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Europawahl — Stimmzettel und Wahlurne

Wahlrecht zur Europawahl — Wer darf wählen?

Key-Facts: Wahlrecht zur Europawahl

  • Wahlalter DE: Ab 16 Jahren (seit 2024, zuvor 18)
  • Wahlberechtigte DE 2024: ca. 64,9 Millionen
  • EU-Ausländer: Dürfen im Wohnsitzland wählen (nach Eintragung)
  • Briefwahl: In DE möglich (2024: ca. 30 % Nutzung)
  • Doppelwahl: Verboten — nur in einem Land abstimmen
  • Nächste Wahl: 2029

Wer darf bei der Europawahl seine Stimme abgeben? Die Antwort ist weniger einfach als bei einer Bundestagswahl, denn bei der Europawahl gelten besondere Regeln für EU-Ausländer, unterschiedliche Mindestalter je nach Land und spezifische Registrierungsvoraussetzungen. Seit 2024 gilt in Deutschland zudem ein abgesenktes Wahlalter von 16 Jahren — eine weitreichende Neuerung.

Aktives Wahlrecht: Wer darf wählen?

Wahlberechtigt bei der Europawahl in Deutschland sind:

  • Alle deutschen Staatsangehörigen ab 16 Jahren mit Wohnsitz in Deutschland oder einem anderen EU-Land
  • Alle EU-Bürger ab 16 Jahren mit Wohnsitz in Deutschland, die sich ins Wählerverzeichnis haben eintragen lassen
  • Deutsche, die im Nicht-EU-Ausland leben, wenn sie mindestens 3 Monate ununterbrochen in Deutschland gelebt haben (nach dem 14. Lebensjahr) und maximal 25 Jahre im Ausland sind

Vom Wahlrecht ausgeschlossen sind Personen, denen das Wahlrecht durch richterliche Entscheidung aberkannt wurde. Seit 2019 sind Menschen mit Betreuung in allen Angelegenheiten nicht mehr automatisch vom Wahlrecht ausgeschlossen — eine Änderung, die das Bundesverfassungsgericht erzwungen hatte.

Wahlalter 16: Die Absenkung in Deutschland

Im November 2022 beschloss der Deutsche Bundestag die Absenkung des Wahlalters für die Europawahl von 18 auf 16 Jahre. Bei der Europawahl am 9. Juni 2024 durften erstmals rund 1,4 Millionen 16- und 17-Jährige ihre Stimme abgeben.

Deutschland ist damit eines von vier EU-Ländern, die das Wahlalter auf 16 gesenkt haben. Für die Bundestagswahl gilt weiterhin das Mindestalter von 18 Jahren — eine Änderung würde eine Grundgesetzänderung erfordern (Art. 38 GG).

LandAktives WahlalterPassives WahlalterWahlpflicht
Deutschland1618Nein
Österreich1618Nein
Belgien16 (seit 2024)18Ja
Malta1618Nein
Griechenland1725Ja
Frankreich1818Nein
Italien1825Nein (de facto abgeschafft)
Niederlande1818Nein
Polen1821Nein
Luxemburg1818Ja
Bulgarien1821Nein
Zypern1821Ja (nicht durchgesetzt)

Auswahl von 12 der 27 Mitgliedstaaten. Passives Wahlalter = Mindestalter, um selbst gewählt zu werden. Quelle: Europäisches Parlament, 2024.

EU-Ausländer: Wählen im Wohnsitzland

Eine Besonderheit der Europawahl ist das Wohnsitzwahlrecht: EU-Bürger können in dem Land wählen, in dem sie ihren Hauptwohnsitz haben — auch wenn sie nicht dessen Staatsangehörigkeit besitzen. Diese Regelung geht auf Art. 22 AEUV und die Richtlinie 93/109/EG zurück.

