Was macht der Bundestag? — Aufgaben des Parlaments
Key-Facts: Aufgaben des Bundestags
- Hauptaufgabe: Gesetzgebung (Legislative)
- Kontrollfunktion: Überwachung der Bundesregierung
- Haushaltsrecht: Bewilligung des Bundeshaushalts („Königsrecht“)
- Kanzlerwahl: Wählt den Bundeskanzler auf Vorschlag des Bundespräsidenten
- Gesetze pro Periode: 400–600 im Durchschnitt
- Rechtsgrundlage: Grundgesetz, Artikel 38–49
630 Menschen entscheiden über 84 Millionen. Das klingt nach wenig — und ist trotzdem Demokratie. Der Deutsche Bundestag ist das einzige Verfassungsorgan auf Bundesebene, das direkt vom Volk gewählt wird. Mit der Erststimme und der Zweitstimme bestimmen die Bürger alle vier Jahre, wer sie im Parlament vertritt. Was diese 630 dann tun, reicht weit über das bloße Abstimmen über Gesetze hinaus.
Gesetzgeber, Kontrollinstanz, Wahlgremium — der Bundestag ist alles gleichzeitig. Hier wird nicht nur debattiert, hier wird entschieden: über Krieg und Frieden, über Milliarden und Cent, über Grundrechte und Alltagsregeln. Wer verstehen will, wie Deutschland funktioniert, muss den Bundestag verstehen.
Gesetzgebung — Die Kernaufgabe
Die wichtigste Aufgabe des Bundestags ist die Gesetzgebung. Nur der Bundestag kann Bundesgesetze beschließen — kein anderes Organ kann das an seiner Stelle tun. Ob Steuerrecht, Sozialgesetze, Strafrecht oder Umweltvorschriften: Jede Norm, die für alle Bürgerinnen und Bürger gilt, muss das Parlament passieren. In der 20. Legislaturperiode (2021–2025) wurden über 500 Gesetze verabschiedet, darunter das Heizungsgesetz, das Bürgergeld und die Wahlrechtsreform.
Schritt für Schritt: Wie ein Gesetz entsteht
Der Weg eines Gesetzes vom ersten Entwurf bis zur Verkündung im Bundesgesetzblatt ist klar geregelt und folgt einem mehrstufigen Verfahren. Jeder Schritt hat dabei eine eigene Funktion — von der öffentlichen Debatte bis zur detaillierten Facharbeit in den Ausschüssen.
Der Gesetzgebungsprozess in 7 Schritten
- Gesetzentwurf (Initiative): Ein Gesetzentwurf wird eingebracht — entweder durch die Bundesregierung (häufigster Fall, ca. 60% aller Gesetze), den Bundesrat oder aus der Mitte des Bundestags (Fraktion oder mindestens 5% der Abgeordneten). Regierungsentwürfe gehen zuerst an den Bundesrat zur Stellungnahme, Bundesrats-Initiativen umgekehrt an die Regierung.
- Erste Lesung im Plenum: Der Entwurf wird im Plenum vorgestellt. Eine Aussprache findet nur bei politisch brisanten Themen statt. In der Regel wird der Entwurf ohne große Debatte an den zuständigen Ausschuss überwiesen — manchmal auch an mehrere Ausschüsse parallel.
- Ausschussberatung (Herzstück): Hier findet die eigentliche Detailarbeit statt. Die zuständigen Ausschüsse beraten den Entwurf Paragraph für Paragraph, laden Sachverständige und Verbände zu öffentlichen Anhörungen ein und nehmen Änderungen vor. Viele Entwürfe werden in dieser Phase erheblich umgeschrieben.
- Ausschussbericht: Der federführende Ausschuss legt dem Plenum eine Beschlussempfehlung vor — oft mit einem veränderten Gesetzestext und einer Begründung der Änderungen.
- Zweite Lesung: Der Entwurf wird Paragraph für Paragraph im Plenum debattiert. Jeder Abgeordnete kann Änderungsanträge stellen. Über jeden Paragraphen und jeden Änderungsantrag wird einzeln abgestimmt. Diese Phase kann bei komplexen Gesetzen Stunden dauern.
- Dritte Lesung & Schlussabstimmung: Unmittelbar nach der zweiten Lesung folgt die dritte. Neue Änderungsanträge sind nur noch möglich, wenn in der zweiten Lesung etwas geändert wurde. Dann stimmt der Bundestag über das gesamte Gesetz ab — mit einfacher Mehrheit (Mehrheit der abgegebenen Stimmen). Wird es angenommen, geht es weiter an den Bundesrat.
