Briefwahl in Deutschland — Ablauf, Fristen & Häufigkeit
Key-Facts
- Seit: 1957 bei Bundestagswahlen möglich
- Anteil 2021: 47,3 % aller abgegebenen Stimmen per Briefwahl
- Voraussetzung: Beantragung eines Wahlscheins bei der Gemeinde
- Frist: Wahlbrief muss am Wahltag bis 18:00 Uhr eingegangen sein
- Kosten: Innerhalb Deutschlands portofrei (Freiumschlag)
Die Briefwahl hat sich von einer Ausnahme zum Massenphänomen entwickelt. Bei der Bundestagswahl 2021 gab fast jeder zweite Wähler seine Stimme per Post ab. Das Verfahren ermöglicht es, unabhängig vom Aufenthaltsort am Wahltag an der Wahl teilzunehmen. Seit 2008 ist kein besonderer Grund mehr erforderlich — jeder Wahlberechtigte kann die Briefwahl beantragen. Die steigende Nutzung verändert nicht nur die Wahlorganisation, sondern auch die Art, wie Ergebnisse am Wahlabend veröffentlicht werden.
Der Ablauf der Briefwahl
Die Briefwahl beginnt mit dem Antrag auf einen Wahlschein. Dieser kann schriftlich, elektronisch oder persönlich bei der zuständigen Gemeindebehörde gestellt werden. Die meisten Kommunen bieten ein Online-Formular an, oft ist auch ein QR-Code auf der Wahlbenachrichtigung abgedruckt.
Nach Genehmigung des Antrags erhält der Wähler per Post die Briefwahlunterlagen. Diese umfassen den Stimmzettel, einen blauen Stimmzettelumschlag, einen roten Wahlbriefumschlag mit vorgedruckter Adresse, den Wahlschein und eine Anleitung. Der Wähler füllt den Stimmzettel aus, legt ihn in den blauen Umschlag, unterschreibt die eidesstattliche Versicherung auf dem Wahlschein und sendet alles im roten Umschlag zurück.
Wichtige Fristen
Der Wahlbrief muss spätestens am Wahltag bis 18:00 Uhr bei der zuständigen Stelle eingegangen sein. Die Deutsche Post empfiehlt, den Brief spätestens am Mittwoch vor der Wahl abzuschicken. Innerhalb Deutschlands ist der Rückversand portofrei. Bei Briefen aus dem Ausland muss der Wähler selbst für das Porto aufkommen und deutlich mehr Vorlaufzeit einplanen.
Entwicklung der Briefwahlquote
| Bundestagswahl | Briefwähler (Mio.) | Anteil an gültigen Stimmen | Wahlbeteiligung gesamt |
|---|---|---|---|
| 2005 | 8,5 | 18,7 % | 77,7 % |
| 2009 | 9,4 | 21,4 % | 70,8 % |
| 2013 | 10,7 | 24,3 % | 71,5 % |
| 2017 | 13,4 | 28,6 % | 76,2 % |
| 2021 | 22,1 | 47,3 % | 76,6 % |
| 2025 | ~19 | ~38–42 % (vorl.) | 83,0 % |
Der sprunghafte Anstieg 2021 ist maßgeblich auf die Corona-Pandemie zurückzuführen. Viele Wähler wollten Menschenansammlungen im Wahllokal vermeiden. Experten gehen davon aus, dass der Briefwahlanteil dauerhaft auf einem höheren Niveau bleiben wird, auch wenn er bei künftigen Wahlen leicht sinken dürfte.
Sicherheit und Wahlgeheimnis
Die Briefwahl wird regelmäßig hinsichtlich ihrer Sicherheit diskutiert. Ein zentraler Punkt: Das Wahlgeheimnis kann bei der Briefwahl nicht in gleicher Weise garantiert werden wie im Wahllokal. Theoretisch könnte jemand die Stimmabgabe eines Briefwählers beobachten oder beeinflussen. Das Bundesverfassungsgericht hat dies anerkannt, die Briefwahl aber als verfassungskonform bestätigt, solange der Grundsatz der allgemeinen und gleichen Wahl gewahrt bleibt.
Fälle von Wahlbetrug bei der Briefwahl sind in Deutschland äußerst selten. Der bekannteste Fall ereignete sich bei der Kommunalwahl in Stendal 2014, wo ein Stadtrat systematisch Briefwahlstimmen manipulierte. Der Fall führte zu einer Verschärfung der Kontrollen, änderte aber nichts am grundsätzlichen Vertrauen in das Verfahren.
Auswirkungen auf die Ergebnispräsentation
Die hohe Briefwahlquote beeinflusst die Schnelligkeit der Ergebnisveröffentlichung am Wahlabend. Briefwahlstimmen werden erst nach Schließung der Wahllokale um 18:00 Uhr ausgezählt, dürfen aber nicht in die ersten Hochrechnungen einfließen. Da fast die Hälfte aller Stimmen Briefwahlstimmen sind, können sich die Verhältnisse im Laufe des Abends noch erheblich verschieben.
