Diäten der Abgeordneten — Was verdienen Bundestagsabgeordnete?
Key-Facts: Abgeordnetenentschädigung
- Monatliche Diät (brutto): 11.227,20 € (Stand Juli 2025)
- Kostenpauschale (steuerfrei): 4.725,48 € monatlich
- Mitarbeiterpauschale: Bis zu 23.205 € monatlich für Büro und Personal
- Pension: 2,5% pro Mandatsjahr, max. 65% der Diät
- Anpassung: Automatisch gekoppelt an die Lohnentwicklung (seit 2014)
- Rechtsgrundlage: Art. 48 Abs. 3 Grundgesetz, Abgeordnetengesetz
11.227 Euro — zu viel oder zu wenig? Die Antwort hängt davon ab, wen Sie fragen. Für einen Arbeitnehmer mit Durchschnittseinkommen wirkt das Grundgehalt eines Bundestagsabgeordneten komfortabel. Für einen Topjuristen oder Unternehmensberater, der in die Politik wechselt, ist es ein finanzieller Abstieg. Dieses Spannungsfeld prägt die Debatte über Abgeordnetenentschädigung seit Jahrzehnten — und eine Lösung, die alle zufriedenstellt, gibt es nicht.
Kaum ein Thema sorgt in der politischen Debatte so zuverlässig für Kontroversen wie die Diäten der Bundestagsabgeordneten. Das Wort „Diäten“ stammt vom lateinischen dies (Tag) und bezeichnete ursprünglich ein Tagegeld für Parlamentarier. Heute umfasst die Abgeordnetenentschädigung ein komplexes System aus Grundgehalt, Pauschalen, Sachleistungen und Altersversorgung.
Das Grundgesetz schreibt in Artikel 48, Absatz 3 vor, dass Abgeordnete Anspruch auf eine „angemessene, ihre Unabhängigkeit sichernde Entschädigung“ haben. Was „angemessen“ bedeutet, ist Gegenstand stetiger Diskussionen.
Die einzelnen Bestandteile der Vergütung
Die Gesamtvergütung eines Bundestagsabgeordneten besteht aus mehreren Bausteinen. Die folgende Tabelle gibt einen Überblick:
| Bestandteil | Betrag (monatlich) | Steuerpflichtig | Zweck |
|---|---|---|---|
| Abgeordnetenentschädigung (Diät) | 11.227,20 € | Ja | Grundvergütung, orientiert an Richterbesoldung R6 |
| Kostenpauschale | 4.725,48 € | Nein | Zweitwohnung Berlin, Wahlkreisbüro, Fahrten, Repräsentation |
| Mitarbeiterpauschale | bis 23.205 € | Kein persönliches Einkommen | Gehalt für Mitarbeiter (Büro Berlin + Wahlkreis) |
| Sachleistungen | variabel | — | Büroausstattung, IT, BahnCard 100, Inlandsflüge |
| Altersversorgung | Anwartschaft | Später steuerpflichtig | 2,5% der Diät pro Mandatsjahr |
In Summe stehen einem Abgeordneten also deutlich mehr als die reine Diät zur Verfügung. Allerdings ist die Mitarbeiterpauschale kein persönliches Einkommen — sie fließt direkt an die Beschäftigten im Abgeordnetenbüro.
Wie hat sich die Diät entwickelt?
Die Entwicklung der Abgeordnetenentschädigung zeigt einen stetigen Aufwmärtstrend, der sich an der allgemeinen Lohnentwicklung orientiert:
| Jahr | Monatliche Diät | Veränderung |
|---|---|---|
| 2000 | 6.878 € | — |
| 2005 | 7.009 € | +1,9% |
| 2010 | 7.668 € | +9,4% |
| 2015 | 9.082 € | +18,4% |
| 2020 | 10.083 € | +11,0% |
| 2023 | 10.591 € | +5,0% |
| 2025 | 11.227 € | +6,0% |
Seit der Reform von 2014 müssen die Abgeordneten nicht mehr selbst über ihre Gehaltserhöhung abstimmen. Stattdessen wird die Diät automatisch an den Nominallohnindex des Statistischen Bundesamtes angepasst. Diese Änderung sollte die öffentliche Kritik an der „Selbstbedienung“ entschärfen.