Voraussetzungen für EU-Ausländer in Deutschland:

  1. Eintragung ins Wählerverzeichnis: Einmalige Antragstellung bei der zuständigen Gemeinde (spätestens 21 Tage vor der Wahl)
  2. Wohnsitz in Deutschland: Am Wahltag muss ein Wohnsitz in einer deutschen Gemeinde bestehen
  3. Mindestalter 16: Seit 2024 auch für EU-Ausländer in Deutschland
  4. Keine Doppelwahl: Versicherung, nicht gleichzeitig im Herkunftsland zu wählen

2024 waren rund 4,1 Millionen nicht-deutsche EU-Bürger in Deutschland wahlberechtigt. Die tatsächliche Eintragungsquote lag jedoch bei unter 15 % — viele EU-Bürger wissen nicht von ihrem Recht oder scheuen den bürokratischen Aufwand.

Passives Wahlrecht: Wer darf sich aufstellen lassen?

Das passive Wahlrecht (Wählbarkeit) liegt in Deutschland bei 18 Jahren. Auch hier können EU-Bürger anderer Mitgliedstaaten in Deutschland kandidieren — sie müssen jedoch eine Bescheinigung vorlegen, dass sie in ihrem Herkunftsland nicht vom passiven Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Das passive Wahlalter variiert stark: In den meisten Ländern liegt es bei 18, in Italien bei 25, in Griechenland ebenfalls bei 25. In der Praxis kandidieren EU-Ausländer selten in ihrem Wohnsitzland — es gibt aber prominente Ausnahmen, etwa den deutsch-französischen Abgeordneten Daniel Cohn-Bendit.

Wahlrecht — EU-Bürger bei der Stimmabgabe

Briefwahl und Wahlverfahren

In Deutschland ist Briefwahl bei der Europawahl möglich. Die Beantragung kann schriftlich, online (in vielen Gemeinden) oder persönlich erfolgen. Die Briefwahlunterlagen müssen spätestens am Wahltag bis 18:00 Uhr bei der zuständigen Gemeinde eingehen.

Die Briefwahlquote ist kontinuierlich gestiegen:

  • 2009: 18,5 % der Wähler
  • 2014: 20,9 %
  • 2019: 28,4 %
  • 2024: ca. 30 %

In der Wahlkabine erhalten die Wähler einen Stimmzettel mit allen zugelassenen Parteien und deren Listen. Man hat eine Stimme für eine Partei. Persönliche Vorzugsstimmen sind in Deutschland nicht möglich — anders als in Österreich, Italien oder Finnland, wo Wähler einzelne Kandidaten auf der Liste bevorzugen können.

Doppelstaatler und Mehrfachanmeldung

Bürger mit mehreren EU-Staatsangehörigkeiten dürfen bei der Europawahl nur in einem Land ihre Stimme abgeben. Die doppelte Stimmabgabe ist nach EU-Recht und deutschem Recht strafbar (§ 107a StGB: Wahlfälschung, bis zu 5 Jahre Freiheitsstrafe).

Um Doppelwahlen zu verhindern, tauschen die Mitgliedstaaten Daten über EU-Ausländer aus, die sich im Wohnsitzland ins Wählerverzeichnis eintragen lassen. Das Herkunftsland streicht diese Personen dann aus seinem Verzeichnis. Das System ist nicht perfekt — Kontrollen laufen teils erst nach der Wahl —, wird aber zunehmend digitalisiert.

Wählen aus dem Ausland

Deutsche, die im EU-Ausland leben, können entweder:

  • Im Wohnsitzland die dortigen EU-Abgeordneten wählen (nach Eintragung)
  • Per Briefwahl die deutschen EU-Abgeordneten wählen (Antrag bei der letzten deutschen Meldegemeinde)

Deutsche, die außerhalb der EU leben (z. B. in den USA, der Schweiz oder Großbritannien nach dem Brexit), können nur per Briefwahl die deutschen EU-Abgeordneten wählen — unter der Bedingung, dass sie mindestens 3 Monate in Deutschland gelebt haben (nach dem 14. Lebensjahr) und nicht länger als 25 Jahre im Ausland sind.

