Wahlrecht für EU-Bürger in Deutschland — Was ist erlaubt?
Key-Facts
- Bundestagswahl: Nur für deutsche Staatsbürger (Art. 38 GG)
- Kommunalwahl: EU-Bürger mit Wohnsitz in DE dürfen wählen
- Europawahl: EU-Bürger dürfen in DE oder im Heimatland wählen
- Landtagswahl: Nur für deutsche Staatsbürger
- EU-Bürger in DE: Rund 4,9 Millionen (Stand 2025)
In Deutschland leben Millionen Menschen aus anderen EU-Mitgliedstaaten. Sie arbeiten hier, zahlen Steuern, schicken ihre Kinder in deutsche Schulen — aber dürfen sie auch über die Politik mitentscheiden? Die Antwort ist differenziert: Bei Kommunal- und Europawahlen ja, bei Bundestags- und Landtagswahlen nein. Dieser Ratgeber erklärt die Regeln, die Hintergründe und die aktuelle Debatte.
Die Grundregel: Bundestagswahl nur für Deutsche
Artikel 38 des Grundgesetzes spricht von den „Abgeordneten des Deutschen Bundestages“, die „gewählt“ werden. § 12 des Bundeswahlgesetzes konkretisiert: Wahlberechtigt ist, wer deutscher Staatsbürger im Sinne des Artikels 116 GG ist, das 18. Lebensjahr vollendet hat und seit mindestens drei Monaten in Deutschland gemeldet ist (oder als Auslandsdeutscher die Voraussetzungen erfüllt).
EU-Bürger ohne deutschen Pass sind damit von der Bundestagswahl ausgeschlossen. Gleiches gilt für Landtagswahlen in allen 16 Bundesländern.
Kommunalwahlrecht für EU-Bürger
Seit 1992 dürfen EU-Bürger, die in einem anderen Mitgliedstaat wohnen, dort an Kommunalwahlen teilnehmen. Diese Regelung geht auf den Vertrag von Maastricht zurück, der die Unionsbürgerschaft begründete. In Deutschland wurde das Grundgesetz entsprechend geändert (Art. 28 Abs. 1 Satz 3 GG).
Konkret bedeutet das: Ein italienischer Staatsbürger, der in Köln lebt, darf bei der Kommunalwahl in Köln seine Stimme abgeben — für den Stadtrat, den Oberbürgermeister und die Bezirksvertretung. Er darf auch selbst kandidieren. Voraussetzung ist lediglich die Eintragung ins Wählerverzeichnis.
Europawahlrecht
Bei der Europawahl dürfen EU-Bürger wählen, ob sie in ihrem Heimatland oder in ihrem Wohnsitzland abstimmen — aber nicht in beiden (Doppelwahlverbot). Wer in Deutschland wählen möchte, muss sich ins Wählerverzeichnis eintragen lassen. Die Wahlbenachrichtigung wird dann automatisch zugestellt.
Übersicht: Wahlrecht nach Staatsangehörigkeit und Ebene
| Wahlebene | Deutsche Staatsbürger | EU-Bürger (ohne dt. Pass) | Drittstaatsangehörige |
|---|---|---|---|
| Bundestagswahl | Ja | Nein | Nein |
| Landtagswahl | Ja | Nein | Nein |
| Kommunalwahl | Ja | Ja (mit Wohnsitz) | Nein |
| Europawahl | Ja | Ja (Wahl in DE oder Heimatland) | Nein |
Die Debatte: Wahlrecht ausweiten?
Regelmäßig wird diskutiert, ob das Wahlrecht auf weitere Personengruppen ausgeweitet werden sollte. Dabei gibt es verschiedene Vorschläge:
Kommunales Wahlrecht für alle Ausländer: Einige Parteien und Organisationen fordern, dass auch Drittstaatsangehörige (z. B. türkische oder syrische Staatsbürger) an Kommunalwahlen teilnehmen dürfen, sofern sie länger in Deutschland leben. Befürworter verweisen auf das Prinzip „Wer hier lebt, soll mitbestimmen dürfen“. Kritiker halten dagegen, dass das Wahlrecht an die Staatsbürgerschaft gebunden sein sollte.
