Ist Briefwahl sicher? — Fakten, Risiken und Sicherheitsmechanismen
Key-Facts
- Briefwahlanteil 2021: 47,3 % (Rekord durch Corona), 2025: ca. 35 %
- Sicherheit: Eidesstattliche Versicherung, Doppelumschlag, persönliche Zustellung
- Betrugsfälle: Nachgewiesen extrem selten (vereinzelte Fälle bei Kommunalwahlen)
- Kritik: Wahlgeheimnis nicht vollständig gewährleistet
- Verfassungsgericht: Briefwahl ist verfassungsgemäß (BVerfGE 59, 119)
Die Briefwahl ist in Deutschland beliebter denn je. Bei der Bundestagswahl 2021 wählte fast jeder zweite Wähler per Brief. Doch mit der Beliebtheit wachsen auch die Fragen: Ist die Briefwahl wirklich sicher? Kann sie manipuliert werden? Und gefährdet sie das Wahlgeheimnis? Dieser Ratgeber trennt Fakten von Behauptungen.
So funktioniert die Sicherheit der Briefwahl
Eidesstattliche Versicherung
Jeder Briefwähler muss eine eidesstattliche Versicherung unterschreiben, dass er den Stimmzettel persönlich und unbeobachtet gekennzeichnet hat. Eine falsche eidesstattliche Versicherung ist strafbar (§ 156 StGB, bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe). Das ist die wichtigste rechtliche Absicherung gegen Fremdausfüllung.
Persönliche Zustellung
Die Briefwahlunterlagen werden persönlich an den Wahlberechtigten geschickt — an die im Wählerverzeichnis hinterlegte Adresse. Jeder Wahlberechtigte erhält nur eine Sendung. Die Wahlscheine sind nummeriert und werden im Wählerverzeichnis vermerkt, sodass eine doppelte Stimmabgabe ausgeschlossen ist.
Doppeltes Umschlagsystem
Der ausgefüllte Stimmzettel kommt in einen blauen Wahlumschlag (ohne Absenderangaben). Dieser wird zusammen mit dem unterschriebenen Wahlschein in den roten Wahlbriefumschlag gesteckt. Bei der Auszählung werden zuerst die Wahlscheine geprüft und die blauen Umschläge gesammelt. Erst wenn alle Umschläge gesammelt sind, werden sie geöffnet — so ist nicht nachvollziehbar, welcher Stimmzettel zu welchem Wähler gehört.
Strafrechtlicher Schutz
Wahlfälschung (§ 107a StGB) und Wählernötigung (§ 108 StGB) sind Straftaten, die mit bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe geahndet werden. Dies gilt ausdrücklich auch für Manipulationen bei der Briefwahl.
Briefwahlentwicklung im Zeitverlauf
| Bundestagswahl | Briefwähler | Anteil |
|---|---|---|
| 2005 | 7,2 Mio. | 18,7 % |
| 2009 | 9,4 Mio. | 21,4 % |
| 2013 | 10,6 Mio. | 24,3 % |
| 2017 | 13,4 Mio. | 28,6 % |
| 2021 | 22,1 Mio. | 47,3 % |
| 2025 | ca. 16,5 Mio. | ca. 35 % |
Quelle: Bundeswahlleiter. Der sprunghafte Anstieg 2021 war durch die Corona-Pandemie bedingt; 2025 normalisierte sich der Anteil.
Kritikpunkte und mögliche Risiken
Wahlgeheimnis
Im Wahllokal schützt die Wahlkabine das Wahlgeheimnis. Bei der Briefwahl gibt es diese Kontrolle nicht: Theoretisch kann jemand beim Ausfüllen zusehen oder Einfluss nehmen (z. B. innerhalb einer Familie). Die eidesstattliche Versicherung soll dies verhindern, kann aber nicht vollständig sicherstellen, dass niemand über die Schulter schaut.
Stimmenkauf und Familienwahlrecht
In seltenen Fällen wurden bei Kommunalwahlen Versuche des Stimmenkaufs aufgedeckt: Organisierte Gruppen sammelten Briefwahlunterlagen und füllten sie aus. Das bekannteste Beispiel war die Kommunalwahl in Stendal 2014, bei der ein Stadtratsmitglied wegen Wahlfälschung verurteilt wurde.