- Bundesrat, Ausfertigung & Verkündung: Der Bundesrat kann zustimmen, Einspruch einlegen oder den Vermittlungsausschuss anrufen. Passiert das Gesetz den Bundesrat, unterzeichnen es der zuständige Minister, der Bundeskanzler und der Bundespräsident. Erst mit der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt tritt es in Kraft.
Nicht jedes Gesetz braucht die Zustimmung des Bundesrats. Man unterscheidet zwischen Zustimmungsgesetzen (der Bundesrat muss aktiv zustimmen, etwa bei Gesetzen, die Länderinteressen oder Länderverwaltung berühren — ca. 40% aller Gesetze) und Einspruchsgesetzen (der Bundesrat kann Einspruch einlegen, der Bundestag kann diesen aber mit absoluter Mehrheit überstimmen). Besonders bei unterschiedlichen politischen Mehrheiten in Bundestag und Bundesrat wird diese Unterscheidung zum entscheidenden Faktor der Gesetzgebung.
Sonderfall: Eilgesetzgebung
In Krisenzeiten kann das Verfahren beschleunigt werden. So wurden während der Corona-Pandemie mehrere Gesetze im „Schnellverfahren“ verabschiedet — erste, zweite und dritte Lesung an einem einzigen Tag. Kritiker sehen darin eine Gefahr für die Qualität der Gesetzgebung, Befürworter verweisen auf die Handlungsfähigkeit in Notlagen.
Kontrolle der Bundesregierung
Man könnte meinen, das Parlament mache nur Gesetze. Falsch. Die zweite zentrale Aufgabe ist die Kontrolle der Exekutive. Der Bundestag überwacht die Arbeit der Bundesregierung und sorgt dafür, dass diese im Rahmen der Gesetze und im Sinne des Parlaments handelt. Dafür stehen ihm verschiedene Instrumente zur Verfügung:
| Kontrollinstrument | Beschreibung | Rechtsgrundlage |
|---|---|---|
| Große Anfrage | Schriftliche Anfrage einer Fraktion an die Regierung, die im Plenum debattiert wird | § 100–103 GOBT |
| Kleine Anfrage | Schriftliche Anfrage, die innerhalb von 14 Tagen beantwortet werden muss | § 104 GOBT |
| Fragestunde | Mündliche Fragen einzelner Abgeordneter an die Regierung | § 105 GOBT |
| Aktuelle Stunde | Kurzfristig angesetzte Debatte zu einem aktuellen Thema | § 106 GOBT |
| Untersuchungsausschuss | Kann auf Antrag eines Viertels der Mitglieder eingesetzt werden | Art. 44 GG |
| Konstruktives Misstrauensvotum | Absetzung des Kanzlers bei gleichzeitiger Neuwahl eines Nachfolgers | Art. 67 GG |
Besonders die Opposition nutzt diese Instrumente intensiv, um die Regierung öffentlich zur Rechenschaft zu ziehen. In der 20. Legislaturperiode (2021–2025) wurden beispielsweise über 12.000 Kleine Anfragen gestellt.
Das Budgetrecht — Königsrecht des Parlaments
Das Budgetrecht gilt als das „Königsrecht“ des Parlaments. Ohne die Zustimmung des Bundestags darf die Regierung kein Geld ausgeben. Jedes Jahr legt der Bundesfinanzminister den Entwurf für den Bundeshaushalt vor, der dann wochenlang in den Ausschüssen und im Plenum beraten wird.
Der Bundeshaushalt 2025 umfasste rund 489 Milliarden Euro. Der Bundestag entscheidet nicht nur über die Gesamtsumme, sondern über jeden einzelnen Haushaltstitel. Damit bestimmt er, wie viel Geld für Verteidigung, Soziales, Bildung oder Infrastruktur zur Verfügung steht.
Das Budgetrecht ist zugleich ein machtvolles Kontrollinstrument: Wer das Geld bewilligt, kontrolliert die Politik. Ohne Haushalt kann die Regierung nicht regieren — was dem Bundestag eine enorme Hebelwirkung verleiht.