Historische Entwicklung seit 1949
Die Abgeordnetenentschädigung hat sich seit der Gründung der Bundesrepublik enorm verändert. Die folgende Tabelle zeigt die Entwicklung im historischen Kontext — vom bescheidenen Tagegeld der Nachkriegszeit bis zur heutigen Entschädigung:
| Jahr | Monatliche Diät | Währung | Durchschnittseinkommen (Vergleich) | Faktor |
|---|---|---|---|---|
| 1949 | 600 | DM | ca. 250 DM | 2,4x |
| 1958 | 1.500 | DM | ca. 500 DM | 3,0x |
| 1968 | 2.500 | DM | ca. 1.000 DM | 2,5x |
| 1977 | 7.500 | DM | ca. 2.800 DM | 2,7x |
| 1990 | 11.300 | DM | ca. 3.500 DM | 3,2x |
| 2000 | 6.878 | Euro | ca. 2.550 € | 2,7x |
| 2005 | 7.009 | Euro | ca. 2.700 € | 2,6x |
| 2010 | 7.668 | Euro | ca. 2.950 € | 2,6x |
| 2015 | 9.082 | Euro | ca. 3.200 € | 2,8x |
| 2020 | 10.083 | Euro | ca. 3.550 € | 2,8x |
| 2023 | 10.591 | Euro | ca. 3.750 € | 2,8x |
| 2025 | 11.227 | Euro | ca. 3.900 € | 2,9x |
Die Tabelle zeigt: Das Verhältnis zwischen Abgeordnetenentschädigung und Durchschnittseinkommen liegt seit Jahrzehnten relativ stabil beim 2,5- bis 3-fachen des durchschnittlichen Bruttoeinkommens. In den Anfangsjahren der Bundesrepublik war die Diät eher bescheiden — viele Abgeordnete betrachteten ihr Mandat als Ehrenamt mit Aufwandsentschädigung. Erst mit der Professionalisierung des Parlaments in den 1970er-Jahren näherte sich die Vergütung dem heutigen Niveau an.
Warum Diäten ein Reizthema sind
Die Abgeordnetenentschädigung sorgt regelmäßig für öffentliche Empörung — oft zu Unrecht, manchmal berechtigt. Drei Fakten, die in der Debatte häufig übersehen werden:
- Kein Arbeitsvertrag: Abgeordnete sind keine Arbeitnehmer. Sie haben keinen Kündigungsschutz, keine Lohnfortzahlung bei Krankheit, kein Elterngeld und keinen Betriebsrat. Ihr „Arbeitsvertrag“ verlängert sich nur durch Wiederwahl.
- Karriererisiko: Wer nach zwei Legislaturperioden abgewählt wird, steht mit Mitte 40 auf dem Arbeitsmarkt — mit acht Jahren politischer Erfahrung, aber ohne Berufspraxis. Das Übergangsgeld beträgt maximal 18 Monate.
- Vergleichsmaßstab Richterbesoldung: Die Diät orientiert sich an der Besoldungsgruppe R6 (Bundesrichter). Ob Bundesrichter eine angemessene Vergleichsgruppe sind, ist durchaus umstritten — Bundesrichter haben Lebenszeitverbeamtung, Abgeordnete nicht.
Gleichzeitig gibt es berechtigte Kritik: Die nicht nachweispflichtige Kostenpauschale, die automatische Anpassung ohne parlamentarische Debatte und die im europäischen Vergleich üppige Altersversorgung stehen zurecht in der Diskussion.
Was vom Brutto übrig bleibt
Ein häufiges Missverständnis: Die 11.227 Euro sind brutto. Abgeordnete zahlen darauf ganz normal Einkommensteuer (bei Ledigen im Spitzensteuersatz ca. 42%), Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer. Nach allen Abzügen bleiben einem alleinstehenden Abgeordneten ohne Nebeneinkünfte netto etwa 6.500 bis 7.000 Euro — immer noch deutlich mehr als der Durchschnitt, aber auch deutlich weniger als die oft zitierten Bruttozahlen suggerieren.