Bundestagswahlrecht für EU-Bürger: Eine Ausweitung des Bundestagswahlrechts auf EU-Bürger würde eine Grundgesetzänderung erfordern. Bislang gibt es dafür keine parlamentarische Mehrheit.
Einbürgerung als Weg: Der derzeit einzige Weg für EU-Bürger (und andere Ausländer) zum vollen Wahlrecht ist die Einbürgerung. Seit der Reform des Staatsangehörigkeitsrechts 2024 ist eine Einbürgerung unter bestimmten Voraussetzungen bereits nach fünf (statt zuvor acht) Jahren möglich.
Internationale Vergleiche
Einige Länder gewähren auch Nicht-EU-Ausländern ein lokales Wahlrecht: In Schweden, Dänemark und den Niederlanden dürfen Drittstaatsangehörige nach mehrjährigem Aufenthalt an Kommunalwahlen teilnehmen. In Neuseeland haben alle Permanent Residents das volle nationale Wahlrecht. Großbritannien gewährt Commonwealth-Bürgern das volle Wahlrecht einschließlich Unterhauswahlen.
31. Oktober 1990: Das Bundesverfassungsgericht stoppt Hamburg — und schreibt Europarecht vor
Im Jahr 1989 hatten gleich zwei Bundesländer gewagt, was keines zuvor versucht hatte: Hamburg und Schleswig-Holstein verabschiedeten Landesgesetze, die ausländischen Einwohnern das kommunale Wahlrecht einräumten — Hamburg nach 8 Jahren Aufenthalt, Schleswig-Holstein nach 5 Jahren. Am 31. Oktober 1990 entschied das Bundesverfassungsgericht (BVerfGE 83, 37): beide Gesetze verfassungswidrig. Begründung: „Volk“ in Art. 20 Abs. 2 GG („Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus“) meine das deutsche Staatsvolk. Eine Ausweitung des Wahlrechts auf Nichtstaatsbürger erfordere eine explizite Grundgesetzänderung. Die Länder standen ohne Rechtsgrundlage da. Zwei Jahre später kam die unerwartete Lösung: Der Vertrag von Maastricht (1992) verpflichtete alle EU-Mitgliedstaaten, EU-Bürgern das kommunale Wahlrecht zu erläuben. Deutschland änderte daraufhin Art. 28 Abs. 1 Satz 3 GG — und Hamburg bekam am Ende genau das, was das BVerfG zwei Jahre zuvor verboten hatte, nur jetzt auf europäischer Rechtsgrundlage.
2000: Wahlrecht ab 16 – Bundesländer als Vorreiter, Bundestag als Zögerer
In Deutschland gilt bei Bundestagswahlen: Wahlrecht ab 18. Aber mehrere Bundesländer haben Wahlrecht ab 16 für Kommunal- (Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Thüringen) und Landtagswahlen (seit 2018 auch Bremen, Hamburg, Schleswig-Holstein) eingeführt. Argumente für 16: Jugendliche zahlen Steuern, können heiraten, sind autonom – sollen sie mitentscheiden. Argumente dagegen: Kognitive Reife, manipulierbar, Schulpflichtige unter elterlichem Einfluss. Die Ampel-Koalition wollte Wahlrecht ab 16 auf Bundesebene einführen – scheiterte an FDP-Bedenken. CDU/CSU und AfD lehnen es kategorisch ab.
Häufige Fragen
Dürfen EU-Bürger in Deutschland den Bundestag wählen?
Nein. Das aktive und passive Wahlrecht für den Bundestag ist nach Artikel 38 GG und dem Bundeswahlgesetz deutschen Staatsbürgern vorbehalten. EU-Bürger ohne deutschen Pass können nicht an Bundestagswahlen teilnehmen.
An welchen Wahlen dürfen EU-Bürger in Deutschland teilnehmen?
EU-Bürger mit Wohnsitz in Deutschland dürfen an Kommunalwahlen (Gemeinde- und Kreisebene) sowie an der Europawahl teilnehmen.
Wie viele EU-Bürger leben in Deutschland?
In Deutschland leben rund 4,9 Millionen EU-Bürger aus anderen Mitgliedstaaten (Stand 2025). Die größten Gruppen stammen aus Polen, Rumänien, Italien, Kroatien und Bulgarien.
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