Wahlpflicht in der EU

In vier EU-Mitgliedstaaten besteht eine gesetzliche Wahlpflicht: Belgien, Luxemburg, Griechenland und Zypern. Die Durchsetzung variiert: In Belgien drohen bei Nichtwählen Geldstrafen von 40–80 Euro (wiederholtes Fernbleiben: bis 200 Euro), in Luxemburg ähnlich. In Griechenland und Zypern wird die Wahlpflicht kaum noch sanktioniert. Die Wahlbeteiligung ist in Wahlpflicht-Ländern dennoch deutlich höher: Belgien erreichte 2024 rund 89 %, Luxemburg 82 %.

1979: Erste Direktwahl des Europaparlaments – nur 61 Prozent beteiligen sich

Am 7./10. Juni 1979 fand die erste Direktwahl des Europaparlaments statt. In Deutschland beteiligten sich 65,7 Prozent; EU-weit 61,9 Prozent. Die Direktwahl ersetzte die indirekte Entsendung durch nationale Parlamente, die seit 1952 gegolten hatte. Davor hatte das EP kein demokratisches Mandat durch Volkswahl. Das Wahlrecht war noch nicht vereinheitlicht: Jedes Land wahlte nach eigenem System. Das Vereinigte Koenigreich nutzte First-Past-The-Post, Deutschland Verhaeltniswahlrecht. Erst 2002 einigte sich die EU auf einheitliche Mindeststandards. Die erste EP-Wahl war historisch, aber die Wahlbeteiligung enttaeuschte die Hoffnungen auf ein starkes europaisches Demokratiebewusstsein.

Häufige Fragen

Ab welchem Alter darf man bei der Europawahl wählen?

In Deutschland liegt das aktive Wahlrecht seit 2024 bei 16 Jahren. In den meisten EU-Ländern gilt 18, in Belgien, Malta und Österreich ebenfalls 16, in Griechenland 17.

Können EU-Ausländer in Deutschland an der Europawahl teilnehmen?

Ja, EU-Bürger mit Wohnsitz in Deutschland können hier wählen. Sie müssen sich einmalig ins Wählerverzeichnis eintragen lassen und versichern, nicht gleichzeitig im Herkunftsland zu wählen.

Kann man bei der Europawahl Briefwahl machen?

Ja, in Deutschland ist Briefwahl möglich. Den Wahlschein kann man online, schriftlich oder persönlich beantragen. 2024 nutzten rund 30 % der deutschen Wähler die Briefwahl.

Darf man als Doppelstaatler zweimal wählen?

Nein. Wer die Staatsangehörigkeit mehrerer EU-Länder besitzt, darf trotzdem nur einmal wählen. Doppelte Stimmabgabe ist verboten und wird strafrechtlich verfolgt.

SonntagsfrageCDU/CSU25,7%SPD12,3%Grüne13,7%AfD25,7%BSW3,5%FDP3,3%Linke10,2%INSA · 08.04.BTW 2025CDU/CSU28,5%SPD20,5%Grüne11,6%AfD20,8%BSW5,0%FDP4,3%Linke3,8%Welt Politik „Wir haben Sie im Blick, Putin“ – Großbritannien jagt russische U-Boote im AtlantikFAZ Politik Menschenrechtsgruppe: Russisches Gericht stuft Memorial als extremistisch einWelt Politik Asylanträge von Syrern werden inzwischen zu 95 Prozent abgelehntWelt Politik „Eine katastrophale Nachricht für die Regierung“FAZ Politik Irankrieg: Ein gelöschter Tweet zeigt, wie fragil die Waffenruhe istSpiegel Politik CDU: Warum auf Google Maps Parteibüros plötzlich »Eierhaus« heißenFAZ Politik Liveblog Irankrieg: Starmer will enger mit Golfstaaten kooperierenTagesschau Wie kann Deutschland in der Straße von Hormus helfen?Tagesschau Wird die Pendlerpauschale erhöht?Spiegel Politik Gelsenkirchen: Katherina Reiche prüft Übernahme von Raffinerie durch umstrittenen InvestorSpiegel Politik Bundeswehr: Verteidigungsexperte verlangt Pflichtwehrübungen für Reservisten
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