Wahlbriefumschlag legen, zukleben und abschicken.
Schritt 4: Wahlbrief rechtzeitig zurücksenden
Der rote Wahlbriefumschlag muss spätestens am Wahltag bis 18:00 Uhr bei der zuständigen Gemeinde eingegangen sein. Innerhalb Deutschlands ist der Versand portofrei — der Freiumschlag ist bereits frankiert. Die Deutsche Post empfiehlt den Versand spätestens am Mittwoch vor der Wahl.
Alternativ kann der Wahlbrief in den Briefkasten der Gemeinde eingeworfen werden, der häufig vor dem Rathaus steht. Diese Möglichkeit ist besonders dann sinnvoll, wenn die Postlaufzeit knapp werden könnte.
Sonderfälle und Häufige Fehler
Briefwahl aus dem Ausland
Deutsche Staatsangehörige, die im Ausland leben, können per Briefwahl an der Bundestagswahl teilnehmen. Sie müssen sich rechtzeitig ins Wählerverzeichnis eintragen lassen (formloser Antrag bis spätestens 21 Tage vor der Wahl) und ausreichend Zeit für den internationalen Postversand einplanen. Das Porto für den Rückversand aus dem Ausland trägt der Wähler selbst.
Typische Fehler vermeiden
Die häufigsten Fehler bei der Briefwahl: Vergessene Unterschrift auf dem Wahlschein (Stimme wird ungültig), falscher Umschlag verwendet, Stimmzettel nicht im blauen Umschlag eingelegt (Wahlgeheimnis verletzt), oder der Wahlbrief kommt zu spät an. Ein sorgfältiges Befolgen der beiliegenden Anleitung verhindert die meisten Fehler.
3,2 Millionen Anträge in einer Woche: Der Briefwahl-Kollaps 2021
In der Woche vor der Bundestagswahl am 26. September 2021 gingen allein in Bayern 3,2 Millionen Briefwahlanträge ein. In München, Hamburg und Berlin mussten Druckereien rund um die Uhr produzieren; mehrere Gemeinden meldeten vorübergehend Versorgungsengpässe bei Stimmzetteln. Bundesweit beantragten 26,9 Millionen Menschen Briefwahl — 47,3 Prozent aller abgegebenen Stimmen, nahezu doppelt so viele wie 2017 (12,7 Millionen). In drei Berliner Bezirken kamen Wahlbriefe so spät an, dass Wähler kurzerhand zum Wahllokal fuhren — mit bereits angekreuztem Briefwahlzettel in der Tasche, den sie nicht mehr einwerfen konnten. Rechtlich ungültig, praktisch ein Dilemma. Der Bundeswahlleiter sprach von „operativen Grenzbelastungen“, die beim nächsten Mal eine vollständig digitale Briefwahl-Beantragung erfordern könnten. Die Reform ist bis heute (2025) nicht umgesetzt.
1949: Wahlgeheimnis – von der offenen Abstimmung zur geheimen Wahlkabine
Das Wahlgeheimnis ist ein Grundrecht: Art. 38 GG garantiert "allgemein, unmittelbar, frei, gleich und geheim". Das "geheim" war in Deutschland vor 1918 keine Selbstverständlichkeit: Im Kaiserreich wurden in manchen Regionen Stimmen öffentlich abgegeben. Heute: Die Wahlkabine ist Pflicht. Ein Wahlhelfer, der hineinsieht, verletzt das Wahlgeheimnis. Briefwahl ist das sensible Gegenteil: Die Stimmabgabe passiert privat, ohne Kabine. Wahlpflicht-Diskussionen prallen immer am Wahlgeheimnis ab: Wie erzwingen, was geheim sein muss?
Häufige Fragen
Wie beantrage ich die Briefwahl?
Sie können die Briefwahl online, per Post, per E-Mail oder persönlich bei Ihrer Gemeinde beantragen. Auf der Wahlbenachrichtigung finden Sie in der Regel einen QR-Code oder ein Formular für den Antrag.
Bis wann kann ich die Briefwahl beantragen?
Der Antrag muss spätestens am Freitag vor dem Wahltag bis 18:00 Uhr bei der Gemeinde eingehen. In Ausnahmefällen (plötzliche Erkrankung) ist eine Beantragung bis Wahltag 15:00 Uhr möglich.
Brauche ich einen Grund für die Briefwahl?
Nein. Seit 2008 kann jeder Wahlberechtigte ohne Angabe von Gründen die Briefwahl beantragen. Ein besonderer Verhinderungsgrund ist nicht mehr erforderlich.
Kann ich trotz Briefwahl noch im Wahllokal wählen?
Ja, mit dem Wahlschein können Sie in einem beliebigen Wahllokal Ihres Wahlkreises wählen. Haben Sie den Wahlbrief bereits abgeschickt, ist eine erneute Stimmabgabe jedoch nicht möglich und strafbar.
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