Wahl des Bundeskanzlers
Nach jeder Bundestagswahl wählt der Bundestag den Bundeskanzler. Der Bundespräsident schlägt einen Kandidaten vor — in der Praxis immer den Chef der stärksten Koalition. Für die Wahl im ersten Wahlgang ist die absolute Mehrheit erforderlich (die sogenannte Kanzlermehrheit).
Wird der Kandidat nicht gewählt, hat der Bundestag 14 Tage Zeit, mit eigener Mehrheit einen Kanzler zu wählen. Scheitert auch das, genügt im dritten Wahlgang die einfache Mehrheit — wobei der Bundespräsident dann entscheiden kann, ob er den Gewählten ernennt oder den Bundestag auflöst.
Weitere Aufgaben
Neben den vier Hauptaufgaben hat der Bundestag weitere wichtige Funktionen, die oft weniger Aufmerksamkeit bekommen, aber für das Funktionieren des politischen Systems unverzichtbar sind:
- Mitwirkung bei der Wahl des Bundespräsidenten: Die Bundesversammlung, die den Bundespräsidenten wählt, besteht zur Hälfte aus Bundestagsabgeordneten und zur Hälfte aus Delegierten der Landtage.
- Wahl der Bundesverfassungsrichter: Die Hälfte der 16 Richter des Bundesverfassungsgerichts wird vom Bundestag gewählt (die andere Hälfte vom Bundesrat). Seit 2024 ist dafür eine Zweidrittelmehrheit im Plenum erforderlich.
- EU-Angelegenheiten: Der Bundestag wirkt an EU-Gesetzgebung mit und muss bei wesentlichen EU-Entscheidungen beteiligt werden. Der EU-Ausschuss prüft alle Brüsseler Vorlagen auf Subsidiarität — also ob die EU überhaupt zuständig ist.
- Mandatierung von Bundeswehr-Einsätzen: Der Bundestag muss jedem bewaffneten Einsatz der Bundeswehr im Ausland zustimmen (Parlamentsarmee). Ohne Parlamentsbeschluss darf kein deutscher Soldat in den Einsatz geschickt werden — eine historische Lehre aus der Militärgeschichte Deutschlands.
- Öffentliche Debatte: Der Bundestag ist Forum der politischen Auseinandersetzung. Über die Plenardebatten informiert sich die Öffentlichkeit über politische Positionen. Die Sitzungen werden live auf bundestag.de und im Parlamentsfernsehen übertragen.
- Petitionsrecht: Jeder Bürger kann eine Petition an den Bundestag richten. Der Petitionsausschuss bearbeitet jährlich über 10.000 Eingaben — von Einzelbeschwerden bis zu Massenpetitionen mit hunderttausenden Unterschriften.
Die Ausschüsse — Werkstätten des Parlaments
Die eigentliche Detailarbeit des Bundestags findet nicht im Plenum statt, sondern in den 25 ständigen Ausschüssen. Jeder Ausschuss ist für ein bestimmtes Politikfeld zuständig — vom Haushaltsausschuss (der mächtigste, da er über das Geld entscheidet) über den Auswärtigen Ausschuss bis zum Ausschuss für Digitales.
Die Zusammensetzung der Ausschüsse spiegelt die Fraktionsstärken im Plenum wider. Jede Fraktion entsendet Mitglieder proportional zu ihrer Größe. Die Ausschussvorsitze werden nach einem festgelegten Verteilungsverfahren vergeben — auch die Opposition erhält Vorsitze. Traditionell leitet die größte Oppositionsfraktion den Haushaltsausschuss.
In den Ausschüssen finden auch die öffentlichen Anhörungen statt, bei denen Expertinnen und Experten aus Wissenschaft, Wirtschaft und Zivilgesellschaft zu Gesetzentwürfen Stellung nehmen. Diese Anhörungen sind ein wichtiger Beitrag zur Qualität der Gesetzgebung und können über bundestag.de live verfolgt werden.
Ein typischer Arbeitstag im Bundestag
Der Bundestag arbeitet in Sitzungswochen (ca. 20–22 pro Jahr) und sitzungsfreien Wochen (für Wahlkreisarbeit). In Sitzungswochen sieht ein typischer Tag eines Abgeordneten so aus:
- 08:00–10:00 Uhr: Arbeitsgruppen- und Fraktionssitzungen — hier werden die Positionen für die Ausschüsse und das Plenum abgestimmt
- 10:00–13:00 Uhr: Ausschusssitzungen — die fachliche Kernarbeit
- 13:00–22:00 Uhr: Plenarsitzung — Debatten, Abstimmungen, Regierungsbefragung
- Dazwischen: Gespräche mit Bürgergruppen, Pressearbeit, Aktenstudium
Die Arbeitsbelastung ist erheblich: Eine Studie des Bundestags ergab, dass Abgeordnete in Sitzungswochen durchschnittlich über 70 Stunden pro Woche arbeiten. Dazu kommen Wahlkreistermine, Parteiveranstaltungen und Dienstreisen.