Zeitliche Entkoppelung
Briefwähler stimmen teilweise Wochen vor dem Wahltag ab. Kurzfristige Ereignisse — ein Skandal, eine Krise, eine überzeugende Debatte — können nicht mehr berücksichtigt werden. Kritiker sehen darin eine Verzerrung des Wählerwillens.
Was sagt das Bundesverfassungsgericht?
Das Bundesverfassungsgericht hat die Briefwahl mehrfach als verfassungsgemäß bestätigt. In seinem Beschluss von 1981 (BVerfGE 59, 119) stellte es fest, dass die Briefwahl zwar den Grundsatz der geheimen Wahl einschränkt, dies aber durch den Grundsatz der allgemeinen Wahl (Ermöglichung der Teilnahme für alle) gerechtfertigt ist.
Das Gericht betonte, dass die Briefwahl eine Ausnahme bleiben solle und nicht zur Regelform der Stimmabgabe werden dürfe. Angesichts der steigenden Briefwahlquoten stellt sich die Frage, ob diese Grenze inzwischen überschritten ist. Bislang gibt es allerdings keine Verfassungsbeschwerde, die diese Frage neu aufgreift.
26. September 2021: Berlin wählt — und das Bundesverfassungsgericht muss es korrigieren
Am 26. September 2021 fanden in Berlin gleichzeitig vier Wahlen statt: Bundestagswahl, Abgeordnetenhauswahl, Bezirksverordnetenwahl — und der Berlin-Marathon lief durch die Innenstadt. Das Ergebnis war Chaos: In mindestens 300 Wahllokalen gingen die Stimmzettel aus, in einzelnen Lokalen wurden zeitweise Stimmzettel der Abgeordnetenhauswahl statt der Bundestagswahl ausgeteilt. Menschen standen nach Schließung um 18 Uhr noch in der Schlange — einige Lokale schlossen erst um 23:44 Uhr. Der Bundeswahlleiter stellte Fehler in 455 Berliner Wahlbezirken fest. Am 19. Dezember 2022 ordnete das Bundesverfassungsgericht eine Teilwiederholungswahl an. Am 11. Februar 2023 — 503 Tage nach der Originalwahl — wählten 431 Berliner Wahlbezirke erneut. Ergebnis: Die SPD verlor einen Bundessitz, die CDU gewann einen. Das Verfahren zeigte paradoxerweise die Stärke des papiergebundenen Systems: Genau weil alles physisch dokumentiert war, konnte jeder Fehler nachverfolgt, jeder betroffene Wahlbezirk identifiziert und die Wahl chirurgisch korrigiert werden.
Stendal 2014: Der größte Briefwahlbetrug in der Geschichte der Bundesrepublik
Bei der Kommunalwahl im Landkreis Stendal (Sachsen-Anhalt) im Mai 2014 wurde ein organisierter Briefwahlbetrug aufgedeckt, der bis dahin in Deutschland einmalig war. Ein Stadtratsmitglied einer kleinen Partei hatte systematisch Briefwahlunterlagen von älteren Wählern eingesammelt, ausgefüllt und eingereicht — ohne deren Wissen oder gegen deren ausdrücklichen Willen. Das Gericht verurteilte ihn wegen Wahlfälschung gemäß § 107a StGB. Der Fall führte bundesweit zu einer Debatte über die Schwächen des Briefwahlsystems. Seither fordern manche Experten eine Persönlichkeitsverifikation bei der Briefwahlbeantragung — etwa durch eine Ausweiskopie. Bisher ohne Ergebnis.
Häufige Fragen
Ist die Briefwahl in Deutschland sicher?
Die Briefwahl gilt als weitgehend sicher. Es gibt mehrere Sicherheitsmechanismen: eidesstattliche Versicherung, persönliche Zustellung, Doppelumschlag und strafrechtliche Sanktionen. Nachgewiesene Betrugsfälle sind extrem selten.
Welche Kritik gibt es an der Briefwahl?
Das Wahlgeheimnis kann nicht vollständig gewährleistet werden (keine Wahlkabine), theoretisch sind Stimmenkauf oder Familienwahl möglich, und die Stimmabgabe findet teils Wochen vor dem Wahltag statt.
Wie viele Menschen wählen per Briefwahl?
Bei der Bundestagswahl 2021 wählten rund 47,3 % per Briefwahl (Rekord durch Corona). 2025 lag der Anteil bei rund 35 %. Der Trend zur Briefwahl ist seit Jahrzehnten steigend.
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