Wahlforschungsinstitute berücksichtigen die Briefwahl in ihren Prognosemodellen. Die Erfahrung zeigt, dass Briefwähler tendenziell etwas anders abstimmen als Urnenwähler: Sie sind im Schnitt älter, politisch interessierter und wählen häufiger moderate Parteien. Diese Unterschiede fließen in die Aggregation der Institutsumfragen ein.
Briefwahl im internationalen Vergleich
Die Briefwahl ist international weit verbreitet, aber unterschiedlich ausgestaltet. In den USA ist die „mail-in ballot“ in vielen Bundesstaaten verfügbar, in einigen wie Oregon sogar der Standardweg. In der Schweiz stimmen über 80 Prozent der Wähler per Brief ab. In Frankreich und Italien gibt es hingegen keine Briefwahl — dort müssen Wähler persönlich im Wahllokal erscheinen oder eine Vollmacht erteilen.
Kritik und Reformdiskussion
Kritiker der Briefwahl fordern Reformen, um die Sicherheit zu erhöhen. Diskutiert werden unter anderem: die Einführung eines zweiten Umschlags mit Identitätsnachweis, die Möglichkeit der elektronischen Überprüfung und eine Begrenzung der Briefwahlmöglichkeit auf Personen, die am Wahltag tatsächlich verhindert sind. Befürworter der aktuellen Regelung halten dagegen, dass jede Einschränkung die Wahlbeteiligung senken würde.
1957: Die Geburt der Briefwahl und die SPD-Angst vor dem Fabrikdirektor
Am 1. September 1957 trat das Bundeswahlgesetz mit einem neuen Paragraphen in Kraft: Briefwahl, beantragt mit einem amtlichen Grund. CDU-Innenminister Gerhard Schröder (nicht der spätere Kanzler) hatte die Reform durchgesetzt, um kranken und reisenden Bürgern das Wahlrecht zu sichern. Die SPD votierte dagegen — aus einem konkreten historischen Misstrauen: In den Jahren der Weimarer Republik und frühen Bundesrepublik war bekannt, dass Arbeitgeber in Fabrik- und Landwirtschaftsbetrieben persönlich überwachten, wen ihre Arbeiter wählten. Briefwahl, so die SPD-Befürchtung, würde diesen Druck verstärken — der Fabrikdirektor könne beim Ausfüllen „assistieren“. Bis 1975 mussten Wähler deshalb einen Hinderungsgrund belegen (Arztzeugnis, Reisedokument). Erst dann wurde Briefwahl auf Antrag ohne Begründung möglich. Das Ergebnis der Liberalisierung: 1957 nutzten 4,5 Prozent Briefwahl — 2021 waren es 47,3 Prozent. Die SPD stimmte der späteren Liberalisierung zu.
2021: Briefwahl-Rekord — 47,3 % aller Stimmen kamen per Post
Bei der Bundestagswahl 2021 wählten erstmals fast die Hälfte aller Wähler per Briefwahl — ein Rekordwert von 47,3 %. Zum Vergleich: 2017 waren es 28,6 %, 2009 noch 21,4 %. Treiber war die COVID-19-Pandemie: Viele Wähler mieden das Wahllokal aus Infektionsangst oder wegen Quarantäne. Die Folge: Briefwahlunterlagen wurden in manchen Gemeinden knapp. Einige Wahlbehörden konnten Anträge nicht rechtzeitig bearbeiten. Die BTW 2025 zeigt: Die Quote sank leicht auf 39,1 % — Briefwahl ist aber dauerhaft fester Bestandteil des deutschen Wahlverhaltens. Was als Notlösung im Seuche-Jahr begann, ist für Millionen zur bevorzugten Abstimmungsform geworden.
Häufige Fragen
Wie funktioniert die Briefwahl?
Man beantragt die Briefwahlunterlagen bei der Gemeinde, erhält Stimmzettel und Wahlschein per Post, füllt den Stimmzettel aus, legt ihn in den blauen Umschlag, unterschreibt den Wahlschein und sendet alles im roten Wahlbriefumschlag zurück.
Bis wann muss der Wahlbrief eingehen?
Der Wahlbrief muss spätestens am Wahltag bis 18:00 Uhr bei der zuständigen Gemeinde eingegangen sein. Zu spät eingetroffene Briefe werden nicht gezählt.
Wie viele Deutsche wählen per Briefwahl?
Bei der Bundestagswahl 2021 nutzten rund 47,3 Prozent der Wähler die Briefwahl — ein historischer Höchststand. Vor Corona lag der Anteil bei rund 29 Prozent (2017).
Ist die Briefwahl sicher?
Die Briefwahl gilt als sicher. Das Wahlgeheimnis kann nicht vollständig garantiert werden, da die Stimmabgabe außerhalb des Wahllokals stattfindet. Fälle von Wahlbetrug sind in Deutschland jedoch äußerst selten.
Kann ich die Briefwahl noch nachträglich im Wahllokal abstimmen?
Nein. Wer Briefwahlunterlagen beantragt hat, muss per Brief abstimmen. Im Wahllokal kann man nur wählen, wenn man die Briefwahlunterlagen unbenutzt abgibt. Zum Wahllokal mitgebrachte unveröffnete Briefwahlunterlagen werden gegen normale Stimmzettel eingetauscht.
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