Der Bundestag in Zahlen
| Kennzahl | Wert |
|---|---|
| Regelsitze (seit 2024) | 630 |
| Sitzungswochen pro Jahr | ca. 20–22 |
| Gesetze pro Legislaturperiode | 400–600 |
| Kleine Anfragen pro Periode | über 12.000 (20. Wahlperiode) |
| Ausschüsse | 25 ständige Ausschüsse |
| Mitarbeiter der Verwaltung | ca. 3.000 |
| Jährlicher Haushalt des Bundestags | ca. 1,1 Mrd. Euro |
7. September 1949, 9:00 Uhr: Das Parlament öffnet ohne Geschäftsordnung
Als der erste Bundestag am 7. September 1949 zu seiner konstituierenden Sitzung zusammenkam, hatte er ein Problem: Es gab keine endgültige Geschäftsordnung. Das Parlament regierte sich in den ersten Wochen mit einer Vorläufigen Geschäftsordnung, die provisorisch aus Elementen des Weimarer Reichstags und britischen Parlamentstraditionen zusammengestellt worden war. 402 Abgeordnete (Berlin mit Beobachterstatus, nicht volles Stimmrecht) mussten gleichzeitig die erste Demokratie seit 1933 aufbauen und die eigenen Verfahrensregeln erfinden. Alterspräsident Paul Löbe (SPD), der auch der letzte Präsident des Weimarer Reichstags gewesen war, eröffnete die Sitzung mit den Worten: „Ich grüße Sie, verehrte Damen, sehr geehrte Herren.“ Der Bundestag wurde nicht als fertiges Konstrukt installiert, sondern arbeitete seine Verfassung, Regeln und Rollen im laufenden Betrieb heraus — demokratische Selbstorganisation in Echtzeit, unter alliierter Aufsicht, mit einer frischen Verfassung, die gerade mal vier Monate alt war.
1955: Wiederbewaffnung im Bundestag – Adenauer setzt Bundeswehr gegen SPD-Widerstand durch
Die Abstimmung über die Wiederbewaffnung 1955 spaltete den Bundestag: Die SPD unter Kurt Schumacher rief "Wer diesem Kanzler zustimmt, hört auf, ein guter Deutscher zu sein." Adenauer gewann mit CDU/CSU-FDP-Mehrheit. Am 12. November 1955 wurden die ersten 101 Freiwilligen in die Bundeswehr aufgenommen. Bis 1957 war die Bundeswehr 120.000 Mann stark. Die NATO-Eingliederung war vollzogen. Die Wiederbewaffnung war eine der umstrittensten Entscheidungen der Bundesrepublik – und die erste große Niederlage der SPD im Bundestag.
Häufige Fragen
Was sind die wichtigsten Aufgaben des Bundestags?
Die vier Hauptaufgaben sind: Gesetzgebung, Kontrolle der Bundesregierung, Feststellung des Bundeshaushalts und die Wahl des Bundeskanzlers. Darüber hinaus wirkt der Bundestag bei EU-Angelegenheiten mit und genehmigt Bundeswehr-Einsätze.
Wie viele Gesetze beschließt der Bundestag pro Legislaturperiode?
Im Durchschnitt verabschiedet der Bundestag zwischen 400 und 600 Gesetze pro Legislaturperiode (vier Jahre). Hinzu kommen zahlreiche Verordnungen und Beschlüsse.
Kann der Bundestag die Regierung absetzen?
Ja, durch ein konstruktives Misstrauensvotum nach Artikel 67 des Grundgesetzes. Dabei muss gleichzeitig ein neuer Kanzler gewählt werden — eine bloße Abwahl ohne Nachfolger ist nicht möglich.
Wer darf im Bundestag Gesetzentwürfe einbringen?
Gesetzentwürfe können von der Bundesregierung, dem Bundesrat oder aus der Mitte des Bundestags (mindestens eine Fraktion oder 5% der Abgeordneten) eingebracht werden. Die meisten Gesetze werden von der Regierung initiiert.
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