Hinzu kommt: Abgeordnete zahlen während ihres Mandats nicht in die gesetzliche Rentenversicherung ein. Stattdessen erwerben sie Pensionsansprüche. Wer nach einer Legislaturperiode ausscheidet, hat weder nennenswerte Rentenanwartschaften aufgebaut noch eine ausreichende Pension erworben. Die wirtschaftliche Absicherung von Kurzzeit-Abgeordneten ist daher ein reales Problem, das in der öffentlichen Debatte selten thematisiert wird.
Die Kostenpauschale im Detail
Die steuerfreie Kostenpauschale von rund 4.725 Euro soll folgende Ausgaben decken:
- Zweitwohnung in Berlin: Die meisten Abgeordneten benötigen neben ihrem Hauptwohnsitz im Wahlkreis eine Unterkunft in der Hauptstadt.
- Wahlkreisbüro: Miete, Nebenkosten und laufende Kosten für das Büro vor Ort.
- Fahrten im Wahlkreis: Nicht alle Fahrten werden über die BahnCard oder Flugregelung abgedeckt.
- Repräsentationskosten: Einladungen, Veranstaltungen, Empfänge im Wahlkreis.
- Verschiedenes: Porto, Telefon, Fachliteratur, Zeitungen.
Kritiker bemmängeln, dass die Pauschale nicht nachgewiesen werden muss — Abgeordnete müssen keine Belege einreichen. Befürworter argumentieren, dass der Verwaltungsaufwand einer Einzelabrechnung unverhältnismäßig wäre.
Altersversorgung: Pension für Abgeordnete
Bundestagsabgeordnete erwerben pro Jahr der Zugehörigkeit einen Pensionsanspruch von 2,5% der Abgeordnetenentschädigung. Nach 26 Jahren Mandatszugehörigkeit wird die Höchstpension von 65% der Diät erreicht.
Ein Beispiel: Ein Abgeordneter mit drei Legislaturperioden (12 Jahre) erhält ab dem 67. Lebensjahr eine Pension von 30% der aktuellen Diät — das sind derzeit rund 3.368 Euro monatlich. Im Vergleich: Die durchschnittliche gesetzliche Rente in Deutschland liegt bei etwa 1.550 Euro.
Allerdings zahlen Abgeordnete während ihrer Mandatszeit nicht in die gesetzliche Rentenversicherung ein. Ihre Pensionsansprüche ähneln dem System der Beamtenversorgung, nicht dem der gesetzlichen Rente.
Zusätzliche Leistungen und Sondervergütungen
Neben den genannten Grundleistungen erhalten bestimmte Abgeordnete zusätzliche Funktionszulagen:
| Funktion | Zulage (monatlich) |
|---|---|
| Bundestagspräsident/in | Amtsbezüge nach B11 + Dienstwagen + Dienstwohnung |
| Vizepräsident/in | Zulage nach B11 |
| Fraktionsvorsitzende/r | ca. 50% der Diät zusätzlich |
| Ausschussvorsitzende/r | ca. 15–30% Zulage |
| Parl. Geschäftsführer/in | ca. 30% Zulage |
Internationaler Vergleich
Im europäischen Vergleich liegt die deutsche Abgeordnetenentschädigung im oberen Mittelfeld. Allerdings sind direkte Vergleiche schwierig, da die Nebenleistungen und Steuersysteme stark variieren.
Die Grundvergütung der Mitglieder des Europäischen Parlaments beträgt rund 9.808 Euro brutto. Abgeordnete im britischen House of Commons erhalten umgerechnet etwa 10.200 Euro, im französischen Assemblée nationale rund 7.637 Euro.
Kritik und Reformvorschläge
Die Abgeordnetenentschädigung ist Gegenstand einer Dauerdebatte. Die häufigsten Kritikpunkte und Reformvorschläge:
- Transparenz: Forderung nach einer detaillierten Offenlegung aller Nebenleistungen und der Verwendung der Kostenpauschale.
- Unabhängige Kommission: Verschiedene Vorschläge, die Diätenhöhe komplett aus der Hand des Parlaments zu nehmen und einer unabhängigen Kommission zu übertragen.
- Nebeneinkünfte: Die Debatte um Diäten wird oft mit der Diskussion um Nebeneinkünfte verknüpft — verdienen Abgeordnete auch noch nebenher?
- Angleichung an Normalverdiener: Kritik, dass die automatische Anpassung in Krisenzeiten (Corona, Inflation) als unangemessen empfunden wird.
Ein oft übersehener Aspekt: Abgeordnete zahlen keine Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung, obwohl sie über deren Höhe mitentscheiden. Ihr eigenes Versorgungswerk ist deutlich großzügiger. Bereits nach einer einzigen Legislaturperiode (vier Jahre) erwerben sie einen Pensionsanspruch von rund 1.123 Euro monatlich — ein Betrag, für den gesetzlich Versicherte jahrzehntelang einzahlen müssten. Im europäischen Vergleich liegen die deutschen Abgeordnetenbezüge im oberen Mittelfeld: Italienische Parlamentarier erhielten bis 2013 deutlich mehr, während britische MPs mit umgerechnet rund 8.500 Euro brutto weniger verdienen.
14. April 1977: Der Bundestag stimmt sich selbst eine 75-Prozent-Erhöhung ab — in einer Nacht
Was in der Nacht des 14. April 1977 im Bundestag passierte, ging als „Diäten-Affäre“ in die Parlamentsgeschichte ein. Die Abgeordneten stimmten für eine Anhebung ihrer eigenen Bezüge von rund 4.300 DM auf 7.500 DM monatlich — ein Sprung von 74 Prozent, beschlossen ohne öffentliche Vorankündigung, in einer spätnächtlichen Sitzung. Die Empörung in der Bevölkerung war gewaltig. Der Bundestag hatte sich selbst zum Richter in eigener Sache gemacht — ein fundamentaler Interessenkonflikt. Die Konsequenz: Das Bundesverfassungsgericht entwickelte in den Folgejahren die Doktrin der Vollständigen Transparenz für Diätengesetze (BVerfGE 40, 296). Abgeordnete dürfen ihre Bezüge weiterhin selbst festlegen, aber ausschließlich in öffentlicher, namentlicher Abstimmung mit Begründungspflicht. Das Gesetz von 1977 blieb eine Lehrstunde darüber, was passiert, wenn Volksvertreter die Kontrolle über sich selbst verlieren.
1949: Der erste Bundestag tagt in Bonn – und Kurt Schumacher beleidigt Adenauer live
Der erste Deutsche Bundestag konstituierte sich am 7. September 1949 im Museum Alexander König in Bonn – das Bundeshaus war noch nicht fertig. In der Debatte über die Koalitionsbildung rief SPD-Fraktionschef Kurt Schumacher Konrad Adenauer ins Gesicht: "Bundeskanzler der Alliierten!" – ein Eklat ohne Vorbild. Schumacher erhielt 20 Sitzungstage Hausverbot. Der Zwischenruf war die schärfste parlamentarische Beleidigung der Nachkriegsgeschichte. Er zeigte: Der Bundestag war von Anfang an ein Ort harter, echter politischer Auseinandersetzung – kein Kuschelverein.
Häufige Fragen
Wie viel verdient ein Bundestagsabgeordneter?
Die monatliche Abgeordnetenentschädigung (Diät) beträgt seit Juli 2025 rund 11.227 Euro brutto. Hinzu kommen eine steuerfreie Kostenpauschale von etwa 4.725 Euro und weitere Sachleistungen.
Müssen Abgeordnete Steuern zahlen?
Ja, die Abgeordnetenentschädigung ist voll einkommensteuerpflichtig. Die Kostenpauschale hingegen ist steuerfrei, da sie Ausgaben für Büro, Wohnung und Reisen abdecken soll.
Bekommen Abgeordnete eine Pension?
Ja, Abgeordnete erwerben pro Jahr Mandatszugehörigkeit einen Pensionsanspruch von 2,5% der Diät. Nach 26 Jahren wird die Höchstpension von 65% der Abgeordnetenentschädigung erreicht.
Wer entscheidet über die Höhe der Diäten?
Seit 2014 werden die Diäten automatisch an die Lohnentwicklung in Deutschland angepasst. Die Grundlage liefert der Nominallohnindex des Statistischen Bundesamtes. Der Bundestag muss nicht mehr separat darüber abstimmen.
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